Statistik erklärt: Förderung und berufliche Rehabilitation

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Förderung und berufliche Rehabilitation"

Wie werden eine erfolgreiche Arbeitsuche sowie die Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme statistisch abgebildet?

Der Arbeitsmarkt wird bestimmt durch das Arbeitskräfteangebot, also diejenigen, die eine Arbeit suchen, und die Arbeitskräftenachfrage, also diejenigen, die Arbeitnehmer/innen einstellen möchten. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter tragen dazu bei, dass Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage zueinander finden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Zusammenhang ein Modell entwickelt, um den Erfolg von Arbeitslosen oder nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden am Arbeitsmarkt in der Arbeitsmarktstatistik abzubilden. Mit diesem Modell wird gleichzeitig über unterstützende Leistungen an Personen berichtet, die erfolgreich ihre Arbeitsuche durch Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt beendet haben.

Die Beschäftigungsaufnahme setzt voraus, dass die Arbeitsuchenden erfolgreich Suchaktivitäten und Bewerbungen bzw. eine entsprechende Vorbereitung der Selbständigkeit geleistet haben; sie ist daher ihr Erfolg. Dass die Agenturen für Arbeit und Jobcenter mit ihren Leistungen dazu beitragen (können), schmälert den Erfolg der Arbeitsuchenden nicht und bedeutet schon gar nicht, dass ausschließlich durch diese Leistungen eine Beschäftigungsaufnahme erfolgen konnte. Das Modell zur statistischen Abbildung der erfolgreichen Arbeitsuche sowie der Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme zeigt, welche Art der vorangegangenen Unterstützungsleistungen die Arbeitslosen oder nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden durch eine Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter erhalten haben. Diese Unterstützungsleistungen sind bei den Abgängen in unselbständige Beschäftigung in den 1. Arbeitsmarkt in sechs Kategorien und bei den Abgängen in selbständige Beschäftigung in vier Kategorien aufgeteilt.

Abgänge in unselbständige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt:

  • Mit Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag ohne (begleitende) Förderung
  • Mit Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag mit (begleitender) Förderung
  • Mit (begleitender) Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Nach Teilnahme an einer Maßnahme oder sonstiger Förderung innerhalb von 3 Monaten vor Beschäftigungsaufnahme
  • Nach Potenzialanalyse und Erarbeitung eines beruflichen Eingliederungsplanes (gültige Eingliederungsvereinbarung)
  • Nach Erstkontakt mit Agentur oder Jobcenter, ggf. mit Hilfe von Information, Beratung oder Online-JOBBÖRSE

Abgänge in selbständige Beschäftigung:

  • Mit (begleitender) Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Nach Teilnahme an einer Maßnahme oder sonstiger Förderung innerhalb von 3 Monaten vor Beschäftigungsaufnahme
  • Nach Potenzialanalyse und Erarbeitung eines beruflichen Eingliederungsplanes (gültige Eingliederungsvereinbarung)
  • Nach Erstkontakt mit Agentur oder Jobcenter, ggf. mit Hilfe von Information, Beratung oder Online-JOBBÖRSE

Eine detaillierte Darstellung der Zusammenhänge und der Auswertungslogiken sind im Methodenbericht "Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" (PDF, 564KB) und in dem Methodenbericht "Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme - Ergänzung" (PDF, 274KB) enthalten.

Statistische Daten finden Sie in der Tabelle "Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme".

Welche Möglichkeiten bietet die Verbleibsanalyse zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente?

Methodische Erweiterungen haben in 2019 das Spektrum der möglichen Aussagen über den Verbleib von Personen nach einer Förderung durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente vergrößert. Es sind Aussagen zu Beschäftigung, Leistungsbezug, einer weiteren Förderung und Arbeitslosigkeit möglich. Außerdem lassen sich diese Informationen auch in weiteren Schnittmengen darstellen.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zielsetzungen der Instrumente wichtig. Nicht jede Förderung zielt auf die direkte Arbeitsmarktintegration ab. Es ist somit notwendig die Verbleibsanalyse vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen zu betrachten.

Im Rahmen der Verbleibsanalyse sind verschiedene Kennzahlen definiert, die es ermöglichen, einen differenzierteren Blick auf den Verbleib von Teilnehmenden zu werfen. Die Betrachtung hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Eingliederungsquote) wird ergänzt um die Nichtleistungsempfängerquote. Hier wird festgestellt, ob nach dem Ende der Förderung keine Leistungen bezogen werden. Ebenso lässt sich der umgekehrte Fall über die Leistungsempfängerquote darstellen. Die Folgeförderungsquote zeigt, ob eine weitere Maßnahme besucht wird.

Kombinationen der möglichen Verbleibsinformationen führen zu Indikatoren, die Aussagen über Beschäftigung und gleichzeitigen Leistungsbezug, Leistungsbezug und Folgeförderung oder Leistungsbezug und Arbeitslosigkeit zulassen. Personen, für die sich keine der Verbleibsinformationen nachweisen lassen, werden über die Nina-Quote abgebildet. Hieraus leiten sich Hinweise zum Verbleib nach einer Förderung von Selbständigen ab.

Die grundsätzliche Verbleibsanalyse erfolgt zeitpunktbezogen zwischen dem Ende der Förderung und definierten Messzeitpunkten, sog. Verbleibsintervalle. Über die Messung der Dauer der Beschäftigung in diesem Intervall sind Aussagen darüber möglich, ob nach dem Ende einer Förderung eine Beschäftigung stattgefunden hat, auch wenn zum Messzeitpunkt diese schon wieder beendet ist.

Die Indikatoren der Verbleibsanalyse bieten, trotz der Unsicherheit über die tatsächlichen Wirkungszusammenhänge, wichtige Anhaltspunkte für die Bewertung des Erfolgs. Die Förderstatistik bietet stark differenzierte Analysemöglichkeiten. So lassen sich Verbleibsinformationen beispielsweise für spezifische Personengruppen abbilden oder nach vermittlungsrelevanten Merkmalen differenzieren. Hinzu kommen durch die Verknüpfung mit den Informationen aus der Beschäftigungsstatistik noch weitere Analyseaspekte. So lässt sich nicht nur dichotom feststellen ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern diese kann noch weiter spezifiziert werden. Es kann abgebildet werden, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder geringfügige Beschäftigung handelt. Darüber hinaus können auch noch Angaben zur Branche und zum Beruf der aufgenommenen Beschäftigung gemacht werden.

Weiterführende Informationen sowie Daten finden Sie im Internet unter:
Methodenbericht:
Erweiterte Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (PDF, 831KB)
Förderungen und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (PDF, 962KB)

Produkt:
Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Kostenträgerschaft SGB III
Kostenträgerschaft SGB II

Was sind Aktivierungsquoten und was sagen sie aus?

Ein wesentliches Element des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III - Arbeitsförderung) ist der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Mit ihrer Hilfe sollen Menschen aktiv an der Beendigung ihre Arbeitslosigkeit mitwirken und so eine nachhaltige Integration in Beschäftigung erreichen.

Dieser Gedanke der aktiven Mitwirkung ist im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Rechtskreis SGB II) noch stärker hervorgehoben: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahmen, die ihre Eingliederung in Arbeit unterstützen, teilnehmen.

Aktivierungsquoten sollen helfen die Frage zu beantworten, wie viele Arbeitsuchende sich unter Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung aktiv an der Überwindung von Arbeitslosigkeit beteiligen. Dazu wird die Anzahl der Teilnehmenden in Instrumenten der Arbeitsförderung zur Gesamtzahl der grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommenden Personen - wie Arbeitslose oder ELB - ins Verhältnis gesetzt. Dadurch wird die absolute Zahl von Maßnahmeteilnehmenden besser interpretierbar, weil etwa regionale oder zeitliche Vergleiche angestellt werden können. Die Aktivierungsquoten sollten entsprechend der unterschiedlichen potentiellen Teilnehmerkreise zwischen den Rechtskreisen getrennt betrachtet werden.

Hinsichtlich der Größenordnung der Aktivierungsquoten ist es unrealistisch, zu erwarten, dass alle Arbeitslosen oder ELB zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aktiv gefördert werden, also eine Aktivierungsquote von 100 Prozent vorliegt. Zum einen ist für Personen, bei denen die Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist oder denen aus eigener Kraft eine Integration in Beschäftigung gelingen dürfte, eine Förderung nicht erforderlich. Zum anderen ist zu beachten, dass in die Aktivierungsquoten nur die Aktivierung durch den Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung bzw. von Leistungen zur Eingliederung einfließt. Aktivierungen durch intensivere Beratung, Betreuung und Vermittlung können genauso oder gar besser der Eingliederung in Arbeit dienen, aber statistisch nicht gemessen werden. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist auch zu berücksichtigen, dass der Umfang der eingesetzten finanziellen Mittel nicht in die Aktivierungsquote einfließt. Zudem lässt eine hohe Aktivierungsquote nicht zwangsläufig auf einen hohen Mitteleinsatz schließen, da beispielsweise die Teilnahmedauer der berücksichtigten Maßnahmen keinen Einfluss auf die Berechnung hat. Eine Aktivierungsquote weist immer den momentanen Anteil der aktivierten Personen aus. So bedeutet die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote SGB II von 19,8 Prozent im Jahresdurchschnitt 2016 nicht, dass 80,2 Prozent aller potenziell zu aktivierenden Personen (überhaupt) nicht gefördert werden. Denn es ist nicht auszuschließen, dass sich unter den im Nenner aufgeführten Personen auch solche befinden, die bereits in der Vergangenheit gefördert wurden bzw. schon für eine Förderung vorgesehen sind.

Neben der arbeitsmarktorientierten Aktivierungsquote für Arbeitslose (AQ1) – differenziert nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III – werden regelmäßig auch noch die "arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote für ELB (AQ2a)" sowie die "ausbildungsmarktnahe Aktivierungsquote für ELB (AQ2b)" ausgewiesen. Ergänzt werden diese Quoten durch die "ELB-orientierte Aktivierungsrate zum Einsatz von Einmalleistungen (AR2c)".

Ausführliche methodische Hinweise finden Sie im Methodenbericht "Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II" (PDF, 2MB).

Bundes- und Landesergebnisse werden quartalsweise in der Tabelle "Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II" veröffentlicht.

Welche Informationen zur Teilnahmedauer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind auswertbar?

Für die Analyse des Fördergeschehens und des regionalen Arbeitsmarktes ist es relevant, wann bestimmte Förderungen (beispielsweise zur beruflichen Weiterbildung) voraussichtlich enden, wie lange die Förderungen bisher laufen und wie lange eine Förderung durchschnittlich dauert. Daraus lässt sich z.B. ableiten, ab wann die jeweiligen Teilnehmenden dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.

In der Förderstatistik werden für jede Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik unterschiedliche Teilnahmedauern (in Tagen) gemessen.

Diese Dauern werden - wie generell in der Förderstatistik - mit einer Wartezeit von drei Monaten ausgewertet. Vorläufige Werte, das heißt Werte mit einer Wartezeit von weniger als drei Monate, werden für Teilnahmedauern aufgrund von Untererfassungen nicht ausgewiesen.

Je nach Betrachtungsweise ergeben sich dabei unterschiedliche Aspekte der Dauer:

Geplante Teilnahmedauer:

  • Bei Eintritt in eine Maßnahme wird festgelegt, wie lange die Förderung voraussichtlich dauern wird.
  • Ändert sich das beim Eintritt geplante Austrittsdatum (durch vorzeitige Beendigung oder Verlängerung), ändert sich auch die geplante Teilnahmedauer - dies geschieht 3 Monate rückwirkend, d.h. wenn diese Änderung bis 3 Monate nach dem Eintrittsdatum erfasst wird, so wird die geplante Dauer durch die tatsächliche Dauer ersetzt.
  • Die geplante Teilnahmedauer kann auch für den Zugang und den Bestand eines Berichtsmonates ausgewertet werden.
  • Interpretation: Wie lange wird der Teilnehmende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Bisherige Teilnahmedauer (Teilnahmedauer Stichtag):

  • Die bisherige Teilnahmedauer misst die Tage zwischen dem Beginn der Förderung und dem jeweiligen statistischen Stichtag.
  • Interpretation: Mit dieser Dauer in Relation zu der geplanten Teilnahmedauer, lässt sich projizieren, wann die Teilnehmenden in etwa dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen werden.

Abgeschlossene Teilnahmedauer:

  • Die abgeschlossene Teilnahmedauer misst die tatsächliche Teilnahmedauer nach Austritt aus der Maßnahme.
  • Interpretation: Diese Dauer sagt aus, wie lange durchschnittlich Förderungen einer spezifischen Maßnahmezielrichtung dauern. Diese Dauer ist ein wichtiger Bestandteil im Baukasten der Bewertung des Einsatzes von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und deren Wirkung.

Einmalleistungen, wie Förderungen aus dem Vermittlungsbudget, werden jeweils mit einer Dauer von 1 Tag deklariert. Die Tage des Eintritts und des Austritts zählen bei den Dauern jeweils auch als Teilnahmetage und fließen entsprechend in die Dauerberechnung mit ein.

Weitergehende Informationen finden Sie im Internetangebot der Statistik der BA im Glossar unter den Überschriften "Förderstatistik und Daten zu den Eingliederungsbilanzen".