Arbeitsmarktdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit in kleinräumiger Gliederung (AkG)

Statistik-Angebot für Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden

Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, Arbeitsmarktdaten aus den Statistiken der BA für kleinräumige Teilgebiete (z. B. Ortsteile, Stadtbezirke) zu beziehen. Den Zuschnitt der Teilgebiete legen die Gemeinden und Kreise mit einem „Straßenraster“ selbst fest. Die Grenzen der Teilgebiete müssen adressscharf und überschneidungsfrei definiert sein. Jedes Teilgebiet muss eine Mindesteinwohnerzahl aufweisen. Der Bezug dieser Arbeitsmarktdaten erfolgt auf der Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen und ist kostenpflichtig. Auf Basis dieser kleinräumigen Gliederung bietet die Statistik der BA folgende statistische Produkte an:

  • Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung“ (AkG) – aggregierte Auswertungen zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, Arbeitslosen, Arbeitslosengeldempfängern, Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, Ergebnisse jeweils für März, Juni, September und Dezember

Ausschließlich für „abgeschottete Statistikstellen“ von Kreisen, kreisfreien Städte und Gemeinden sind zusätzlich erhältlich:

  • „Pseudonymisierte Einzeldaten“ (PEDS) aus der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gemäß § 53 Absatz 6 SGB II), Ergebnisse jeweils für Dezember
  • „Spezifische Datenwürfel“ (LST SGB II Online) aus der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gemäß § 53 Absatz 6 SGB II), Ergebnisse jeweils für Januar bis Dezember

Ergänzend können Sonderauswertungen aus den Arbeitsmarktstatistiken der BA auf der Grundlage der kleinräumigen Gebietsgliederungen bei den regionalen Statistik-Services der BA bestellt werden. Diese Auswertungen sind kostenpflichtig. Hierzu bedarf es eines gesonderten Auftrags nach individuellem Kostenvoranschlag.