Arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote 1 (AQ1)
Definition:
Anteil der Arbeitsuchenden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderleistungen erhalten, an der Summe aus diesen Geförderten und Arbeitslosen
Verwendungszweck, Aussagekraft und -grenzen:
Die Aktivierungsquote hilft bei der Beantwortung der Frage, wie viele Arbeitsuchende sich unter Einsatz von Maßnahmen der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung von Arbeitslosigkeit beteiligen bzw. wie viele Arbeitsuchende mit Hilfe der Instrumente „aktiviert“ sind. Durch die Quotenbildung werden Vergleiche wie etwa zwischen Regionen oder im Zeitverlauf möglich. Die Aktivierungsquoten sollten entsprechend der unterschiedlichen potentiellen Teilnehmerkreise zwischen den Rechtskreisen getrennt betrachtet werden. Eine solche Relation wird auch in der Eingliederungsbilanz gem. § 11 SGB III bzw. § 54 SGB II gebildet.
Hinsichtlich der Größenordnung der Aktivierungsquoten ist es unrealistisch, zu erwarten, dass alle Arbeitslosen zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aktiv gefördert werden, also eine Aktivierungsquote von 100 Prozent vorliegt. Zum einen ist für Personen, bei denen die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensivere Beratung, Betreuung und Vermittlung können genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Die Aktivierungsquote weist den „momentanen“ Anteil der aktivierten Personen aus. Daher ist eine „inverse“ Interpretation der Aktivierungsquoten problematisch, da es nicht auszuschließen ist, dass sich unter den im Nenner aufgeführten Arbeitslosen auch solche befinden, die bereits in der Vergangenheit aktiviert wurden. Aus einer Aktivierungsquote in Höhe von 25 Prozent kann also nicht geschlossen werden, dass 75 Prozent der potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden.
Berechnung:
`Quote=100*"Zähler"/"Nenner"`
Zähler:
Bestand Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (siehe Tabelle unten), ggf. nach Rechtskreis SGB II oder III
Nenner:
Bestand Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (siehe Tabelle unten), plus Bestand Arbeitslose, ggf. nach dem mit dem Zähler korrespondierenden Rechtskreis
Auswertungseinschränkungen:
- regional:
SGB II: nur bei Vorliegen vollständiger, plausibler Daten für alle Größen in der betrachteten Region auswertbar - zeitlich:
grds. verfügbar ab 2000;
Rechtskreisdifferenzierung ab 2005 mit Einführung des SGB II;
aufgrund von Veränderungen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ergeben sich u. U. Brüche in Zeitreihen - berufsfachlich:
Dimension nicht verfügbar - wirtschaftsfachlich:
Dimension nicht verfügbar - weitere:
kein Ausweis von Aktivierungsquoten, denen weniger als 20 zu aktivierende Personen zu Grunde liegen (Mindestfallzahl)
Fachstatistik(en):
Förderstatistik (Maßnahmeteilnehmende), Arbeitslosenstatistik (Arbeitslose)
Datenquelle(n):
IT-Fachverfahren der BA, Datenlieferung der zugelassenen kommunalen Träger (XSozial)
Weitergehende Hinweise:
Die Rechtskreiszuordnung richtet sich bei den Arbeitslosen nach dem jeweiligen Träger, der für die Betreuung des Arbeitslosen zuständig ist. Bei den Maßnahmeteilnehmenden ist für die Rechtskreiszuordnung entscheidend, welcher Träger für die Förderung zuständig ist, also wer die Förderung finanziert. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Wohnort des Kunden.
Neben der arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquote für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III – werden regelmäßig auch noch die „arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2a)“ sowie die „ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (AQ2b)“ ausgewiesen. Ergänzt werden diese Quoten je nach Fragestellung durch die „ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)“.
Weitere Informationen im Methodenbericht zur Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II.
Leistungen der Arbeitsförderung, die in die arbeitsmarktorientierte AQ1 einfließen:
Rechtskreis SGB III | Rechtskreis SGB II |
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