Textversion zum Video "Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung"

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jeden Monat die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen.

Das Gesetz legt fest, wer als arbeitslos zählt. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Person

  • arbeitet momentan gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche,
  • sucht eine Arbeit,
  • kann ganz kurzfristig eine Arbeit aufnehmen
  • und hat sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet.

In der Öffentlichkeit ist immer mal wieder zu hören, dass diese Zahl nicht alle Arbeitslosen abbilde und zu niedrig sei. So würden beispielsweise Personen, die in einer Fördermaßnahme sind, nicht zu den Arbeitslosen zählen. Das stimmt. Personen in Maßnahmen zählen nicht als arbeitslos.

Deshalb hat die Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Unterbeschäftigungsrechnung eingeführt, die zeigt, wie vielen Personen eine Arbeit fehlt.

Wer zählt als unterbeschäftigt, aber nicht als arbeitslos? Und warum? – Darum soll es nun gehen.

Frau Müller ist arbeitslos und hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Agentur für Arbeit bietet ihr deshalb eine Förderung zur Altenpflegerin an, mit der sie ihren Abschluss nachholen kann. Während der Umschulung muss sie keine Arbeit aufnehmen. Sie steht dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung. Sie zählt statistisch nicht als arbeitslos, sondern als unterbeschäftigt.

Das gleiche gilt für Herrn Berger. Er sucht ebenfalls eine Arbeit, ist aber seit vier Wochen krankgeschrieben. Er kann deshalb derzeit keine Arbeit aufnehmen. Auch er zählt statistisch nicht als arbeitslos, gilt aber als unterbeschäftigt.

Frau Schmitt arbeitet als Kranführerin. Weil wegen des verschneiten Winters die Arbeiten auf ihrer Baustelle zurzeit ruhen, befindet sie sich in Kurzarbeit. Frau Schmitt arbeitet zwar nicht, aber sie sucht auch keine Arbeit, denn sie hat ja einen Job. Sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und braucht sich nicht bei der Agentur oder dem Jobcenter für die Arbeitsvermittlung melden. Sie zählt somit nicht als arbeitslos, aber als unterbeschäftigt.

Frau Müller, Herr Berger und Frau Schmitt können vorübergehend nicht arbeiten, da sie

  • an einer Maßnahme teilnehmen,
  • unter 6 Wochen krank sind
  • oder sich in Kurzarbeit befinden.

Alle Drei zählen statistisch nicht als arbeitslos, aber als unterbeschäftigt. Das gilt auch für ältere Menschen, für die eine gesetzliche Sonderregel greift. Das sind über 58-Jährige, für die die Jobcenter- Vermittler seit mehr als einem Jahr kein passendes Angebot finden konnten. Zur Unterbeschäftigung gehören außerdem alle Arbeitslosen.

Dadurch zeigt sie ein umfassendes Bild der Menschen, die nicht arbeiten oder weniger arbeiten, als sie möchten. Die Unterbeschäftigung hilft auch, konjunkturelle Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser zu erkennen.  

Das ist der Verlauf der Arbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren.

Die weitere Kurve zeigt den Verlauf der Unterbeschäftigung insgesamt, also einschließlich der Arbeitslosigkeit. Diese macht durchschnittlich 70 Prozent der Unterbeschäftigung aus.

Die Unterbeschäftigung enthält auch die kurzarbeitenden Personen. Diese Zahl liegt aber erst nach sechs Monaten vor. Da man häufig aktuellere Daten braucht, z. B. für politische Entscheidungen, schaut man sich meistens die Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit an. Diese Daten sind monatsaktuell verfügbar. Ohne konjunkturelle Probleme gibt es keinen großen Unterschied zwischen beiden Linien, weil dann nur wenige Unternehmen kurzarbeiten.

In Krisenzeiten versuchen Betriebe, über Kurzarbeit ihre Beschäftigten zu halten. Das führt dazu, dass die gesamte Unterbeschäftigung inklusive der Kurzarbeit deutlicher ansteigt und beide Kurven stärker voneinander abweichen.

Was wurde aus Frau Müller, Herrn Berger und Frau Schmitt?

Frau Müller zählte nach ihrem Abschluss zur Altenpflegerin zunächst wieder als arbeitslos. Die Agentur für Arbeit konnte ihr aber schnell eine passende Stelle vermitteln.

Herr Berger war bald wieder einsatzfähig und hat seine Arbeitsuche zusammen mit der Agentur für Arbeit wieder aufgenommen. Er zählt nun als arbeitslos.

Im Frühjahr geht die Arbeit auf der Baustelle weiter. Frau Schmitt kann wieder in vollem Umfang arbeiten und die Kurzarbeit beenden. Sie zählt nun nicht mehr als unterbeschäftigt.

Wenn Sie also das nächste Mal die Arbeitslosenzahl in den Nachrichten hören, dann wissen Sie, dass es neben der Arbeitslosenzahl noch die Unterbeschäftigung gibt.