Indikatoren „Beschäftigung“

Hier finden Sie alle für das Thema "Beschäftigung" relevanten Indikatoren.

Ausschließlich geringfügig Beschäftigte

Ausschließlich geringfügig Beschäftigte

Definition:

Bestehen aus ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten und ausschließlich kurzfristig Beschäftigten:

Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte:

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.  Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Ausschließlich kurzfristig Beschäftigte:

Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist (im Zeitraum vor dem 01.01.2015 lagen die Fristen bei zwei Monaten oder insgesamt 50 Arbeitstagen).

Hinweis:Für die Daten aus der Beschäftigungsstatistik gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Beschäftigte

Beschäftigte

Definition:

Als sozialversicherungspflichtig bzw. ausschließlich geringfügig Beschäftigte gelten Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
  2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung).
  3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit).
  4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet.

Ebenso zählen folgende Personen zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten:

  • Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis
  • Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen
  • Beschäftigte in Freiwilligendiensten
Hinweis:Für die Daten aus der Beschäftigungsstatistik gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Definition:Zum Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einschl. der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig oder versicherungspflichtig nach dem SGB III sind. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige. Nach dem Arbeitsortprinzip werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der betreffenden Region arbeiten, ausgewiesen, unabhängig davon, wo sie wohnen.
Hinweis:Für die Daten aus der Beschäftigungsstatistik gilt eine Wartezeit von 6 Monaten.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Saisonbereinigung

Saisonbereinigung

Definition:Saisonbereinigung ist ein statistisches Verfahren aus dem Bereich der Zeitreihenanalyse, bei dem die regelmäßigen jahreszeitlichen Einflüsse aus Zeitreihen eliminiert werden. Eine Zeitreihe ist dabei eine Folge von Daten desselben Indikators, die aufeinander folgenden Zeitpunkten oder Zeiträumen zugeordnet sind. In der saisonbereinigten Zeitreihe verbleiben der mittel- bis langfristige Trend („Trendcycle“) und außergewöhnliche Einflüsse („Irreguläre Komponente“) durch Sondereffekte. In Statistiken über wirtschaftliche und insbesondere arbeitsmarktliche Sachverhalte können Sondereffekte insbesondere Streiks, ungewöhnliche Witterungsbedingungen und andere die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt beeinflussende, plötzlich auftretende Effekte sein. Trend und Sonderentwicklungen können nach der Saisonbereinigung leichter erkannt und interpretiert werden. Zu den eliminierten regelmäßigen jahreszeitlichen Einflüssen gehören – insbesondere bei Stromgrößen – ggf. auch Kalendereffekte, die beispielsweise durch die wechselnde Zahl der Feiertage oder der arbeitsfreien Wochenenden pro Monat auftreten.
In Europa werden zur Saisonbereinigung insbesondere die Verfahren X-13-ARIMA-SEATS oder TRAMO-SEATS verwendet, die beide im Software-Paket JDemetra+ des Europäischen Statistischen Systems und des Europäischen Zentralbank-Systems verfügbar sind. Wichtig ist der ergänzende Hinweis, dass es sich bei der Saisonbereinigung um ein abstraktes statistisches Verfahren handelt. Es werden also beispielsweise keine konkreten Arbeitslosen aus einer Zeitreihe eliminiert, von denen man weiß, dass sie (wieder) eine Beschäftigung in einem Berufsfeld mit hoher saisonaler Schwankungsbreite (große Saisonspanne) suchen.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit