Kurzbeschreibung
Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über
- gemeldete Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen, die das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Agenturen für Arbeit (AA) und Jobcenter (JC) zum Ausbildungsmarkt in Anspruch nehmen, sowie
- Berufsausbildungsstellen, die bei AA und JC für die Ausbildungsvermittlung mit Vermittlungsauftrag gemeldet wurden.
Sowohl die AA als auch die JC in gemeinsamen Einrichtungen (gE) und in alleiniger kommunaler Trägerschaft (zkT) führen Ausbildungsvermittlung nach § 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) durch. Träger der Grundsicherung können diese Aufgabe durch die AA wahrnehmen lassen (§ 16 Abs. 4 SGB II).
Grundgesamtheit
Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über Bewerberinnen und Bewerber, die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen, und über Berufsausbildungsstellen für nach dem BBiG anerkannte Ausbildungsberufe. Das BBiG gilt auch für die Berufe der Handwerksordnung.
Die Berichterstattung der Ausbildungsmarktstatistik konzentriert sich damit auf das zahlenmäßig bedeutsamste Segment des Ausbildungsmarktes: die BBiG-Berufe. Hierbei handelt es sich üblicherweise um duale Ausbildungen, d. h. Ausbildungen, die parallel in Betrieb und Berufsschule stattfinden.
Dazu gehören auch:
- Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchführen
- Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (z. B. für sozialbenachteiligte junge Menschen)
- Ausbildungen im Rahmen eines dualen, ausbildungsintegrierenden Studiums oder einer Abiturientenausbildung, die den Abschluss einer Berufsausbildung nach dem BBiG beinhaltet
In der Grundgesamtheit nicht enthalten sind:
- schulische Ausbildungen
- Ausbildungen im öffentlich-rechtlichen Diensverhältnis (z. B. Beamtin/Beamter)
- Ausbildungen in nicht anerkannten Ausbildungsberufen
- duale, praxisintegrierende Studiengänge
Die Ausbildungsmarktstatistik unterscheidet zwischen drei Ausbildungsarten:
- Duale Berufsausbildungen führen zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
- Abiturientenausbildungen ermöglichen neben dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch einen weiteren Abschluss, z. B. Handelsfachwirtin/Handelsfachwirt. Sie setzen die (Fach-)Hochschulreife voraus.
- Duales Studium: Die ausbildungsintegrierende Studienform schließt eine Berufsausbildung systematisch mit ein.
Über Bewerberinnen und Bewerber sowie Ausbildungsstellen in Beamtenausbildungen und schulischen Ausbildungen wird gesondert berichtet; siehe auch: Methodische Hinweise zu Ausbildungen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind (Nicht-BBiG-Berufe). Die folgenden Ausführungen gelten analog auch für diese Bewerberinnen und Bewerber sowie Ausbildungsstellen.
Bei allen Angaben über Berufswünsche der Bewerberinnen und Bewerber wird statistisch jeweils nur der Hauptberufswunsch ausgewertet. In der Vermittlungspraxis können daneben noch mehrere weitere Berufswünsche vorhanden sein.
Berichtsjahr
Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Die Ausbildungsmarktstatistik weist Bewerberinnen und Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen aus, die bei den AA und JC mit dem Ziel der Ausbildungsaufnahme im Berichtsjahr gemeldet sind. Die Monatswerte sind immer kumulierte Daten seit Beginn des Berichtsjahres. Damit bleibt jede/r Bewerberin/Bewerber bzw. jede Berufsausbildungsstelle, die während des Berichtsjahres einmal gemeldet war, statistisch bis zum Ende des Berichtsjahres in der Grundgesamtheit enthalten (Prinzip der Anwesenheitsgesamtheit), auch wenn der Vermittlungsauftrag bereits beendet wurde.
Für den Nachvermittlungszeitraum nach Ende des Berichtsjahres, also zu Beginn des neuen Berichtsjahres, liefert die Ausbildungsmarktstatistik Daten zum sogenannten 5. Quartal. Dies sind Bewerberinnen und Bewerber bzw. Berufsausbildungsstellen, deren gewünschter Ausbildungsbeginn zwischen 01.10. und 31.12. liegt. Bewerberinnen und Bewerber, die im 5. Quartal eine Ausbildungsstelle suchen, haben im vorangegangenen Berichtsjahr nicht die gewünschte Ausbildungsstelle gefunden oder sich kurzfristig zur Suche entschlossen. Dies gilt auch für die Berufsausbildungsstellen: Sie waren zum 30.09. unbesetzt oder sind zum Beispiel kurzfristig (wieder) frei geworden.
Üblicherweise beginnen Ausbildungen im August oder September. Deshalb bildet die Ausbildungsmarktstatistik Bewerberinnen/Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen zusätzlich als Teilgruppen mit einem gewünschten Ausbildungsbeginn von Januar bis September ab. Der gewünschte Beginn liegt hier von vornherein nach dem 31.12. oder er lag ursprünglich zwischen 01.10. und 31.12. und wurde in das neue Kalenderjahr verschoben.
Erhebungszeitpunkt
Die Daten werden monatlich mit Bezug auf einen bestimmten Stichtag aufbereitet. Dieser entspricht dem allgemeinen Stichtag der Arbeitsmarktstatistik zur Mitte des Kalendermonats. Eine Ausnahme bildet der Zähltag zum Ende des Berichtsjahres im Berichtsmonat September, der 30. September.
Regionale Zuordnung
Berufsausbildungsstellen sind seit dem Berichtsjahr 2005/2006 nach dem Arbeitsort abgebildet, zuvor nach dem Ort der betreuenden Dienststelle. Für Bewerberinnen und Bewerber richtet sich die Ortsangabe seit September 2003 nach dem Wohnort. Die kleinsten berichtsfähigen Gebietseinheiten sind Kreise bzw. BA-Geschäftsstellen.
Gemeldete Bewerberinnen/Bewerber für Berufsausbildungsstellen sind gemeldete Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Seit dem Berichtsjahr 2008/2009 fließen in die Statistiken zu Bewerberinnen und Bewerbern die Daten der JC zkT ein.
Status der Ausbildungssuche
Die Ausbildungsstellenvermittlung richtet ihre Aktivitäten darauf aus, bis zum 30. September möglichst für alle Bewerberinnen und Bewerber eine Einmündung in eine Ausbildungsstelle oder in eine Alternative zur Berufsausbildung zu erreichen. Auch danach werden die Vermittlungsbemühungen für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber fortgesetzt (s. auch Abschnitt zum „5. Quartal“ unter „Berichtsjahr“).
Die vier Status der Ausbildungsuche zeigen den Vermittlungsstand der Bewerberinnen und Bewerber am jeweiligen Stichtag in Hinblick auf den 30. September:
- Einmündende Bewerberinnen/Bewerber nehmen im Laufe des Berichtsjahres oder später eine Ausbildung auf.
- Andere ehemalige Bewerberinnen/Bewerber fragen keine weitere aktive Hilfe bei der Ausbildungssuche nach, ohne dass der Grund explizit bekannt sein muss.
- Bewerberinnen/Bewerber mit Alternative sind weiter auf Ausbildungsuche, obwohl sie bereits eine alternative Möglichkeit zur Ausbildung haben oder eine laufende Berufsausbildung fortsetzen. Zu den Alternativen gehören z. B. Schulbildung, Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung oder freiwillige Dienste (wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr).
- Unversorgte Bewerberinnen/Bewerber sind Ausbildungsuchende, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine Alternative zur Ausbildung bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen weiter laufen.
Die Status informieren auch darüber, ob die Bewerberinnen/Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Andere ehemalige Bewerberinnen/Bewerber sind nicht mehr suchend, Bewerberinnen/Bewerber mit Alternative und unversorgte Bewerberinnen/Bewerber sind noch suchend.
Personen, die in Ausbildung verbleiben, führen eine vor dem aktuellen Berichtsjahr begonnene Ausbildung fort und
- wünschen keine weitere Hilfe bei der Ausbildungssuche (andere ehemalige) oder
- sind weiter auf Ausbildungssuche (mit Alternative).
Zum Berichtsjahresende berichtet die Ausbildungsmarktstatistik auch darüber, ob andere ehemalige und unversorgte Bewerberinnen/Bewerbern am 30. September arbeitslos sind.
Altbewerberinnen und Altbewerber waren bereits in einem der letzten fünf Berichtsjahre vor dem aktuellen Berichtsjahr als Bewerberin/Bewerber für Berufsausbildungsstellen oder andere Ausbildungen gemeldet. Sie können also auch eine schulische oder öffentlich-rechtliche Ausbildung oder eine Ausbildung in einem nicht anerkannten Beruf gesucht haben. Bei Bewerberinnen und Bewerbern im aktuellen Berichtsjahr in einer Agentur für Arbeit oder gemeinsamen Einrichtungen fließen nur frühere Meldungen bei AA und gE ein, bei aktuellen Bewerberinnen und Bewerbern bei einem zugelassenen kommunalen Träger hingegen nur frühere Meldungen bei zkT.
Berufsausbildungsstellen
Gemeldete Berufsausbildungsstellen sind alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBiG.
Die gemeldeten Berufsausbildungsstellen unterscheiden sich in betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsstellen. Betriebliche Berufsausbildungsstellen werden von Betrieben und Behörden angeboten. Zu den außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen zählen öffentlich geförderte Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III, Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen nach § 117 SGB III und ggf. Sonderprogramme, die von Bund oder Ländern initiiert werden. Berufsbildungswerke, Rehabilitationszentren und Bildungsträger führen außerbetriebliche Ausbildungen üblicherweise in integrativer Form durch, Betriebe auch in kooperativer Form.
Für die betrieblichen Berufsausbildungsstellen liegen zum jeweiligen Stichtag Informationen zum Status mit Hinblick auf den 30. September vor:
- Besetzte betriebliche Berufsausbildungsstellen sind zum 30. September besetzt.
- Für stornierte betriebliche Berufsausbildungsstellen wünscht der Ausbildungsbetrieb keine weitere Vermittlung mehr. Informationen über Gründe liegen in der Ausbildungsmarktstatistik nicht vor.
- Unbesetzte Berufsausbildungsstellen sind noch offen. Der Vermittlungsauftrag besteht weiterhin.
- Für Berufsausbildungsstellen mit sonstigem Status besteht kein Vermittlungsauftrag mehr. Sie sind weder besetzt noch storniert. Unter den sonstigen Status fallen beispielsweise ins nächste Berichtsjahr verschobene Stellen.
Die drei letztgenannten Status ergeben in Summe die nicht besetzten Berufsausbildungsstellen.
Außerbetriebliche Ausbildungsstellen werden im Unterschied dazu nur dann ausgewiesen, wenn sie besetzt wurden. Status werden hier nicht unterschieden.
Die Angaben zu den Berufsausbildungsstellen enthalten nicht die von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) gelieferten Daten. Nach Einschätzung der Statistik der BA dürften bei den zkT nur wenige ungeförderte Ausbildungsstellen nach dem Berufsbildungsgesetz gemeldet sein, die nicht gleichzeitig bei den Agenturen für Arbeit oder den gemeinsamen Einrichtungen erfasst sind. Deshalb wird der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber einschließlich zkT die Zahl der Berufsausbildungsstellen ohne zkT gegenübergestellt.
Meldequote auf Basis institutionell erfasster Ausbildungsuchender bzw. Ausbildungsstellen
Die gemeldeten Berufsausbildungsstellen und die gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber bilden den Markt nicht vollständig ab, weil alle Meldungen freiwillig sind. Wie hoch die Inanspruchnahme der Ausbildungsvermittlung ist, kann mittels der institutionellen Meldequote eingeschätzt werden. Diese errechnet sich als Anteil der Bewerber- bzw. Stellenmeldungen an allen institutionell erfassten Ausbildungsuchenden bzw. allen institutionell erfassten Ausbildungsangeboten.
Zu den institutionell erfassten Ausbildungsuchenden gehören neben den gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern alle Ausbildungsuchenden, die einen Ausbildungsvertrag ohne Beteiligung der öffentlichen Ausbildungsvermittlung abgeschlossen haben. Die institutionell erfassten Ausbildungsstellen beinhalten neben den gemeldeten Ausbildungsstellen alle Ausbildungsverträge, die ohne Einschaltung der Ausbildungsvermittlung abgeschlossen wurden. Die Meldequote stellt nur einen Näherungswert für die Inanspruchnahme der Ausbildungsvermittlung dar, weil junge Menschen oder Betriebe, die auf eigene Faust gesucht haben und dabei erfolglos geblieben sind, nicht berücksichtigt werden können.
Da die Meldequoten der beiden Marktseiten erkennbar auseinanderliegen, muss davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber die Gesamtnachfrage nach Ausbildung unvollständiger abbilden als es bei den gemeldeten Berufsausbildungsstellen der Fall ist. Dies sollte bei der Gegenüberstellung von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber sowie gemeldeten Berufsausbildungsstellen berücksichtigt werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt, dass bei wachsendem Nachfrageüberhang Ausbildungsbetriebe die Ausbildungsvermittlung seltener nutzen, die Jugendlichen jedoch häufiger. Bei einem Angebotsüberhang verhält es sich umgekehrt.
Weiterführende Informationen enthält der Methodenbericht „Berechnung und Entwicklung der Meldequoten von Ausbildungsuchenden und Berufsausbildungsstellen“, Nürnberg, März 2025.
Zeitliche Vergleichbarkeit
Juli 2026
Revision der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
Die statistische Abbildung der gemeldeten Berufsausbildungsstellen war seit Berichtsmonat April 2025 unvollständig und wurde rückwirkend korrigiert. Grund für die Untererfassung war eine Änderung im operativen Fachverfahren, durch die Ausbildungsstellen seit Berichtsmonat April 2025 in Betreuung übernommen werden können, ohne dass eine Ausbildungsberechtigung des Arbeitgebers vorliegen muss. Die zugehörige Statistik wurde nun entsprechend angepasst, sodass rückwirkend, beginnend mit Berichtsmonat April 2025, die Ausbildungsberechtigung keine Bedingung mehr dafür ist, dass eine Stelle in der Ausbildungsstellenstatistik gezählt wird. Statistische Daten vor Berichtsmonat April 2025 sind von der Revision nicht betroffen; s. a. Methodenbericht.
bis September 2025
Die Zahl der außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen ist bis zum Berichtsjahr 2023/24 in unterschiedlicher Höhe unterzeichnet. Vergleiche mit früheren Jahren sind deshalb nicht aussagekräftig.
Oktober 2023
Aktualisierung der anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über Bewerberinnen und Bewerber, die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG wünschen, sowie über Berufsausbildungsstellen für nach dem BBiG anerkannte Ausbildungsberufe. Die berufsfachliche Zuordnung von Ausbildungsberufen zu den anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG wurde nun aktualisiert. Dies gilt für Berichtsmonate ab Oktober 2023. Hätte die neue Zuordnung schon im Berichtsjahr 2022/23 gegolten, hätte die Ausbildungsmarktstatistik etwa 0,2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber sowie etwa 0,4 Prozent weniger Berufsausbildungsstellen ausgewiesen. Die bereits veröffentlichten Daten werden nicht revidiert.
Juni 2022
Revision der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
Die Statistik war untererfasst und wurde rückwirkend ab dem Berichtsjahr 2006/2007 korrigiert. Insbesondere werden nun Berufsausbildungsstellen, deren Ausbildungsbeginn vom aktuellen auf das nächste Berichtsjahr verschoben wurde, in beiden Berichtsjahren gezählt. Durch die Revision erhöhte sich die Zahl der Stellen in den Berichtsjahren 2006/07 bis 2019/20 deutschlandweit zwischen 0,7 und 1,1 Prozent und im Berichtsjahr 2020/21 um 2,2 Prozent. Statistische Ergebnisse zu unbesetzten Berufsausbildungsstellen waren von der Revision nicht betroffen; s. a. Methodenbericht „Revision der Statistik über Berufsausbildungsstellen 2022“.
April 2022
Erfassung der besetzten außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen verbessert
Durch die Verbesserung im operativen Verfahren der BA ergibt sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der nachweisbaren außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen. Dieser ist technisch bedingt und beruht nicht auf einer tatsächlichen Ausweitung von Förderungen; s. a. Kurzinfo „Abbildung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in den BA-Statistiken“.
April 2021
Änderungen erfasster Berufe im Zusammenhang mit dualem Studium
Mit Wirkung zum Berichtsmonat April 2021 wurde bei einigen Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen und bei einigen Berufsausbildungsstellen der operativ erfasste gewünschte Beruf vor der statistischen Verarbeitung zu einem Beruf geändert, der kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist. Dadurch fallen Bewerberinnen und Bewerber und Ausbildungsstellen aus der Grundgesamtheit der Ausbildungsmarktstatistik heraus. Grund für diese der Statistik vorgelagerte technische Änderung ist ein Versionswechsel im operativen Fachverfahren der BA, der die Erfassung von Ausbildungsberufen eines dualen Studiums ermöglicht. Bei Auswertungen nach regionaler und beruflicher Gliederung kann dies im Vormonatsvergleich zu einem Rückgang der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen bzw. Berufsausbildungsstellen führen.
Januar 2021
Einführung der KldB 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Einmal im Jahr wird in der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) die Zuordnung von Einzelberufen unter berufskundlichen Aspekten überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei werden Einzelberufe anderen Berufsgattungen (KldB 2010-5-Steller) zugeordnet. Nach fast zehnjährigem Einsatz wurde zudem die KldB 2010 selbst überarbeitet und eine neue Version „Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020“ erstellt. Sie führt zwei neue Berufsuntergruppen (KldB 2010-4-Steller) und 14 neue Berufsgattungen (KldB 2010-5-Steller) ein. Zudem sind eine Berufsuntergruppe und eine Berufsgattung innerhalb der Systematik umgezogen. Eine Berufsuntergruppe und eine Berufsgattung wurden umbenannt. Ab dem Berichtsmonat Januar 2021 wurden Bewerberinnen/Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen entsprechend neu zugeordnet. Die Änderungen erfolgten unterhalb der Ebene der Berufsgruppe (KldB 2010-3-Steller). Rückwirkende Änderungen für die Berichtsmonate vor Januar 2021 fanden nicht statt. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik im Methodenbericht „Einführung der Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020“.
Informationen zu wichtigen Änderungen vor 2020 finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik im Logbuch zu Änderungen und Neuerungen der Statistik der BA.
Weitere Informationen
Hintergrundinformationen zur Ausbildungsmarktstatistik finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik:
Übersichtliche Grafiken und Eckwerte für Ihre Region bietet das interaktive Angebot zum Ausbildungsmarkt.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet ab dem Berichtsjahr 2025/26 zusätzlich über gemeldete Ausbildungsuchende und gemeldete Berufsausbildungsstellen für ausgewählte Ausbildungsberufe, die nicht nach BBiG oder HwO geregelt sind. Dazu gehören
- ausgewählte schulische Ausbildungen1) sowie
- Beamtenausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst.
Diese Angaben werden – neben den gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungen nach dem BBiG bzw. der HwO – gesondert ausgewiesen. Die grundlegenden methodischen Hinweise zu den Statistiken über den Ausbildungsmarkt – wie z. B. zum Berichtsjahr oder den Status der Bewerberinnen und Bewerber – gelten auch für Nicht-BBiG-Berufe.
Berichterstattung über schulische Ausbildungen
Bei immer mehr schulischen Ausbildungsgängen – vor allem in Gesundheitsberufen – schließen Träger der praktischen Ausbildung und Auszubildende einen Ausbildungsvertrag ab, und die Auszubildenden erhalten während der gesamten Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung. Diese dual strukturierten Ausbildungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht und sind damit mit einer dualen Berufsausbildung nach dem BBiG bzw. der HwO vergleichbar. Auch die Bewerbungs- und Auswahlverfahren verlaufen ähnlich. Deshalb werden diese Ausbildungsstellen vom Vermittlungsauftrag nach § 35 SGB III erfasst. Das heißt, sowohl die Ausbildenden als auch die Ausbildungsuchenden können sich durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vermittlerisch unterstützen lassen.
Die schulischen Ausbildungen lassen sich unterscheiden in
- bundeseinheitlich geregelte Ausbildungsgänge (z. B. zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann) und
- landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge (z. B. für einen Erziehungsberuf).
Dabei ist für einige Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheitsberufen – die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgeschrieben oder üblich (z. B. im Geltungsbereich des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes). Im pädagogischen Bereich spielt zunehmend auch die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) eine Rolle. Sie ist eine Alternative zur rein schulischen Ausbildung und zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildungszeit integriert sind. Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Es gilt der Grundsatz, dass Agenturen für Arbeit und Jobcenter eine vermittlerische Unterstützung anbieten, wenn die angebotenen bzw. gesuchten Ausbildungen während der gesamten Ausbildungszeit sozialversicherungspflichtig sind. Die Ausbildungsmarktstatistik selbst enthält keine Angaben darüber, ob Auszubildende eine Vergütung erhalten oder nicht. Deshalb kann bei den ausgewiesenen Berufen, für die rechtlich keine Ausbildungsvergütung vorgeschrieben ist, nicht zwingend geschlussfolgert werden, dass die Auszubildenen eine Vergütung erhalten oder dass sich dahinter z. B. eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) verbirgt.
Insbesondere in den Ausbildungsberufen, in denen es keine rechtliche Festlegung über die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gibt, ist bei einer Interpretation der Daten zu bedenken, dass das Angebot und die Inanspruchnahme vermittlerischer Unterstützung regional sehr unterschiedlich ausfallen können.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die schulischen Ausbildungsgänge, die die Ausbildungsmarktstatistik ausweist, und benennt die jeweilige rechtliche Grundlage. Weiterführende Informationen hierzu sind im BERUFENET abrufbar.
| Berufsuntergruppen (KldB 2010) | Zugeordnete Ausbildungsberufe | Rechtliche Grundlage | Ausbildungsvergütung rechtlich vorgeschrieben |
| Bundesrechtlich geregelte Ausbildungen, die nicht nach BBiG oder HwO geregelt sind |
| Pflegeberufe - Fachkräfte2) | Pflegefachmann/-frau,
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in,
Altenpfleger/-in | Gesetz über die Pflegeberufe | ja |
| 8121 Medizinisch-techn. Berufe im Laboratorium | Medizinische/r Technologe/Technologin - Laboratoriumsanalytik | MT-Berufe-Gesetz |
| 8122 Medizin-tech. Berufe Funktionsdiagnostik | Medizinische/r Technologe/Technologin - Funktionsdiagnostik |
| 8123 Medizinisch-technische Berufe Radiologie | Medizinische/r Technologe/Technologin - Radiologie |
| 8124 Medizin.-techn. Berufe Veterinärmedizin | Medizinische/r Technologe/Technologin - Veterinärmedizin |
| 8133 Berufe operations-/med.-techn. Assistenz | Operationstechnische/r Assistent/-in,
Anästhesietechnische/r Assistent/-in | Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz |
| 8134 Berufe im Rettungsdienst | Notfallsanitäter/-in | Notfallsanitätergesetz |
| 8171 Berufe in der Physiotherapie | Physiotherapeut/-in,
Masseur/-in u. medizin. Bademeister/-in | Masseur- und Physiotherapeutengesetz | nicht vorgeschrieben, aber z. B. im Geltungsbereich des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes |
| 8172 Berufe in der Ergotherapie | Ergotherapeut/-in | Ergotherapeutengesetz |
| 8173 Berufe in der Sprachtherapie | Logopäde/Logopädin | Gesetz über den Beruf des Logopäden |
| 8176 Berufe i. d. Diät- und Ernährungstherapie | Diätassistent/-in | Diätassistentengesetz |
| 8182 Berufe pharmazeutisch-techn. Assistenz | Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in | PTA-Berufsgesetz | während des Anerkennungspraktikums |
| Landesrechtlich geregelte Ausbildungen, die nicht nach BBiG oder HwO geregelt sind |
| Pflegeberufe - Helferinnen und Helfer3) | Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in,
Pflegeassistent/in,
Altenpflegehelfer/in | Länderrechtliche Regelungen | in einigen Bundesländern |
| 8311 Berufe i. d. Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkräfte | Soz.päd. Assistent/-in,
Kinderpfleger/-in | ggf. während des Anerkennungspraktikums oder bei einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) |
| 8311 Berufe i. d. Kinderbetreuung, -erziehung - Spezialisten und Spezialistinnen | Erzieher/-in |
| 8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. | Heilerziehungspfleger/-in,
Heilerziehungsassistent/-in |
| 8314 Berufe in der Haus- und Familienpflege | Sozialassistent/-in,
Fachkraft - Pflegeassistenz |
Berichterstattung über Beamtenausbildungen
Während einer Beamtenausbildung im mittleren und gehobenen Dienst werden Anwärterbezüge gezahlt. Diese unterliegen zwar nicht der Sozialversicherungspflicht, die Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind aber grundsätzlich mit dualen Berufsausbildungen vergleichbar. Deshalb bieten Agenturen für Arbeit und Jobcenter üblicherweise auch in diesem Bereich vermittlerische Unterstützung an.
Keine Vollständigkeit
Alle Angaben beruhen auf freiwilligen Meldungen von Ausbildungsuchenden und Ausbildungsbetrieben. Deshalb können sie Angebot und Nachfrage nicht vollständig abbilden. Vor allem bei Ausbildungsberufen, bei denen eine Ausbildungsvergütung nicht bundesweit vorgeschrieben ist, dürften rein schulische Ausbildungsangebote, die vom Grundsatz her in den BA-Daten nicht enthalten sind, eine wesentliche Rolle spielen. Um den Umfang des Ausbildungsgeschehens einzuordnen, können Statistiken des Statistischen Bundesamtes über die Ausbildungen an Beruflichen Schulen und Schulen des Gesundheitswesens bzw. die Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung eine Hilfe sein.
Ausbildungsberufe, über die die Ausbildungsmarktstatistik nicht berichtet
Es gibt darüber hinaus Ausbildungsberufe, die ausschließlich als schulische Berufsausbildungen angeboten werden, wie z. B. Gestaltungstechnische/r Assistent/-in oder Grafik-Designer/-in. Ausbildungsinteressierte richten ihre Bewerbungen hierfür direkt an die ausbildenden Schulen, ohne dass eine Vermittlung im eigentlichen Sinne durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Diese Ausbildungsberufe sind nicht Teil der statistischen Berichterstattung, weil hier keine aussagekräftigen Daten vorliegen.
1) Viele der bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sind dual strukturiert. Das bedeutet, die Ausbildung erfolgt sowohl im Betrieb (z. B. im Krankenhaus) als auch am Lernort Schule (z. B. Pflegeschule). Die Bezeichnung „schulische“ Berufsausbildung ist aber bislang weiterhin etabliert.
2) Aufgrund der 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann kann in den Arbeitsmarktstatistiken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr trennscharf zwischen Gesundheits- und Krankenpflege einerseits und Altenpflege andererseits unterschieden werden. Daher werden beide Bereiche standardmäßig als Aggregat dargestellt und berichtet. In der Regel wird dazu das Aggregat „Pflegeberufe“ mit den Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o.S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138 Gesundheits-, Krankenpflege (ssT), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) verwendet. Im hier betrachteten Bereich der Ausbildung sind nur die Positionen 8130 und 821 relevant.
3) ab 2027 bundesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz (mit Übergangsregelungen)