Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte

Kurzbeschreibung

Die Entgeltstatistik ist Bestandteil der Beschäftigungsstatistik und liefert ein differenziertes Bild über die sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte inkl. Sonderzahlungen der Beschäftigten. Die Entgeltinformationen stammen aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung, die eine Vollerhebung der Beschäftigten in Deutschland darstellen.

Bruttomonatsentgelt

Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i. d. R. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch

  • Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen,
  • Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge,
  • Familienzuschläge,
  • Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen sowie
  • Provisionen und Abfindungen.

Das Arbeitsentgelt kann durch Kurzarbeit beeinflusst sein. Bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld fließen 80 Prozent der ausgefallenen Arbeitsleistung bzw. des ausgefallenen Entgelts als fiktives Entgelt ein. Kurzarbeit wurde zuletzt verstärkt eingesetzt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dies hatte merklichen Einfluss auf die Entgeltergebnisse.

Auswertungen über das Entgelt sind aufgrund der Verfahrensregeln des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung nur für den Stichtag 31. Dezember sinnvoll und aussagekräftig.

Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben

A. auf einen einheitlichen monatlichen Zeitraum normiert und
B. auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte einer Kerngruppe bezogen.

A. Die Berechnung

Zwar werden die Entgelte für Beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember gemessen, aber ihre sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte beziehen sich immer auf den ganzen, bis zu diesem Tag durchgehenden Beschäftigungszeitraum.

Dies geschieht durch die Berechnung des durchschnittlichen individuellen Bruttomonatsentgelts nach folgender Formel:

Durchschnittliches individuelles Bruttomonatsentgelt = Entgelte in Euro / Beschäftigungstage * 365,25 / 12

Der Faktor 365,25 stellt die Gültigkeit der Berechnung sowohl für Gemein- als auch für Schaltjahre sicher.

Der Beschäftigungszeitraum kann das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag (den 31. Dezember) umfassen. Insbesondere bei der Berechnung durchschnittlicher Bruttomonatsentgelte bei kurzen Beschäftigungszeiträumen können sich deutlich überhöhte Werte ergeben. Umgekehrt kann bei bestimmten Konstellationen das Entgelt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit Januar 2025 bei 556 Euro. 2024 lag sie bei 538 Euro, davor zuletzt bei 520 Euro.

B. Die Kerngruppe

Die Darstellungen und Analysen werden i. d. R. auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Die Kerngruppe bildet arbeitsmarktkonform Beschäftigte ab, die ein Marktentgelt erzielen. Durch diese Eingrenzung sind Vergleiche mit hoher Aussagekraft möglich, die nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch verschiedene Ausprägungen an Teilzeitbeschäftigung verzerrt sind.

In die Berechnung fließen Beschäftigte der Kerngruppe ein, die am 31. Dezember vollzeitbeschäftigt waren. Dennoch kann in früheren Monaten des Kalenderjahres eine Teilzeitbeschäftigung im gleichen Beschäftigungsverhältnis vorgelegen haben.

Die Kerngruppe umfasst alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) abzüglich der Beschäftigten, für die eine besondere (gesetzliche) Vergütungsregelung zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt.

Im Einzelnen gehören zur Kerngruppe folgende Personengruppen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
  • Nebenerwerbslandwirte
  • Nebenerwerbslandwirte saisonal bedingt
  • Unständig Beschäftigte (Meldung des Arbeitgebers)
  • Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
  • Seeleute und Seelotsen
  • In der Seefahrt beschäftigte Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
  • Unständig Beschäftigte (Meldung der Krankenkasse)

Die Aussagekraft von Auswertungen zum Entgelt von Personengruppen außerhalb der Kerngruppe ist eingeschränkt.

Beitragsbemessungsgrenze

Das sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt ist von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu melden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um die Einkommenshöhe, bis zu der die Rentenversicherung Beiträge von den Beitragspflichtigen erhebt. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind nicht rentenversicherungspflichtig. Die Bundesregierung passt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung jährlich an. Die Grundlage hierfür bildet das Durchschnittseinkommen in Deutschland.

Median und Quantile

Die Begrenzung der Einkommensverteilung am oberen Rand hat zur Folge, dass die tatsächlichen Bruttomonatsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt sind. Damit ist die Berechnung des arithmetischen Mittels methodisch nicht sinnvoll. Ein geeignetes Mittel, um die Streuung der Entgelte zu charakterisieren, sind Quantile. Dabei wird die Anzahl der Personen in der Kerngruppe in gleichgroße Gruppen geteilt.

Die Entgeltstatistik betrachtet üblicherweise den Median. Er teilt die Entgelte in zwei Hälften: Eine Hälfte der Beschäftigten erzielt ein Entgelt unter dem Medianwert, das Entgelt der anderen Hälfte liegt über dem Median.

Der Median ist – anders als das arithmetische Mittel – gegenüber sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen. Da die Einkommensverteilung der Beschäftigten in den statistischen Auswertungssystemen der BA nur in klassierter Form (50-Euro-Schritte) vorliegt, kommt zur Berechnung des Medians eine Näherungslösung zur Anwendung.

Unterer Entgeltbereich

Als Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs gelten Personen, die in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Diese Definition legt auch die „Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)“ zu Grunde.

Für West- und Ostdeutschland sind unterschiedliche Schwellen des unteren Entgeltbereichs definiert.

Mindestfallzahlen und Medianentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Gleiches gilt für Medianentgelte und andere Verteilungsparameter sowie die Anzahl an Beschäftigten im unteren Entgeltbereich. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten und anderen Verteilungsparametern sowie Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten. In diesen Fällen ersetzt das Zeichen „X“ den Wert.

In der Berichterstattung der Entgeltstatistik werden Medianentgelte und andere Verteilungsparameter nicht ausgewiesen, wenn sie in der Entgeltklasse der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder höher ausfallen. In diesen Fällen ersetzt das Zeichen „>“ den Wert.

Weitere Informationen zur Methodik finden Sie im Methodenbericht: „Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten nach der Revision 2014“ (PDF, 746KB).