Textversion zum Video "Das Angebot an Arbeitskräften"

Welche Personengruppen machen das Angebot an Arbeitskräften aus? Gibt es einen Unterschied zwischen Erwerbstätigen und Beschäftigten? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in den nächsten Minuten nach.

Dazu zunächst ein Beispiel.

Frau Doktor Winter ist Zahnärztin und führt eine Praxis mit mehreren Angestellten. Darunter ist Herr Doktor Müller, der ebenfalls Zahnarzt ist und bei ihr arbeitet. Zwei zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen sie im Praxisalltag. Stundenweise hilft außerdem Herr Peters bei den Abrechnungen mit.

In der Arbeitsmarktstatistik wird Frau Dr. Winter den Selbstständigen zugeordnet. Dazu zählen alle Gewerbetreibenden sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler wie beispielsweise Ärzte und Anwälte. Herr Doktor Müller und die zahnmedizinischen Fachangestellten sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Zahnarztpraxis entrichtet für sie die vollen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und gibt dafür eine Meldung zur Sozialversicherung ab. Herr Peters, der als Minijobber nur sechs Stunden pro Woche bei ihr arbeitet, gehört nicht zu dieser Gruppe, statistisch wird er als geringfügig Beschäftigter geführt. Für ihn zahlt seine Arbeitgeberin einen geringeren Pauschalbetrag an Abgaben.

Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte werden auch unter dem Begriff der abhängig Beschäftigten zusammengefasst. Abhängig Beschäftigte sind auch Beamtinnen und Beamte im Staatsdienst. Sie werden im Alter von ihrem Dienstherrn versorgt und sind meistens privat krankenversichert. Deshalb gehören sie nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch Medizinerinnen und Mediziner kann man unter den Beamten finden, sie arbeiten zum Beispiel in Gesundheitsämtern.

Abhängig Beschäftigte und Selbstständige bilden zusammen das Aggregat der Erwerbstätigen. Das ist die übergeordnete Bezeichnung für Personen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen. Mit diesem Begriff können alle, die in der Zahnarztpraxis tätig sind, zusammengefasst werden. Möchte man beispielsweise wissen, wie viele praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte es gibt, ist die Zahl der erwerbstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte die relevante Größe. Sie umfasst zum einen die Selbstständigen, die in ihrer eigenen Praxis arbeiten. Dann die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in einer Klinik oder Arztpraxis als Angestellte tätig sind. Schließlich die Beamtinnen und Beamten, die in Gesundheitsämtern oder Universitätskliniken arbeiten. Minijobber, die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben, zählen übrigens auch als Erwerbstätige.

Erwerbstätig und beschäftigt sind in der Arbeitsmarktstatistik somit nicht das Gleiche, da als beschäftigt nur die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten gelten.

Erwerbstätige sind auch nicht dasselbe wie Erwerbspersonen, auch wenn sie deren größten Teil ausmachen. Als Erwerbspersonen zählen alle Menschen, die aktuell eine Arbeit haben oder suchen. Zusätzlich zu den Erwerbstätigen gehören dazu auch Erwerbslose, also Personen, die nicht erwerbstätig sind und sich aktuell auf Stellensuche befinden. Die Gruppe der Erwerbspersonen ist auch wichtig, weil sie als Bezugsgröße für die Berechnung der Arbeitslosenquote herangezogen wird. Erwerbstätige und Erwerbslose machen das momentane tatsächlich verfügbare Angebot an Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt aus.

Schließlich gibt es noch das Erwerbspersonenpotential. Es bildet das gesamte zur Verfügung stehende Angebot an Arbeitskräften ab, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen günstig sind. Hierzu werden die Erwerbspersonen um die sogenannte Stille Reserve erweitert.

Zur Stillen Reserve gehören Personen, die grundsätzlich arbeiten würden, aber aus verschiedenen Gründen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen oder nicht aktiv suchen. Beispielsweise haben sie sich entmutigt von der Arbeitsuche zurückgezogen, weil sie nicht glauben, noch eine Stelle zu finden. Auch Personen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren, gehören zur Stillen Reserve. Sie gelten während der Teilnahme nicht als arbeitslos.

Statistische Daten zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten sowie den Arbeitslosen und Maßnahmeteilnahmen veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Informationen zu Selbstständigen, Beamten und Erwerbstätigen sowie allen anderen Größen erhalten Sie beim Statistischen Bundesamt, destatis.