Arbeitsstellenzugangsrate

Definition:
Zugang an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen bezogen auf die Summe der Bestände von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen

Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Arbeitsstellenzugangsrate bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der Kräftenachfrage zu einer bestimmten Zeit neu entsteht. Sie wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse berechnet.
Es gilt die gleiche Einschränkung wie bei der Arbeitsstellenbestandsquote: Die Zugangsrate ist abhängig von der Einschaltung der Arbeitsagenturen und bildet daher nur einen Teil der neu entstehenden Nachfrage ab.

Berechnung:
`Quote="Zähler"/"Nenner"*100`

Zähler:
Zugang gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (Quartals- und Jahressumme)

Nenner:
Bestand sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Quartalszahlen, ohne Auszubildende)
plus
Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen (zum Quartalsende)

Auswertungseinschränkungen:

  • regional:
    Berechnung erfolgt nur bis zur Ebene der Bundesländer
  • zeitlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • berufsfachlich:
    Die Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) endet zum Stichtag 30.06.2011 und wird ab dem 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wieder aufgenommen. Eine Berichterstattung im Zeitraum zwischen Juli 2011 bis November 2012 ist nicht möglich.
  • wirtschaftsfachlich:
    keine generellen Einschränkungen
  • weitere:
    Arbeitsstellen ohne Daten der zkT

Fachstatistik(en):
Arbeitsmarktstatistik, Beschäftigungsstatistik

Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Weitergehende Hinweise:
Diese Kennzahl wird in der Regel quartalsweise ausgewiesen.
Weiterführende Informationen zur Arbeitsstellenzugangsrate finden sich im Methodenbericht zu Möglichkeiten und Grenzen einer statistischen Engpassanalyse nach Berufen, 2011 (PDF, 633KB).