Testdaten für Neukunden

Beim erstmaligen Abschluss des Vertrages können dem Datenempfänger Testauswertungen und Fehlerprotokolle zur Verfügung gestellt werden.

Als Testdaten werden zwei der vier Quartalsauswertungen und die dazugehörigen Fehlerprotokolle übermittelt:

  • Arbeitslose

    • Gemeindekennziffer_ALO_JJJJMM.csv
    • Gemeindekennziffer_str_err_JJJJMM_ALO_JJJJMM.csv
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

    • Gemeindekennziffer_BST_JJJJMM.csv
    • Gemeindekennziffer_str_err_JJJJMM_BST_JJJJMM.csv

Die Fehlerprotokolle (Anlage 3 (PDF, 14KB) zum Vertrag) beinhalten jene Adressangaben aus den BA-Statistikdaten, die sich keinem Stadtviertel des Rasters zuordnen lassen. So lässt sich die Güte eines Straßenrasters leicht beurteilen. Sollte das Raster noch nicht geeignet sein, kann in zwei weiteren Testläufen ein geändertes Raster geprüft werden.

Fällt die erstmalige Einrichtung/Gültigkeit des Straßenrasters in den Monat der Quartalsauswertung (März, Juni, September, Dezember), so erhält der Datenempfänger sofort die vollständige Quartalsauswertung als Testdaten. Wenn nach der ersten Datenübermittlung keine weitere Änderung des Straßenrasters erfolgt, geht die Statistik der BA davon aus, dass das Straßenraster aus Sicht des Datenempfängers in Ordnung ist.

Wie sich der Zeitpunkt der Ersteinrichtung des Straßenrasters auf die Daten für Neukunden auswirkt zeigt die Tabelle „Neukunde mit Testdaten“ unter Zusatzinformationen.