Einschaltungsgrad

Definition:
Relation des Abgangs gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen zu neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Der Einschaltungsgrad ermöglicht eine Einschätzung, wie hoch der Anteil aller neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ist, bei deren Besetzungsprozess die Bundesagentur für Arbeit oder ein Jobcenter (in gemeinsamer Einrichtung) mit dem Auftrag zur Vermittlung eingeschaltet war.
Die Aussagekraft der Kennzahl Einschaltungsgrad ist durch die Messgenauigkeit ihrer Komponenten begrenzt. Der Abgang an gemeldeten Arbeitsstellen kann überzeichnet sein, wenn Arbeitsstellen gleichzeitig vom besetzenden Betrieb wie auch von privaten Arbeitsvermittlern bei der Arbeitsverwaltung gemeldet werden. Ferner kann beim Abgang von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen nicht danach unterschieden werden, ob die Stelle besetzt wurde oder ob sie nach erfolgloser Suche abgemeldet wurde. Die Zahl an begonnenen Beschäftigungsverhältnissen kann ebenfalls überzeichnet sein, wenn deren Meldung lediglich aufgrund einer neuen Betriebsnummer im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung erfolgte.

Berechnung:
`Relation="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Abgang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen im Zeitraum

Nenner:
Begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende, Arbeitsortprinzip) im Zeitraum

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    In tieferer regionaler Gliederung kann die Aussagekraft eingeschränkt sein, eine Interpretation sollte mit entsprechender Vorsicht erfolgen.
  • zeitlich:
    verfügbar mit einer Wartezeit von sechs Monaten
  • berufsfachlich:
    Auf Ebene der Berufsbereiche sinnvoll; die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    Die Differenzierung der Kennzahl nach der Klassifikation WZ 2008 ist ab dem 1. Quartal 2007 möglich; die o. g. genannten Grenzen der Aussagefähigkeit sind – insbesondere bei der Branche Zeitarbeit – zu beachten.
  • weitere:
    -

Fachstatistik(en):
Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen (Abgang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen)
Beschäftigungsstatistik (Begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse)

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Diese Kennzahl wird in der Regel quartalsweise ausgewiesen.