Langzeitarbeitslosigkeit
In den interaktiven Diagrammen und Tabellen werden die wichtigsten Statistiken zur Langzeitarbeitslosigkeit für Deutschland sowie die Länder, Kreise, Agenturbezirke und Arbeitsmarktregionen abgebildet. Es wird unterschieden zwischen langzeitarbeitslos (mehr als 12 Monate arbeitslos) und nicht langzeitarbeitslos (bis zu 12 Monaten arbeitslos).
Hier finden Sie dazu eine kurze Erläuterung bzw. ausführliche methodische Hinweise.
Hinweis: Aufgrund der Rundung kann es bei den Daten zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zu anderen Veröffentlichungen der Statistik der BA kommen.
Anregungen und Wünsche an Service-Haus.Statistik-Visualisierung@arbeitsagentur.de
Grundlagen
Die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der Schwerpunktthemen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Statistik der BA berichtet dazu ausführlich auf einer Themenseite. Zusätzlich zu den interaktiven Darstellungen sind dort ausführliche Tabellen und Berichte zu finden.
Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren. Nähere Erläuterungen zur Messung der Dauer der Arbeitslosigkeit können dem Methodenbericht Dauern in der integrierten Arbeitslosenstatistik (PDF, 215KB) entnommen werden.
Weitere Informationen zu den Messkonzepten der Statistik der BA können zudem den Kurzinformationen, den Qualitäts- und Methodenberichten und dem Glossar entnommen werden. Erläuterungen zur Regionalisierung der Daten sind unter dem Reiter Regionale Gliederungen zu finden.