Auswirkungen der ökologischen Transformation auf den Arbeitsmarkt

Die ökologische Transformation betrifft die gesamte Wirtschaft. Einzelne Bereiche sind allerdings besonders betroffen: Energie, Umwelt und Verkehr. Für diese Bereiche können Veränderungen und Problemlagen des Arbeitsmarktes, die im Zusammenhang mit der ökologischen Transformation stehen, durch geeignete Statistiken aufgezeigt werden.

Berufe   Wirtschaftszweige


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Bestand   5-Jahresveränderung in %

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Hier finden Sie dazu eine kurze Erläuterung bzw. ausführliche methodische Hinweise.

Hinweis: Aufgrund der Rundung kann es bei den Daten zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen der Statistik der BA kommen. Darüber hinaus kann es zu Abweichungen zu anderen Produkten kommen, da hier bei den Dauern die „keine-Angabe“-Fälle nicht berücksichtigt sind. 

Anregungen und Wünsche an Service-Haus.Statistik-Visualisierung@arbeitsagentur.de

Grundlagen

Die Abgrenzung der Bereiche Energie, Umwelt und Verkehr wird nach Wirtschaftszweigen auf Basis der WZ 2008 und nach Berufen auf Basis der KldB 2010 vorgenommen. Es werden jeweils die in den Klassifikationen vorhandenen Klassifikationspositionen herangezogen, wobei auch – soweit möglich – relevante Positionen aus vorgelagerten Herstellungs- und Baubereichen einbezogen werden. Bei der Interpretation muss beachtet werden, dass mit diesen Abgrenzungen nur ein Ausschnitt und nicht die gesamte Wertschöpfung und Beschäftigung im „klassischen“ Umweltschutz, der Energie und dem Verkehr erfasst wird.

Daten werden aus den Statistiken der Beschäftigung, der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen sowie der Arbeitsstellen herangezogen.

Die Angaben aus der Beschäftigungsstatistik umfassen die Beschäftigten insgesamt, die sich aus den sozialversicherungspflichtigen und den geringfügigen Beschäftigten zusammensetzen, und als Teilgröße die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

In den Arbeitsmarktstatistiken wird zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitslosen unterschieden. Arbeitsuchende sind Personen, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben und die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Arbeitslose sind eine Teilgröße der Arbeitsuchenden. Arbeitsuchende werden dann als arbeitslos gezählt, wenn sie keine Beschäftigung haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen.

Bei gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um sozialversicherungspflichtige oder geringfügige (Minijobs) oder sonstige (z. B. Praktika- und Trainee-) Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Arbeitsagenturen und den Jobcentern zur Besetzung gemeldet wurden. Als Teilgröße davon werden die gemeldeten Stellen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Stellen für Arbeitnehmerüberlassung) ausgewiesen.

Erläuterungen zum methodischen Vorgehen und den Datengrundlagen der neuen Interaktiven Statistik finden Sie in der Hintergrundinfo (PDF, 1MB).

Es gibt alternative Herangehensweisen zur Darstellung der Beschäftigten im Umweltschutz seitens des Umweltbundesamtes und des Statistischen Bundesamtes. Diese unterscheiden sich von der hier gewählten Vorgehensweise. Näheres dazu ist auf den Themenseiten des Umweltbundesamtes und des Statistischen Bundesamtes zu finden:

Weiterführende Informationen zu den Grundlagen finden Sie bei den Kurzinformationen, bei den Methodischen Hinweisen, bei den Qualitäts- und Methodenberichten sowie im Glossar. Zudem empfehlen wir Ihnen die Dokumentationen zu den Regionalen Gliederungen.