Datenstandard XSozial-BA-SGB II

Im § 51b SGB II ist festgelegt, dass die kommunalen Träger die im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung anfallenden Daten erfassen und an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Der Datenstandard XSozial-BA-SGB II regelt die Form der Datenübermittlung sowie die technischen Rückmeldungen an die kommunalen Träger.

Ablaufdiagramm zum Datenübermittlungsstandard XSozial-BA-SGB II

Mit der Einführung des SGB II am 01.01.2005 erfolgte die Zusammenfassung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im SGB II wurde festgelegt, dass für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende die gemeinsamen Einrichtungen (gE) zuständig sind, in denen eine Agentur für Arbeit und ein kommunaler Träger alle anfallenden Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Das andere mögliche Modell der Aufgabenwahrnehmung ist in 104 Fällen die Umsetzung des SGB II in alleiniger Verantwortung eines zugelassenen kommunalen Trägers nach § 6a SGB II (zkT).

Nach § 51b SGB II sind die zuständigen kommunalen Träger zur Lieferung der bei der Durchführung des SGB II anfallenden Daten an die Statistik BA verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen sie mit der monatlichen Datenlieferung über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II nach.

Die Grundlagen für den Meldeprozess sind das XML-Schema als Beschreibung der technischen Schnittstelle und die fachliche Datensatzbeschreibung, die die Funktion eines Merkmalskataloges oder eines Codebuchs hat. In der Datensatzbeschreibung sind die einzelnen Merkmale und Melderegeln beschrieben. Der Datensatz ist themenbezogen modular aufgebaut.

Die Vorgaben für die Datenübermittlung nach § 51b SGB II werden von der Statistik der BA im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt und ständig weiterentwickelt. Bei der Entstehung des Datensatzes wurden die Erfahrungen und Standards aus der bisherigen Arbeitsmarktstatistik der BA und aus dem kommunalen Bereich bei der Umsetzung des Bundessozialhilfegesetzes berücksichtigt. Die Weiterentwicklung erfolgt unter Beratung von Fachleuten aus den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden. Der Prozess der Weiterentwicklung und Beratung wurde gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden und der Statistik der BA festgelegt: Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Fragen des § 51b SGB II (PDF, 2MB) 

Weitere Informationen zum Datenstandard XSozial-BA-SGB II sind in den folgenden Unterpunkten zu finden:

  • Technische Dokumente zur Datenübermittlung
    Hier sind die grundlegenden Dokumente, die für eine Datenlieferung über XSozial-BA-SGB II benötigt werden, abrufbar (v. a. Datensatzbeschreibung und XML-Schema).
  • Handbuch
    In den Handbüchern sind nach Themen gegliedert Auswertungslogiken, Plausibilitätsprüfungen und andere fachliche Hinweise zusammengefasst.
  • Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger
    Hier sind die aktuellen an die zugelassenen kommunalen Träger und kommunalen Träger versendeten Infobriefe zur Datenlieferung über XSozial-BA-SGB II abrufbar.
  • Datenqualität
    Hier werden Informationen zur Qualität der nach dem Standard XSozial-BA-SGB II durch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) an die Statistik der BA übermittelten Daten veröffentlicht.
  • Archiv
    Hier werden ältere Dokumente aus den drei oben genannten Kategorien systematisch nach Veröffentlichungsjahren archiviert.