Kennzahlen nach § 48a SGB II; Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht monatlich für alle Jobcenter die Kennzahlen nach § 48a SGB II.

Mit den Kennzahlen wird gemessen, wie gut die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende diese drei Ziele umsetzen:

     (1) Verringerung der Hilfebedürftigkeit,

     (2) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und

     (3) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.  

Zu jeder Kennzahl werden zusätzlich Ergänzungsgrößen veröffentlicht, die weitere Informationen liefern und Erklärungsansätze für Kennzahlenergebnisse bieten. Die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen basieren auf Daten der Statistik der BA. Sie werden monatlich aufbereitet und um Visualisierungsmöglichkeiten ergänzt dem BMAS zur Verfügung gestellt.

Das BMAS veröffentlicht die Ergebnisse auf der SGB II-Informationsplattform. Dort finden Sie auch eine Reihe von Hintergrundinformationen zu den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen.

Weitere Produkte im Kontext der Kennzahlen nach § 48a SGB II finden Sie auch in unserer Produktsuche.


Neuigkeiten:

Korrektur der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und der Ergänzungsgröße K3E2 „Aktivierungsquote der LZB"

12. Februar 2024

Zur Veröffentlichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II im Februar 2024 wurde für die Berichtsmonate Juli bis September 2023 die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Berichtsmonate Juli bis September 2023 rückwirkend korrigiert. Für diese Monate waren die Förderinstrumente "Bürgergeldbonus" nach § 16j SGB II und "Ganzheitliche Betreuung" nach § 16k SGB II versehentlich mitgezählt worden. Betroffen waren insgesamt 75 Jobcenter, darunter 74 zugelassene kommunale Träger. Nach der Korrektur liegt bei diesen Jobcentern die K3E2 "Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden" geringfügig niedriger. Die maximale Veränderung liegt bei -1,2 Prozentpunkten (-70 Langzeitleistungsbeziehende in einer Maßnahme). Unter folgendem Link finden Sie Tabellen zu den Auswirkungen der Korrektur für alle Jobcenter und die betreffenden Berichtsmonate.

Veränderungen der LZB in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der K3E2 infolge der Korrektur im Januar 2024 (Jobcenter und regionale Aggregate, Juli 2023 bis September 2024) (xlsx, 111KB)

Imputationswerte für fehlende Daten zur „Kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration“ (Ergänzungsgröße K2E3)

15. Mai 2020

Zur Veröffentlichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II im Mai 2020 werden unplausible oder fehlende Daten zur „Kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration“ (Ergänzungsgröße K2E3) durch Imputationswerte ersetzt. Damit kann diese Größe wie alle anderen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II nun für alle Jobcenter und alle Berichtsmonate ohne Lücken berichtet werden.Durch die Berücksichtigung von Imputationswerten verändern sich frühere Ergebnisse zur K2E3. Im Zeitraum von Januar 2015 bis März 2019 waren 27 Jobcenter von Datenausfällen betroffen. Bei diesen Jobcentern liegen die rückwirkenden Veränderungen bei der K2E3 im Bereich +/-1,4 Prozentpunkte, wobei in zwei Drittel der Fälle die maximalen Abweichungen +/-0,5 Prozentpunkte betragen.

Veränderungen der K2E3 durch Berücksichtigung von Imputationswerten (Jobcenter, Deutschland und Länder, Zeitreihe Januar 2015 bis Dezember 2018) (xlsx, 739KB)

Auf der SGB II-Informationsplattform ist unter Materialien und Downloads eine neue Version der Methodenübersicht zur Datenimputation verfügbar, in der in Kapitel 6.7 das Verfahren zur Imputation fehlender Werte zur „Kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration“ beschrieben wird.

Neue Ergänzungsgröße K2E3 „Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration

10. Mai 2019

Zur Veröffentlichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II im Mai 2019 wird die Berichterstattung der Kennzahlen an die neuen Regelungen der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch angepasst. Als Ergänzungsgröße K2E3 wird künftig die „Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration“ berichtet. Sie ersetzt die bisherige Ergänzungsgröße „Nachhaltigkeit der Integration“.

Weiterführende Informationen (PDF, 239KB)