Verbleibsquote (VQ)

Definition:
Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die 6 Monate nach Teilnahmeende nicht arbeitslos sind

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Ergebnisse werden – wie auch für die Eingliederungsquote – jährlich in die Eingliederungsbilanzen gem. § 11 SGB III bzw. § 54 SGB II übernommen. Dabei wird die Eingliederungsquote zwar als der aussagekräftigere Indikator angesehen, dennoch liefert die Verbleibsquote in der Analyse wichtige Zusatzinformationen.
Da die Verbleibsquote die nach 6 Monaten bestehende Nicht-Arbeitslosigkeit auf eine einzelne Fördermaßnahme bezieht, für die Beendigung der Arbeitslosigkeit aber ein ganzes Bündel von Faktoren (Ausgangsqualifikation, Stabilität der Lebenssituation, Dauer der Arbeitslosigkeit, Marktlage) wichtig ist, kann sie nicht unmittelbar im Sinne einer Ursache-Wirkungs-Analyse interpretiert werden. Auch sind Unterschiede in den Verbleibsquoten verschiedener Instrumente nicht mit unterschiedlichem Erfolg der Instrumente gleichzusetzen, da sich diese im Hinblick auf ihre Zielsetzung und die inhaltliche Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden.
Die Verbleibsquote kann für die Gesamtheit der Teilnehmenden sowie für soziodemographische Teilgruppen (z. B. Alter, Geschlecht) und maßnahmespezifische Merkmale (z. B. Wirtschaftszweig des Gründungbetriebes) berechnet werden. Zähler und Nenner müssen dann entsprechend angepasst werden.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Personen, die 6 Monate nach Austritt aus einer Fördermaßnahme nicht arbeitslos bzw. arbeitslos und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (gleitende 12-Monatssumme)

Nenner:
Austritte aus Fördermaßnahmen insgesamt (gleitende 12-Monatssumme)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar
  • zeitlich:
    grds. verfügbar ab 2000; Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II, aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen; Ausweis nur als gleitende 12-Monatsbetrachtungen; 6-monatiges Verbleibsintervall plus 6-monatige Wartezeit beachten
  • berufsfachlich:
    Dimension nicht verfügbar
  • wirtschaftsfachlich:
    nur beim Gründungszuschuss möglich
  • weitere:
    kein Ausweis von Verbleibsquoten, denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)

Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Arbeitslosenstatistik (Arbeitslose)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)

Weitergehende Hinweise:
Im SGB II sind oft mehrere aufeinander aufbauende Hilfen erforderlich, um den Betroffenen (wieder) näher an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. Einzelne Teilerfolge in Form von Integrationsfortschritten können mit der hier dargestellten Verbleibsquote jedoch nicht abgebildet werden.