Vermittlungsquote
Definition:
Anteil der Abgänge durch Vermittlung an allen Abgängen Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung
Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Beschäftigungsaufnahme von Arbeitslosen beigetragen haben. Die „Vermittlungsquote“ ist im § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III im Kontext der Eingliederungsbilanzen definiert.
Die Messziffer kann nicht das Gesamtmaß der Beteiligung der Arbeitsagenturen am Ausgleichsprozess des Arbeitsmarktes abbilden. Die Mitwirkung der Arbeitsagenturen und der Träger der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht mit einem engen Vermittlungsbegriff erfassen. Denn über die klassischen Vermittlungen hinaus tragen die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche und auch der Vermittlungsgutschein zur Beschäftigungsaufnahme bei.
Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`
Zähler:
Abgänge Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung
Nenner:
Abgänge Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung insgesamt
Auswertungseinschränkungen:
- regional:
keine generellen Einschränkungen; nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten in der betrachteten Region auswertbar - zeitlich:
Die Differenzierung der statistischen Ergebnisse zu Abgängen Arbeitsloser nach geförderter bzw. nicht geförderter Beschäftigung war in den Jahren 2004 und 2005 nur eingeschränkt und für das Berichtsjahr 2006 nicht möglich. Ab dem Berichtsjahr 2007 ist die erforderliche Differenzierung der statistischen Daten zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit wieder möglich. - berufsfachlich:
keine generellen Einschränkungen - wirtschaftsfachlich:
Dimension nicht verfügbar - weitere:
-
Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik
Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)
Weitergehende Hinweise:
Weitere Erläuterungen zur Vermittlungsquote siehe Methodische Hinweise zu den Eingliederungsbilanzen.