Textversion zum Video "Einstieg in die Ausbildungsmarktstatistik"
Über was genau berichtet eigentlich die Ausbildungsmarktstatistik?
Es geht hier um Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung sowie Berufsausbildungsstellen, die bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gemeldet sind.
Das sind nicht alle Ausbildungsinteressierten und alle Ausbildungsstellen, aber ein großer, bedeutender Teil.
Schauen wir uns ein Beispiel an. Das ist Klara. Sie möchte Tischlerin werden. Sie zählt statistisch als Bewerberin, denn:
- Klara hat sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsinteressentin gemeldet.
- Sie sucht eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
- Der Berufsberater hat im Gespräch mit ihr festgestellt, dass sie für ihren Wunschberuf geeignet ist.
- Klara möchte die Ausbildung im aktuellen Berichtsjahr beginnen.
Hätte Klara sich beispielsweise gar nicht bei der Agentur gemeldet oder würde mit der Ausbildung erst im nächsten Berichtsjahr starten wollen, wäre sie aktuell keine Bewerberin.
Klaras Mitschüler Bernd ist kein Bewerber, weil er Pflegefachmann werden möchte. Die Ausbildung der Pflegefachleute ist nämlich eine schulische Ausbildung, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist.
Auch bei den Ausbildungsstellen sind nicht alle in der Statistik zu finden. Es ist ganz ähnlich wie bei den Bewerberinnen und Bewerbern. Zum Beispiel zählt die Stelle der Tischlerei "Holz Fix" als Berufsausbildungsstelle, denn:
- Der Betrieb hat sie der Agentur für Arbeit gemeldet.
- Die Berufsausbildung zum Tischler ist durch das Berufsbildungsgesetz geregelt.
- Die Tischlerei "Holz Fix" darf ausbilden. Sie besitzt eine gültige Ausbildungsberechtigung von ihrer zuständigen Kammer, der Handwerkskammer.
- Die Ausbildung soll im aktuellen Berichtsjahr beginnen.
Nun war schon öfter die Rede vom Berufsbildungsgesetz, übrigens oft abgekürzt mit "BBiG". Was hat es damit auf sich?
Das Gesetz schreibt vor, wie man den Berufsabschluss in dualen Ausbildungsberufen erreicht. So gelten in ganz Deutschland die gleichen Regeln. Die Ausbildungen heißen dual, weil sie an zwei Lernorten stattfinden: dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht jährlich eine Liste der anerkannten dualen Ausbildungsberufe. Ist ein Beruf nicht nach dem BBiG geregelt, ist er kein BBiG-Beruf. Das trifft unter anderem auf Beamtenausbildungen und schulische Ausbildungen wie die der Pflegefachleute zu.
Eine weitere Besonderheit der Ausbildungsmarktstatistik ist das Berichtsjahr. Es geht von Oktober bis September des nächsten Jahres. Meldet ein Betrieb eine Stelle, die er in diesem Zeitraum besetzen möchte, zählt die Stelle genau einmal im Berichtsjahr - auch wenn sie zwischenzeitlich schon besetzt ist oder der Betrieb die Stelle doch nicht mehr besetzen möchte. Die Statistik rechnet jeden Monat alle bisherigen Stellenmeldungen für das Berichtsjahr zusammen, sodass die Gesamtzahl der Berufsausbildungsstellen jeden Monat steigt. Das geht so bis zum September. Im Oktober beginnt dann wieder ein neues Berichtsjahr.
Genauso ist es bei den Bewerberinnen und Bewerbern. Ihre Zahl steigt im Laufe des Berichtsjahres von Monat zu Monat. So zählen Personen, die erst auf der Suche waren und dann schon eine Ausbildung gefunden haben oder doch lieber im nächsten Jahr mit der Ausbildung beginnen möchten, weiter als Bewerberin bzw. Bewerber.
Das Ziel der Berufsberatung und der Ausbildungsvermittlung ist der Ausgleich am Markt: Die Bewerberinnen und Bewerber sollen eine Ausbildung aufnehmen und die Betriebe geeignete Auszubildende finden. Das bedeutet bestenfalls: wenige unversorgte Bewerberinnen und Bewerber sowie wenige unbesetzte Ausbildungsstellen. Der entscheidende Statistiktag hierfür ist der 30. September, das Ende des Berichtsjahres.
Für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber und unbesetzte Berufsausbildungsstellen gehen die Vermittlungsaktivitäten aber auch nach diesem Termin weiter. Den Zeitraum direkt nach dem Berichtsjahresende nennt man "Nachvermittlungszeitraum". Er geht von Oktober bis Dezember. Bewerberinnen und Bewerber sollen möglichst noch im gleichen Jahr - wenn auch etwas verspätet - eine Ausbildung beginnen. Damit verlieren sie nicht ein ganzes Jahr, denn die meisten Ausbildungen fangen regulär im Spätsommer an.
Sie möchten noch mehr zur Ausbildungsmarktstatistik wissen?
Schauen Sie doch einmal in unser Internetangebot auf die Seite zum Ausbildungsmarkt. Dort finden Sie neben unseren gut verständlichen Methodischen Hinweisen auch unser Dashboard mit aktuellen Zahlen und Grafiken für Ihre Region. Die Links dorthin stehen direkt unterhalb dieses Videos.
