Unsere Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden: Cookies), um Informationen von Ihrem Gerät zu erfassen und zu speichern. Dies ermöglicht unter anderem die Funktionalität der Webseite, Interaktionen mit sozialen Medien, die Bereitstellung relevanter Inhalte, Nachrichten, Werbung und Analysen. Zur Wiedererkennung bei unseren Werbepartnern verwenden wir pseudonymisierte Identifier (z.B. eine gehashte E-Mailadresse, sofern vorhanden), ohne dabei auslesbare persönliche Daten zu teilen. Um dem zuzustimmen, wählen Sie bitte "Alle Cookies akzeptieren". Ihre Einwilligung können Sie jederzeit unter Cookie-Erklärung widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig, ermöglichen aber in jedem Fall eine für Sie uneingeschränkte und funktionale Nutzung unseres Online-Angebots. Notwendige Cookies helfen dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation, Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen, aber auch sicherheitsrelevante Funktionen ermöglichen.
Statistik
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie unser Online-Angebot verwenden. Sie speichern keine Informationen, die eine persönliche Identifikation des Besuchers erlauben. Die mit Hilfe dieser Cookies gesammelten Informationen sind aggregiert und somit anonym. Durch die gesammelten anonymen Daten können wir das Online -Angebot kontinuierlich verbessern.
Personalisierung
Diese Cookies helfen uns dabei, Sie bei der Nutzung des Online-Angebotes optimal zu unterstützen. Wir können Ihnen passende Informationen zu Ihrem Anliegen anbieten und Ihre Einstellungen speichern, um somit Ihren nächsten Online-Portal-Besuch zu vereinfachen.
Das Glossar der Statistik der BA enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Neben allgemeinen statistischen Grundbegriffen finden Sie hier auch die spezifischen Fachbegriffe der jeweiligen Fachstatistik.
Pendler
Pendler sind alle , deren sich vom unterscheidet. Einpendler wohnen nicht an ihrem , Auspendler arbeiten nicht an ihrem . Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Der kann auch im Ausland liegen, der - wegen des Inlandskonzepts der Beschäftigungsstatistik - jedoch nicht.
Sowohl hinsichtlich des Arbeitsortes als auch des Wohnortes gibt es in Ausnahmefällen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht regional zuordenbar sind. Beschäftigte ohne zuordenbaren Wohn- oder zählen nicht zu den Pendlern. Bei der Ermittlung der Ein- und Auspendler gilt daher:
Einpendler = (SvB am ) – (SvB mit = ) – (SvB ohne Angabe zum )
Auspendler = (SvB am ) – (SvB mit = ) – (SvB ohne Angabe zum )
Personen im Kontext von Fluchtmigration
werden in der Statistik der BA seit Juni 2016 auf Basis der Dimension „“ abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B. juristischen Abgrenzungen).
Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. umfassen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 19d, 22-26 Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen.
Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu , sondern zu „Personen mit sonstigem “. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu .
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) nach dem SGB II bilden eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich wie folgt differenzieren:
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen mit geringer Qualifikation
Der Begriff Personen mit geringer Qualifikation ist gesetzlich nicht definiert. Die statistische Abgrenzung des Personenkreises folgt dem § 81 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III. Danach sind unter „Personen mit geringer Qualifikation“ diejenigen Arbeitnehmer zu fassen, die
über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können (berufsentfremdet) oder
nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Persönliches Budget
Rehabilitandinnen und können nach § 29 SGB IX Leistungen zur Teilhabe auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. In der Regel werden Persönliche Budgets als Geldleistung ausgeführt. Die Höhe des Budgets richtet sich nach dem individuellen für Leistungen zur Teilhabe und soll in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Siehe auch und .
Pflichtarbeitsplätze (nach SGB IX)
In § 154 Abs. 1 SGB IX ist geregelt, wie viele Arbeitsplätze ein mit zu besetzen hat. Diese Arbeitsplätze werden als Pflichtarbeitsplätze bezeichnet.
Pflichtarbeitsplätze – Soll: Das ist die rechnerische Anzahl an Arbeitsplätzen, die ein nach SGB IX mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen muss, um seine Beschäftigungspflicht zu erfüllen.
Pflichtarbeitsplätze – Besetzt: Das sind die Pflichtarbeitsplätze, die mit besetzt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bestimmte auf mehrere Arbeitsplätze angerechnet werden können (siehe Mehrfachanrechnung). Beschäftigt ein Arbeitgeber einen nicht für das ganze Jahr, so fließt diese Konstellation mit einem Wert kleiner 1 in die jahresdurchschnittlich monatliche Anzahl besetzter Pflichtarbeitsplätze ein.
Pflichtarbeitsplätze – Unbesetzt: Pflichtarbeitsplätze, die nicht mit besetzt wurden, zählen als unbesetzt.
Besetzte Arbeitsplätze über dem Soll: Besetzt ein Arbeitgeber mehr Arbeitsplätze als im Soll vorgesehen mit schwerbehinderten Menschen, so gelten diese als Arbeitsplätze über dem Soll.
Pflichtleistung
Die Unterscheidung nach Pflicht- und Ermessensleistungen im Sozialrecht erfolgt nach den §§ 38 ff. SGB I. Demnach sind Sozialleistungen grundsätzlich Pflichtleistungen, es sei denn, die Leistungsträger sind ermächtigt, bei der Entscheidung über die Leistung nach ihrem Ermessen zu handeln.
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind gem. § 3 Abs. 2 und 3 SGB III Ermessensleistungen mit Ausnahme von
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nach § 45 Absatz 7 SGB III,
während der ersten oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
Leistungen zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder
Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses sowie
seit Mai 2020 Weiterbildungskosten für das Nachholen des Berufsabschlusses.
Die nach §§ 16 bis 16f SGB II werden ebenfalls als Ermessensleistungen erbracht, die o. g. Einschränkungen gelten analog.
Im Gegensatz zu Pflichtleistungen besteht bei Ermessensleistungen kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf die Leistung. Gemäß § 39 SGB I wird den Betroffenen lediglich der Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens eingeräumt. Ein Recht auf eine bestimmte Ermessensentscheidung besteht nicht.
Plausibilität der Förderdaten
in zugelassener kommunaler Trägerschaft übermitteln der Statistik der BA Daten über den Datenstandard . Diese werden bei Erhalt plausibilisiert, d. h. es wird geprüft, ob sie nachvollziehbar und schlüssig sind. Wenn Unstimmigkeiten auftreten, dann werden die Daten gekennzeichnet, aber ausgewiesen.
Eine Übersicht über die Plausibilitätseinschätzungen der Datenlieferung ist im Internet zu finden unter
Plausibilität XSozial (PDF, 2MB)
Primärstatistik
Eine Primärstatistik ist die Analyse von eigens für den Untersuchungszweck erhobenem Datenmaterial.
Quelle: Holland, H.; Scharnbacher, K. (2003): Grundlagen der Statistik. 6. Aufl., Wiesbaden: Gabler-Verlag, S. 19.