Indikatoren „Leistungen SGB III“

Hier finden Sie alle für das Thema "Leistungen SGB III" relevanten Indikatoren.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Definition:

Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (AlgA) als Lohnersatzleistung wird Arbeitslosen anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Der Leistungsanspruch beträgt 60 % bzw. 67 % des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen. Anspruchsvoraussetzungen sind Arbeitslosigkeit, die Erfüllung der Anwartschaftszeit sowie die Arbeitslosmeldung bei einer Agentur für Arbeit. Darüber hinaus sind Arbeitslose verpflichtet, im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu nutzen.

Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW) erhalten Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in einer Weiterbildungsmaßnahme befinden. Arbeitslosigkeit ist für den Anspruch auf AlgW keine zwingende Voraussetzung, wenn diese alleine wegen der Weiterbildungsmaßnahme nicht erfüllt ist (da Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer während der Maßnahme nicht als Arbeitslose gezählt werden). Die Höhe des AlgW entspricht der des Arbeitslosengeldes.

Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Leistungsbeziehende

Leistungsbeziehende

Definition:Leistungsbeziehende (LB) sind Anspruchsberechtigte, die zum Berichtszeitpunkt bzw. im Berichtszeitraum Leistungen erhalten. Leistungsbeziehende haben einen Anspruch auf die Leistung Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (AlgA) oder auf die Leistung Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW).
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit