Migration und Arbeitsmarkt
Die Migration nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und das Arbeitskräfteangebot erhöht. Die Statistiken liefern Informationen zu den Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt nach der Staatsangehörigkeit. Zu beachten ist, dass Personen auch schon länger in Deutschland leben können. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der Migration gesehen werden können. Es wird der gültige Stand der Staatsangehörigkeit zum jeweiligen Berichtsmonat dargestellt.
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Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung wurden die Zahlenwerte i. d. R. auf Vielfache von Zehn gerundet (siehe untenstehende Hinweise).
Diagramme
Tabellen
x = Nachweis nicht möglich
* = statistische Geheimhaltung
.x = Veränderungswert > 250 %
Hier finden Sie dazu eine kurze Erläuterung bzw. ausführliche methodische Hinweise.
Hinweis: Aufgrund der Rundung kann es bei den Daten zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen der Statistik der BA kommen.
Anregungen und Wünsche an Service-Haus.Statistik-Visualisierung@arbeitsagentur.de
Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung wurden die Zahlenwerte i. d. R. auf Vielfache von Zehn gerundet (siehe untenstehende Hinweise).
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Hinweis: Aufgrund der Rundung kann es bei den Daten zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen der Statistik der BA kommen.
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.x = Veränderungswert > 250 %
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Erklärung zu den Länderzusammenfassungen
Die Osterweiterung der EU wurde in mehreren Etappen vollzogen. Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen traten 2004 der EU bei und erlangten die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011. Es folgten am 1. Januar 2007 die Beitritte von Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2013 der von Kroatien; die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit erhielten diese Länder zum 1. Januar 2014 und zum 1. Juli 2015.
Von der EU-Schuldenkrise sind die sogenannten GIPS-Staaten, also Griechenland, Italien Portugal und Spanien am stärksten betroffen. Für die Menschen in den genannten Ländern stellt sich die Situation auf ihrem heimischen Arbeitsmarkt oftmals schwierig dar. Gleichzeitig gibt es gegenwärtig in Deutschland insbesondere für ausgebildete Arbeitskräfte gute Möglichkeiten, eine Beschäftigung zu finden. Die Vermutung besteht, dass der deutsche Arbeitsmarkt Arbeitskräfte aus diesen Ländern anzieht und von dem Zuzug profitieren könnte.
Das Aggregat EWR und Schweiz umfasst die Länder Liechtenstein, Norwegen, Island (auch sog. EFTA-Staaten) sowie die Schweiz. Diese Länder bilden mit der EU eine besondere Freihandelszone, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Am 31. Januar 2020 endete die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union. Aufenthaltsrechtlich gilt das Vereinigte Königreich ab diesem Zeitpunkt als Drittstaat.
Für die Analyse der Auswirkungen der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt wird das Aggregat Asylherkunftsländer gebildet. In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien aufgenommen, da hier in den Jahren von 2012 bis 2015 die meisten Asylerstanträgen gestellt wurden.
Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum auch zahlreiche Asylanträge von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) und osteuropäischen Drittstaaten (Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland und Republik Moldau) gestellt. Aus diesen Ländern gibt es zwar nach wie vor Zuwanderung mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, sie erfolgte aber nicht vorrangig aus Fluchtgründen. Eine Ausnahme stellen die ukrainischen Kriegsflüchtlinge seit Beginn der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine Ende Februar 2022 dar. Ukrainische Flüchtlinge erhalten ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren ohne Asylantrag und eine Arbeitserlaubnis.

Indikatoren „Migration und Arbeitsmarkt“
Hier finden Sie alle für das Thema Migration und Arbeitsmarkt relevanten Indikatoren.
Wichtige Hinweise
Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Nationalitäten darf aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen Migration gesehen werden können.
Als Referenzgrößen wird die Entwicklung für Insgesamt sowie für Deutsche und sonstige Ausländer angeboten, die in der Summe das inländische Arbeitskräftepotenzial darstellen. Die Abgrenzung von Ausländern aus Zuwanderungsländern und aus sonstigen Ländern ist naturgemäß nur eine Näherung, weil einerseits Ausländer aus Zuwanderungsländern schon lange im Lande leben können und andererseits Ausländer aus sonstigen Ländern vor kurzem neu zugewandert sein können.
Für die Frage, wie gut den Menschen aus den Migrationsländern die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gelingt, ist die Arbeitslosenquoten ein zentraler Indikator. Grundsätzlich gilt: Je größer die Fallzahl desto stabiler die Ergebnisse. Geringe Fallzahlen können stärkeren kurzfristigen oder zufälligen Schwankungen unterliegen und die Vergleichbarkeit einschränken.
Wenn Sie noch mehr zum Thema Migration erfahren wollen, schauen Sie doch auch auf unserer Themenseite vorbei oder laden Sie den Migrationsmonitor herunter.
Weiterführende Grundlagen der Statistik der BA finden Sie in den Definitionen, bei den Methodischen Hinweisen, den Qualitäts- und Methodenberichten und im Glossar.