Textversion zum Video "Wartezeiten"
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Zahlen zu Arbeitslosen, gemeldeten Stellen, Beschäftigten, Maßnahmeteilnehmenden und Leistungsbeziehenden. Aber nicht alle Daten sind sofort verfügbar. Warum ist das so? Das zeigen wir Ihnen in diesem Video.
Frau Müller meldet sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Dabei macht sie viele unterschiedliche Angaben zu ihrer Person wie Geburtsdatum, Wohnort, beruflicher Werdegang und welche Arbeit sie sucht. Diese persönlichen Informationen fließen in die Datenbanken der Statistik ein, durchlaufen mehrere Verarbeitungsschritte und stehen unmittelbar als statistische Daten zur Verfügung.
Für die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit beantragt Frau Müller Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit prüft, ob Frau Müller dafür die Voraussetzungen erfüllt und welche Leistungen ihr in welcher Höhe und wie lange zustehen. Bei der Bearbeitung des Antrags stellt der Sachbearbeiter fest, dass die Angaben zu Frau Müllers bisherigem Verdienst fehlen und er den Antrag nicht abschließend bearbeiten kann. Deshalb nimmt er Kontakt zu Frau Müller auf. Da es häufiger im Rahmen der Bearbeitung von Arbeitslosengeldanträgen zu Klärungsbedarf kommt, veröffentlichen wir vollständige Daten nach zwei Monaten.
Daten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zum Beispiel Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte, veröffentlichen wir erst nach drei Monaten. Hier gibt es beim Antragsverfahren noch mehr zu berücksichtigen, zum Beispiel welche Einkommen vorliegen und ob andere Sozialleistungen wie Wohngeld vorrangig zu beantragen sind. Außerdem können wir dadurch nachträgliche Bewilligungen oder Aufhebungen von Leistungen vor der Veröffentlichung der Daten noch berücksichtigen.
Zurück zu Frau Müller. Sie war zuletzt als Helferin in der Krankenpflege tätig. Sie möchte ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und einen Berufsabschluss zur Pflegefachfrau erwerben. Sie beantragt deshalb bei der Agentur für Arbeit die Förderung einer Umschulung. Die Arbeitsvermittlerin prüft zunächst die Voraussetzungen und stellt dann Frau Müller einen Bildungsgutschein aus. Frau Müller sucht sich daraufhin einen Bildungsträger für die Umschulung und meldet sich dort mit dem Bildungsgutschein an. Der Bildungsträger bestätigt dann der Arbeitsvermittlerin die Anmeldung. Diese kann dadurch Frau Müllers Daten um Beginn und voraussichtliches Ende der Umschulung vervollständigen. Da nicht immer alle Informationen bei Beginn vollständig vorliegen, veröffentlichen wir Daten zu Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach drei Monaten. Dadurch können wir nachträglich erfasste Eintritte und Schulungsabbrüche berücksichtigen.
Nach dem Erwerb des Abschlusses als Pflegefachfrau findet Frau Müller eine Anstellung in einem städtischen Krankenhaus. Ihr Arbeitgeber meldet Frau Müller innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn bei der zuständigen Krankenkasse an. Dabei macht er verschiedene Angaben, zum Beispiel zu ihrem Wohnort, ihrer Tätigkeit und ihrem Geburtsdatum. Diese Daten prüft die Krankenkasse und leitet sie an die Rentenversicherung weiter. Der Rentenversicherungsträger prüft die Daten ebenfalls und übermittelt sie an die Bundesagentur für Arbeit. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bereitet die persönlichen Angaben über Frau Müller und ihre Tätigkeit schließlich zu statistischen Daten auf und kombiniert sie mit den bereits vorhandenen Informationen über das Krankenhaus. Wegen der Abgabefristen für die Arbeitgebermeldungen und der vielen weiteren Bearbeitungsschritte sind die Daten der Beschäftigungsstatistik erst nach sechs Monaten vollständig.
Beantragt ein Betrieb Kurzarbeitergeld, hat er dafür drei Monate Zeit. Die vollzähligen Daten dazu veröffentlichen wir nach fünf Monaten.
Wie lange es dauert, bis wir aktuelle Zahlen veröffentlichen, hängt also davon ab, wann uns eine Information vorliegt.
Um Ihnen dennoch aktuelle Zahlen bieten zu können, rechnen wir manche Eckzahlen bis zur Ebene der Agenturen für Arbeit und Kreise hoch, zum Beispiel die unvollzählig erfassten Daten zu Arbeitslosengeldbeziehenden, Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Leistungsberechtigten. Hochgerechnete Zahlen zur realisierten Kurzarbeit veröffentlichen wir nach einem Monat. Um dem Bedürfnis nach zeitnahen Ergebnissen über Beschäftigte gerecht zu werden, rechnen wir den Bestand nach zwei und nach drei Monaten hoch. Das machen wir jedoch nur für bestimmte Merkmale und nur bis auf Ebene der Länder.
Alle hochgerechneten Werte ersetzen wir durch die endgültigen Werte, sobald diese vorliegen.
Möchten Sie mehr zu den Hochrechnungsverfahren wissen? Dann schauen Sie in die jeweiligen Qualitäts- und Methodenberichte der Fachstatistiken. Den Link finden Sie unterhalb dieses Videos.
