Anforderungsniveau
Arbeitslose (arbeitslose Arbeitsuchende)
Arbeitslose (ALO) sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.
Siehe auch Video „Wie entsteht die Arbeitslosenzahl?“
Arbeitslosen-Stellen-Relation
Berechnet wird der Indikator, indem der Jahresdurchschnittsbestand der Arbeitslosen zum Jahresdurchschnittsbestand an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen (ohne Arbeitnehmerüberlassung) in Relation gesetzt wird. Eine Arbeitslosen-Stellen-Relation von 3 bedeutet, dass in einem Beruf rechnerisch drei arbeitslose Bewerber auf eine gemeldete Arbeitsstelle kommen.
Arbeitsuchende
Arbeitsuchende sind Personen, die
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben,
- die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen.
Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§ 15 SGB III).
Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden.
Berufssegment
Um die tatsächliche berufsfachliche Segmentierung des Arbeitsmarktes in Deutschland abzubilden, wurden zusätzlich zu den Berufsbereichen und Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) 14 „Berufssegmente" geschaffen, die als Aggregate auf den Berufshauptgruppen (2-Steller) der KldB 2010 aufgebaut sind. Die KldB 2010 besteht auf der ersten Ebene der Klassifikationshierarchie aus zehn Berufsbereichen und auf der zweiten Ebene aus
37 Berufshauptgruppen. Die Berufshauptgruppen (2-Steller) sind für statistische Übersichten häufig zu differenziert, während die Berufsbereiche (1-Steller) lediglich einen guten thematischen Überblick bieten und keine analytische Kategorie darstellen.
Der Methodenbericht Berufssektoren und Berufssegmente (PDF, 511KB) (unverändert, Stand: 2015/04) dokumentiert, wie und nach welchen Überlegungen diese Zusammenfassungen erfolgt sind.
Arbeitsuchenden-Stellen-Relation
Berechnet wird der Indikator, indem der Jahresdurchschnittsbestand der Arbeitsuchenden zum Jahresdurchschnittsbestand an gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen (ohne Arbeitnehmerüberlassung) in Relation gesetzt wird. Eine Arbeitsuchenden-Stellen-Relation von 3 bedeutet, dass in einem Beruf rechnerisch drei arbeitsuchende Bewerber auf eine gemeldete Arbeitsstelle kommen.
Gemeldete Arbeitsstellen (sozialversicherungspflichtig ohne Arbeitnehmerüberlassung)
Bei Arbeitsstellen handelt es sich üblicherweise um
- sozialversicherungspflichtige oder
- geringfügige (Minijobs) oder
- sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen)
Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen mit einem Auftrag zur Besetzung gemeldet werden.
In dieser Interaktiven Statistik werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen ohne Arbeitsstellen der Arbeitnehmerüberlassung dargestellt.
Berufliche Tätigkeit
In der Beschäftigungsstatistik wird die ausgeübte berufliche Tätigkeit anhand der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) systematisch gruppiert. Entsprechend der zugrunde gelegten Berufsdefinition strukturiert die KldB 2010 Berufe anhand von zwei Dimensionen: Berufsfachlichkeit und Komplexität der beruflichen Tätigkeiten (siehe auch Anforderungsniveau). Dabei ist zwischen der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit einerseits und dem jeweiligen Berufsabschluss zu unterscheiden. Grundlage für die berufliche Tätigkeit ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Dienstleistungsberufe
Kennzeichnend für Dienstleistungsberufe ist, dass diese an oder mit Personen bzw. für Unternehmen erbracht werden oder auf den Schutz und der Sicherheit von Personen, Werten und Objekten, den Transport von Personen und Gütern oder das Reinigen von Gebäuden und Haushalten gerichtet sind. Dienstleistungsberufe setzen sich aus den Berufssektoren „Personenbezogene Dienstleistungsberufen“, den „Kaufmännischen und unternehmensbezogene
Dienstleistungsberufen“, den „IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen“ sowie den „Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ zusammen.
IAB-Arbeitsmarktregionen
Bei den IAB-Arbeitsmarktregionen handelt es sich um 50 kreisscharf abgegrenzte Gebiete, die jeweils räumlich zusammenhängend sind und das Gebiet Deutschlands vollständig abdecken. Diese Arbeitsmarktregionen zeichnen sich durch hohe Pendlerverflechtungen innerhalb der Arbeitsmarktregion und geringe Pendlerverflechtungen mit anderen Arbeitsmarktregionen aus, so dass die meisten Beschäftigten innerhalb der Arbeitsmarktregion wohnen und arbeiten. Für
arbeitsmarktanalytische Zwecke wie die Gegenüberstellung von Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage sind derartige Arbeitsmarktregionen besser geeignet als rein administrative Verwaltungseinheiten wie Kreise.
Klassifikation der Berufe
Um die Vielfalt der Berufe in Deutschland abbilden zu können, werden diese systematisch gruppiert. Auf nationaler Ebene wurde ab dem Jahr 2011 die Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) eingeführt. Diese neu entwickelte Klassifikation löste die beiden bisherigen Berufsklassifikationen – die Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) der Bundesagentur für Arbeit und die Klassifizierung der Berufe 1992 (KldB 1992) des Statistischen Bundesamtes – ab. Auf internationaler Ebene wird die International Standard Classification of Occupations (ISCO) verwendet. Ab dem Jahr 2011 wird entsprechend der Empfehlung der Kommission der europäischen Gemeinschaften die aktualisierte Fassung von 2008 (ISCO-08) genutzt.
Die Angabe des Berufs oder der beruflichen Tätigkeit ist in allen Statistiken und Erhebungen zum Arbeitsmarkt oder zur sozioökonomischen Lage in Deutschland unverzichtbar. Der Beruf ist weiterhin ein dominierender Aspekt in der Beschreibung von Ausgleichprozessen am Arbeitsmarkt. Auch in der Vermittlungsarbeit der Arbeitsverwaltung hat die Angabe des Berufs eine zentrale Bedeutung. Eine Berufsklassifikation schafft für die Vermittlung die Möglichkeit, über sinnvolle und praxisgerechte Zusammenfassungen von ähnlichen beruflichen Tätigkeiten zu verfügen.
Siehe auch Klassifikation der Berufe.
Siehe auch Video „Branchen versus Berufe“.
Produktionsberufe
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne einzelne Personengruppen)
Grundsätzlich zählen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. In dieser Interaktiven Statistik erfolgt eine Einschränkung auf die sogenannte Kerngruppe-Entgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Teilzeitbeschäftigter. Die Kerngruppe Entgelt umfasst ausschließlich Personengruppen, deren Entgelt und damit deren Arbeitskosten sich an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit ihrer Arbeitsleistung orientieren und nicht durch besondere (gesetzliche) Regelungen zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten bestimmt werden. Die Kerngruppe der Entgeltstatistik sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Praktikanten, Werkstudenten, Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft, Personen mit vermuteter Beschäftigung, Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Seeleute in Altersteilzeit, Beschäftigte (Haushaltsscheck), Hausgewerbetreibende, Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen, Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Substituierbarkeitspotenzial
Zur Bestimmung des Substituierbarkeitspotenzials hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Aufgaben eines jeden Berufs betrachtet und ermittelt, welcher Anteil der Einzelaufgaben, die typischerweise im Rahmen eines bestimmten Berufes zu erledigen sind, schon heute durch Computer oder computergesteuerte Maschinen erledigt werden könnte. Die Kennzahl soll helfen, den aktuellen Stand der Digitalisierung sowie deren zukünftige Auswirkungen und Herausforderungen am Arbeitsmarkt besser einschätzen zu können. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bzw. der Arbeitslosen/gemeldeten Stellen) nach ihrer beruflichen Tätigkeit werden für die Klassen mit einem hohen (über 70%), mittleren (über 30% bis 70%) und niedrigen (bis 30%) Substituierungspotenzial ausgewiesen. Für die Interaktive Statistik wird das Substituierbarkeitspotenzial 2022 verwendet.
Weiterführende Informationen zum Substituierbarkeitspotential finden Sie unter:
• Grienberger, Katharina; Matthes, Britta; Paulus, Wiebke (2024): Folgen des technologischen Wandels für den Arbeitsmarkt. Vor allem Hochqualifizierte bekommen die Digitalisierung verstärkt zu spüren. IAB Kurzbericht, 05/2024.
• Veröffentlichungen aus den Regionaleinheiten des IAB