Indikatoren „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung"

Hier finden Sie alle für das Thema "Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung" relevanten Indikatoren.

Arbeitslose

Arbeitslose

Definition:

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Hinweis:

Das Merkmal Staatsangehörigkeit ist nicht Bestandteil des Schätzmodells der Arbeitsmarktstatistik. Im Falle eines Datenausfalls werden die Fälle der Rubrik "Keine Angabe" zugeschlüsselt. Lediglich die Kategorien Deutsche/Ausländer werden geschätzt.

Die Werte für Deutschland und Bundesländer sind in betroffenen Monaten unterzeichnet, das ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslosenquote

Arbeitslosenquote

Definition:Anteil des Arbeitslosenbestands zum Stichtag an den zivilen Erwerbspersonen
Zähler:Bestand Arbeitslose eines Monats
Nenner:Bezugsgröße (alle zivilen Erwerbspersonen) im betreffenden Monat
Die Arbeitslosenquote kann auch als jahresdurchschnittliche Quote berechnet werden. Berechnung: jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl durch jahresdurchschnittliche Bezugsgröße
Hinweis:
  • regional:
    keine Berechnung bei sehr kleinen Bezugsgrößen (<1.000);
    zwischen 1.000 und 15.000 Ermessensspielraum
  • zeitlich:
    Verfügbarkeit mit Bezugsgröße „alle zivilen Erwerbspersonen“
    • ab 1991 für Deutschland und BA-Struktur
    • ab 1992 für Ost-/Westdeutschland
    • ab 1994 für Länder und Kreise
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • weitere:
    Werte größer 100 Prozent (möglich bei der Arbeitslosenquote für Ausländer auf regionaler Ebene) werden nicht ausgewiesen.
Quelle:IT-Fach­ver­fah­ren der BA, Da­ten­lie­fe­rung der zu­ge­las­se­nen kom­mu­na­len Trä­ger (XSo­zi­al), So­zi­al­ver­si­che­rungs­mel­dun­gen, Da­ten­lie­fe­rung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes

Saisonbereinigung

Saisonbereinigung

Definition:Saisonbereinigung ist ein statistisches Verfahren aus dem Bereich der Zeitreihenanalyse, bei dem die regelmäßigen jahreszeitlichen Einflüsse aus Zeitreihen eliminiert werden. Eine Zeitreihe ist dabei eine Folge von Daten desselben Indikators, die aufeinander folgenden Zeitpunkten oder Zeiträumen zugeordnet sind. In der saisonbereinigten Zeitreihe verbleiben der mittel- bis langfristige Trend („Trendcycle“) und außergewöhnliche Einflüsse („Irreguläre Komponente“) durch Sondereffekte. In Statistiken über wirtschaftliche und insbesondere arbeitsmarktliche Sachverhalte können Sondereffekte insbesondere Streiks, ungewöhnliche Witterungsbedingungen und andere die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt beeinflussende, plötzlich auftretende Effekte sein. Trend und Sonderentwicklungen können nach der Saisonbereinigung leichter erkannt und interpretiert werden. Zu den eliminierten regelmäßigen jahreszeitlichen Einflüssen gehören – insbesondere bei Stromgrößen – ggf. auch Kalendereffekte, die beispielsweise durch die wechselnde Zahl der Feiertage oder der arbeitsfreien Wochenenden pro Monat auftreten.
In Europa werden zur Saisonbereinigung insbesondere die Verfahren X-13-ARIMA-SEATS oder TRAMO-SEATS verwendet, die beide im Software-Paket JDemetra+ des Europäischen Statistischen Systems und des Europäischen Zentralbank-Systems verfügbar sind. Wichtig ist der ergänzende Hinweis, dass es sich bei der Saisonbereinigung um ein abstraktes statistisches Verfahren handelt. Es werden also beispielsweise keine konkreten Arbeitslosen aus einer Zeitreihe eliminiert, von denen man weiß, dass sie (wieder) eine Beschäftigung in einem Berufsfeld mit hoher saisonaler Schwankungsbreite (große Saisonspanne) suchen.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Unterbeschäftigungsquote

Unterbeschäftigungsquote

Definition:Die Bundesagentur für Arbeit berichtet ergänzend zur Arbeitslosenquote über die Unterbeschäftigungsquote. Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräfteangebots.
Zähler:Unterbeschäftigte
Nenner:erweiterte Bezugsgröße aller zivilen Erwerbspersonen
Hinweis:

Die Erweiterung der Arbeitslosigkeit zur Unterbeschäftigung macht auch eine Erweiterung der Bezugsgröße um die Personen notwendig, die in der Unterbeschäftigung, aber noch nicht in der Bezugsgröße enthalten sind. Die Unterbeschäftigungsquote wird deshalb mit einem Nenner berechnet, der als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet wird. Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • alle zivilen Erwerbspersonen
  • Personen, die an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen teilnehmen (einschl. Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben)
  • Personen, die an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen
  • Personen, die an beruflicher Weiterbildung teilnehmen (einschl. Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben)
  • Personen, die eine Fremdförderung absolvieren (ab Mai 2012)
  • Personen, die wegen § 53a Abs. 2 SGB II nicht arbeitslos zählen (ab Mai 2012)
  • Personen, die die Regelungen des § 428 SGB III, § 65 Abs. 4 SGB II und § 252 Abs. 8 SGB VI in Anspruch nehmen (ab Mai 2012 bis März 2015)
  • Personen, die kurzfristig arbeitsunfähig sind (ab Mai 201

Analog zu den Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquote, wird die Bezugsgröße für die Berechnung der Unterbeschäftigungsquote einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai. Aus verarbeitungstechnischen Gründen konnten bis zur erweiterten Bezugsgröße 2011 noch nicht alle Komponenten der Unterbeschäftigung in der Bezugsgröße berücksichtigt werden. Ab der erweiterten Bezugsgröße 2012 stehen alle Komponenten zur Verfügung; dadurch hat sich die Unterbeschäftigungsquote 2012 auf Bundesebene um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich zu 2011 reduziert. Bei der Interpretation der Veränderung der Quote ist das zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der jahresdurchschnittlichen Unterbeschäftigungsquote werden für den Zähler die jahresdurchschnittliche Unterbeschäftigung und für den Nenner die jahresdurchschnittliche erweiterte Bezugsgröße ermittelt. In die jahresdurchschnittliche erweiterte Bezugsgröße gehen jeweils die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Unterbeschäftigungsquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche erweiterte Bezugsgröße für 2013 setzt sich deshalb aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: zu 4/12 aus der erweiterten Bezugsgröße für 2012 (von Januar bis April 2013) und zu 8/12 aus der erweiterten Bezugsgröße für 2013 (Mai bis Dezember 2013).
Beim Vergleich von Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote ist zu beachten, dass sich die jeweiligen Nenner bzw. Bezugsgrößen unterscheiden. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenquote nicht als anteilige Teilquote der Unterbeschäftigungsquote dargestellt werden kann.

Quelle:IT-Fach­ver­fah­ren der BA, Da­ten­lie­fe­rung der zu­ge­las­se­nen kom­mu­na­len Trä­ger (XSo­zi­al), So­zi­al­ver­si­che­rungs­mel­dun­gen, Da­ten­lie­fe­rung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes

Unterbeschäftigung

Unterbeschäftigung

Definition:

In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten  Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde.

Es werden folgende Begriffe unterschieden:

Arbeitslosigkeit

= Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitsuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.

Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne (i. w. S.)

= Zahl der Arbeitslosen nach § 16 SGB III plus Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitsuche) und allein wegen des § 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, hier: Teilnehmer an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) oder wegen des § 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos sind.

Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i. e. S.)

= Zahl der Arbeitslosen i. w. S. plus Zahl der Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigte am 2. Arbeitsmarkt) teilnehmen (einschließlich Fremdförderung) oder zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) nicht erfüllen. Personen in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.

Unterbeschäftigung

=Unterbeschäftigung i. e. S. plus Zahl der Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise geförderte Selbständigkeit), die fern vom Arbeitslosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben (z. B. Personen in geförderter Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären.

Hinweis:

Das Merkmal Staatsangehörigkeit ist nicht Bestandteil des Schätzmodells der Arbeitsmarktstatistik. Im Falle eines Datenausfalls werden die Fälle der Rubrik "Keine Angabe" zugeschlüsselt. Lediglich die Kategorien Deutsche/Ausländer werden geschätzt. Die Werte für Deutschland und Bundesländer sind in betroffenen Monaten unterzeichnet, das ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen.

Die Daten zur Unterbeschäftigung haben eine Wartezeit von 3 Monaten.

Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit