Vertrag
Mustervertrag mit Anlagen und weiterführenden Informationen zu Auswertungsmerkmalen
Die Statistik der BA schließt mit der Gemeinde oder dem Kreis - Datenempfänger genannt - einen schriftlichen Vertrag. Darin werden die Vertragsgegenstände, die Kosten sowie weitere Rechte und Pflichten geregelt. Die Anlagen beschreiben das Straßenraster und die Daten genauer.
Auf Grundlage dieses Basisvertrags erhält der Datenempfänger je Quartal vier Auswertungen mit Arbeitsmarktdaten zum SGB III und SGB II. Gemeinden und Kreise mit abgeschotteter Statistikstelle können zusätzlich PEDS und LST SGB II Online bestellen.
Besonderheiten für Kreise
Ein Gemeindeverband, in der Regel ein Kreis, kann für sich und seine zugehörigen Gemeinden Datenempfänger sein. Er benötigt deren Einverständnis und schließt sie davon aus, selbst kleinräumige Daten von der Statistik der BA zu erhalten. Eventuell bestehende Verträge zwischen der Statistik der BA und den dem Kreis zugehörigen Gemeinden sind vorab zu kündigen. Der Kreis kann die quartalsmäßigen Arbeitsmarktdaten an die kreisangehörigen Gemeinden weiterleiten. Für die Produktarten PEDS und LST SGB II Online gelten besondere Geheimhaltungsvorschriften.