Leitlinien

Die Statistik der BA ist als Anbieterin amtlicher Statistik den grundlegenden Prinzipien statistischer Arbeit verpflichtet.

Sie orientiert sich dabei an den Qualitätskriterien des Verhaltenskodex für Europäische Statistiken. Der Kodex gibt den Standard für die Entwicklung, die Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken vor. Er hat alle relevanten Bereiche zum Gegenstand: vom institutionellen Umfeld über die Verfahren der statistischen Produktion bis hin zu den Produkten.

Unter anderem sind gemäß Verhaltenskodex statistische Veröffentlichungen klar als solche erkennbar (Grundsatz 1, Indikator 6). Deshalb hat die Statistik der BA Gestaltungsrichtlinien (PDF, 912KB) für ihre Produkte entwickelt, die Einheitlichkeit, Wiedererkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von geschäftspolitischen Veröffentlichungen der BA sicherstellen.

Eurostat überwacht als Statistisches Amt der Europäischen Union die Einhaltung des Verhaltenskodex im Europäischen Statistischen System (ESS). Peer Reviews helfen, die Integrität, die Unabhängigkeit und die Rechenschaftspflichten der statistischen Stellen zu verbessern. Die Selbstbewertungen und gegenseitigen Bewertungen der statistischen Ämter stellen damit einen wichtigen Bestandteil der Strategie des ESS zur Umsetzung des Verhaltenskodex dar. Die Berichte aller beteiligten Ländern und angedachten Verbesserungsmaßnahmen sind im Internet auf den Seiten von Eurostat veröffentlicht.

Die Statistik der BA sieht im Austausch und in der Zusammenarbeit innerhalb des Nationalen Statistischen Systems (Gesamtheit der Anbieter amtlicher Statistiken in Deutschland) einen wichtigen Schlüssel, um den Qualitätsansprüchen dauerhaft gerecht werden zu können.
Deshalb unterzeichneten im Juni 2016 für die Bundesagentur für Arbeit der Vorstandsvorsitzende Frank J. Weise und für das Statistische Bundesamt der Präsident Dieter Sarreither eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit (PDF, 2MB) (Memorandum of Understanding) beider Institutionen auf dem Gebiet der Statistik.
Mit dieser Vereinbarung wurden erstmals die Bereiche und die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten schriftlich niedergelegt.
Im Juni 2021 wurde die Vereinbarung von beiden Seiten turnusmäßig überprüft; sie gilt unverändert weiter.