Statistik erklärt: Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung"

Was sind arbeitslose Nichtleistungsberechtigte?

Arbeitslose Nichtleistungsberechtigte sind Personen, die arbeitslos gemeldet sind, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) haben. So gab es in Deutschland im Berichtsmonat April 2022 rund 2,3 Mio. Arbeitslose, 2,1 Mio. waren Leistungsberechtigte und 0,2 Mio. sogenannte Nichtleistungsberechtigte. Im Rechtskreis SGB III lag der Anteil der Nichtleistungsberechtigen an allen Arbeitslosen bei einem Fünftel, im Rechtskreis SGB II bei knapp 4 Prozent. Arbeitslose Nichtleistungsberechtige sind daher vor allem eine Erscheinung im Rechtskreis SGB III.

Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III ohne Leistungsberechtigung kann verschiedene Gründe haben:

  • Die arbeitslose Person hat (noch) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, weil entweder die vorangegangene Phase der Erwerbstätigkeit nicht ausreicht (Anwartschaftszeit nicht erfüllt) oder noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden hat.
  • Die Person hat ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits aufgebraucht, ist nicht hilfebedürftig und hat deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld. Dies ist dann der Fall, wenn Vermögen oder laufendes Einkommen im Haushalt zu hoch ausfallen.
  • Personen, die Bürgergeld bezogen haben und bei denen die Hilfebedürftigkeit endet, beispielsweise weil der Partner eine Beschäftigung aufnimmt. Sie werden zu Nichtleistungsberechtigten, wenn sie sich weiterhin den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stellen. Sie werden dann nicht mehr dem Rechtskreis SGB II, sondern dem Rechtskreis SGB III zugeordnet.

Da die Betreuung einer Person im Rechtskreis SGB II an den Bezug von Leistungen aus der Grundsicherung geknüpft ist, sollte es die Konstellation von Arbeitslosigkeit ohne Leistungsberechtigung im Rechtskreis SGB II im Prinzip nicht geben. Vereinzelt werden Nichtleistungsberechtigte nachgewiesen (in der Regel unter 4 Prozent), beispielsweise dann, wenn der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt oder die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zeitverzögert erfasst oder der Antrag mit mehr als 3 Monaten Verzögerung bewilligt wurde.

Wo finde ich in der Arbeitslosenstatistik und Beschäftigungsstatistik Informationen nach Wirtschaftszweigen?

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Daten für Wirtschaftszweige bzw. Branchen, beispielsweise zum Baugewerbe oder zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Umfassende Publikationen stehen insbesondere für die Beschäftigungsstatistik und die Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen zur Verfügung. Auch in der Arbeitslosenstatistik werden Daten für Branchen veröffentlicht.

Hier lassen sich Aussagen darüber treffen, in welcher Branche Arbeitslose tätig waren bevor sie arbeitslos wurden bzw. in welcher Branche sie eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie die Arbeitslosigkeit beenden.

Sie finden bei uns detaillierte Daten für Wirtschaftszweige in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Beschäftigung und Gemeldete Arbeitsstellen.

Zugänge nach Wirtschaftszweigen in Arbeitslosigkeit finden Sie in den Tabellen Arbeitslose nach Rechtskreisen - Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen).

Darüber hinaus stehen zusammenfassende monatlich aktualisierte Analysen auf Bundesebene mit Grafiken und Zeitreihen zu Beschäftigten, gemeldeten Arbeitsstellen und zugegangenen Arbeitslosen in den einzelnen Wirtschaftszweigen in den Tabellen und Grafiken Arbeitsmarkt nach Branchen bereit.

Warum lohnt sich ein Blick auf die Zu- und Abgänge bei der Arbeitslosigkeit?

In der monatlichen Presseberichterstattung über den Arbeitsmarkt steht der aktuelle Bestand an Arbeitslosen sowie dessen Veränderung zum Vormonat oder Vorjahresmonat im Mittelpunkt. Häufig gibt es das Missverständnis, dass über die Zeit immer dieselben Personen arbeitslos wären. Der Bestand an Arbeitslosen ist aber kein fester unveränderlicher Block, vielmehr gibt es zahlreiche Bewegungen in und aus Arbeitslosigkeit. Die Analyse dieser Bewegungen liefert wichtige Informationen: zum einen über die Dynamik, die sich hinter den Bestandszahlen abspielt, und zum anderen darüber, woher die Arbeitslosen kommen und wohin sie gehen.

Aus diesem Grund veröffentlicht die Statistik der BA in vielen Publikationen die Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit als Gesamtzahl und in tieferen Strukturen. So kann zum Beispiel gezeigt werden, ob die Arbeitslosen aus Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Maßnahmeteilnahme oder auch Nichterwerbstätigkeit kommen oder ihre Arbeitslosigkeit in einer dieser Kategorien (vorübergehend) beenden.

Neben den absoluten Zu- und Abgängen sind die Zugangs- und Abgangsraten ein guter Indikator für die Bewegungen am Arbeitsmarkt. Zugangs- bzw. Abgangsraten beziehen den Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats auf den Bestand des Vormonats. Die Raten ermöglichen Aussagen zur relativen Bedeutung von Zugängen oder Abgängen unter anderem im Zeitvergleich bei abnehmenden oder zunehmenden Beständen.

Detaillierte Informationen zu den Zu- und Abgängen finden Sie zum Beispiel in der Publikation Arbeitslose nach Rechtskreisen - Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen).

Die Zu- und Abgangsraten der Arbeitslosigkeit für Deutschland und die Bundesländer finden Sie in der monatlichen Analyse Arbeitsmarkt in Deutschland.

Wie wirken sich die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik auf die Arbeitslosenquote aus?

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet monatlich über den Bestand, den Zugang und den Abgang an Arbeitslosen. Die Bestandsgrößen werden dabei in absoluten Zahlen und als Quoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (bzw. auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen) der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Die "Nennergröße" der Arbeitslosenquote wird als Bezugsgröße bezeichnet.

Die Zahl der Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (Arbeitslosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Deshalb beruht die Datenquelle der aktuellen Bezugsgröße überwiegend auf Daten des jeweiligen Vorjahres.

Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Einzelkomponenten sind:

Abhängige zivile Erwerbspersonen:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • ausschließlich geringfügig Beschäftigte
  • Personen in AGH (Mehraufwandsvariante)
  • Beamte
  • auspendelnde Grenzarbeitnehmer
  • Arbeitslose

Alle zivilen Erwerbspersonen:

  • abhängige zivile Erwerbspersonen (siehe oben)
  • Selbständige und mithelfende Familienangehörige

Verwendung der Bezugsgrößen und der Komponenten:
Die Bezugsgrößen bilden Berechnungsgrößen zur Bildung der Arbeitslosenquoten. Sie sind deshalb zweckgebunden und stellen keine gesonderten statistischen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit dar. Die Daten über geringfügig Beschäftigte, Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie Grenzpendler werden nur zur Ermittlung der Bezugsgrößen aufbereitet (z. B. werden geringfügig Beschäftigte vermindert um Überschneidungsfälle mit Arbeitslosigkeit) bzw. regionalisiert (Beamte, Selbständige, Grenzpendler). Aus diesem Grund dürfen die Komponenten der Bezugsgröße (speziell: Daten über Beamte, Selbständige und Grenzpendler) außerhalb dieses Bezuges nicht veröffentlicht werden.
Die Arbeitslosenquote ermittelt sich, indem die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen in Beziehung gesetzt werden. Zwei Komponenten der Erwerbspersonen sind die sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Somit wirken sich die Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik direkt auf die Bezugsgrößen und somit auf die Arbeitslosenquoten aus.

Welche Daten gibt es zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen nach Wirtschaftszweigen und Verbleib?

Abgänge aus Arbeitslosigkeit lassen sich nach verschiedenen Abgangskategorien differenzieren. Unter anderem können Abgänge in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt ausgewiesen werden. Zum Verbleib von Arbeitslosen nach einer Beschäftigungsaufnahme lassen sich allein aus der Arbeitslosenstatistik keine Rückschlüsse ziehen, da unter anderem detaillierte Angaben zum Wirtschaftszweig und Arbeitsort unmittelbar nach Abgang nicht immer vorliegen bzw. der weitere Erwerbsverlauf zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist. Über eine Verknüpfung mit der Beschäftigungsstatistik besteht jedoch die Möglichkeit, diese Informationslücke zu füllen: Für Abgänge aus Arbeitslosigkeit in den 1. Arbeitsmarkt können Angaben zur Beschäftigungsart, zum Wirtschaftszweig, Arbeitsort, Einmündungsberuf, Befristung und Beschäftigungsdauer ermittelt werden. Diese Angaben lassen sich größtenteils für verschiedene Zeitpunkte gewinnen.

Insbesondere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen stehen dabei im Fokus. Diese beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Ausbildungen; recherchierbar sind zudem geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen.

Es kann taggenau nach einer Beschäftigung gesucht werden. Dies hat den Vorteil, dass für alle Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt geprüft werden kann, ob die Person exakt nach einer vorgegebenen Anzahl an Tagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Beispielsweise erfolgt die Prüfung des Verbleibs nach sechs Monaten für jeden Abgang aus Arbeitslosigkeit genau 182 Tage nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Auch Aussagen zum Verbleib unmittelbar nach Abgang aus Arbeitslosigkeit sind möglich.

Die Verbleibsergebnisse stehen für ausgewählte Zeitpunkte (unmittelbar sowie ein, drei, sechs, zwölf und 24 Monate nach Abgang) zur Verfügung. Diese Messmethode schließt nicht aus, dass eine Person, die zwar unmittelbar nach Abgang und zwölf Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, zwischenzeitlich wieder arbeitslos war oder das Beschäftigungsverhältnis, den Wirtschaftszweig oder den Arbeitsort gewechselt hat. Fragen zur Durchgängigkeit der Beschäftigung im jeweiligen Verbleibsintervall können mithilfe der kumulierten Beschäftigungsdauer beantwortet werden. Eine durchgängige Beschäftigung impliziert jedoch nicht zwangsläufig den Verbleib im selben Beschäftigungsverhältnis.

Daten der Beschäftigungsstatistik sind üblicherweise nach einer Wartezeit von sechs Monaten vollständig und veröffentlichungsfähig. Um zeitnah erste Ergebnisse für den Verbleib von ehemals Arbeitslosen berichten zu können, werden die Beschäftigungsdaten bereits mit einer Wartezeit von nur zwei Monaten abgegriffen; diese Daten werden nach 6 Monaten durch die endgültigen Werte ersetzt. Insgesamt stehen Daten zu den Beschäftigungsaufnahmen ab Berichtsmonat Januar 2007 zur Verfügung. Verschiedene monatliche bzw. quartalsweise Auswertungen werden für alle Regionen von Deutschland bis zur Kreisebene veröffentlicht:

Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung
Erfolgreiche Arbeitsuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme

Zum vertiefenden Einstieg in das Thema stehen zwei Methodenberichte zur Verfügung:

Verbleib Arbeitsloser in Beschäftigung
Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen nach Wirtschaftszweigen und Nachhaltigkeit

Welche Änderungen ergaben sich in der Statistik bezüglich Aufstocker ab 2017?

Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.

Für die Arbeitslosenzahl insgesamt ergeben sich dadurch keine Änderungen. Allerdings werden arbeitslose Aufstocker ab Berichtsmonat Januar 2017 im Rechtskreis SGB III (Agenturen für Arbeit) gezählt und nicht mehr im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) - so sieht es das 9. SGB II-Änderungsgesetz vor.

Die Arbeitslosenzahl im SGB III (bei Agenturen für Arbeit) steigt im Januar 2017 allein aufgrund dieser gesetzlichen Änderung um ca. 60.000 Personen. Im SGB II (bei Jobcentern) sinkt die Arbeitslosenzahl hingegen um die gleiche Größenordnung.

Weitergehende Informationen finden Sie im Glossar.

Wie wird die Dauer der Arbeitslosigkeit gemessen?

Die Dauer der Arbeitslosigkeit beschreibt die Verweildauer (Zeitspanne) einer im Status "arbeitslos" gemeldeten Person vom Zeitpunkt ihres Zugangs in diesen Status bis zu einem bestimmten Betrachtungszeitpunkt. Zu diesem Betrachtungszeitpunkt können zwei Situationen vorliegen:

  • Die Person befindet sich noch immer im Bestand der Arbeitslosen, so dass ihre bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen, Wochen etc. angegeben werden kann.
  • Die Person ist nicht mehr arbeitslos, sie ist also abgegangen, so dass ihre abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen, Wochen etc. angegeben werden kann.

Arbeitslosigkeit und damit auch die Messung ihrer Dauer wird durch bestimmte Ereignisse entweder (nur vorläufig) unterbrochen oder aber (endgültig) beendet.

Bei Unterbrechungen aufgrund vorübergehender Krankheit oder Teilnahme an einer Maßnahme der Aktivierung und beruflichen Eingliederung wird die Dauer der Arbeitslosigkeit, nach Beendigung der Unterbrechung weitergezählt (einschließlich Dauer der Unterbrechung). Beendigungen sind Ereignisse wie Abgänge in Erwerbstätigkeit, eine Fortbildungsmaßnahme oder Ruhestand. Mit dem Ende der Arbeitslosigkeit endet die Zählung der Dauer. Bei späterer erneuter Arbeitslosigkeit beginnt die Dauer erneut. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit bedeutet nicht immer auch das Ende der Arbeitsuche und damit der Betreuung durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter. Die Person kann auch nach Beschäftigungsaufnahme weiterhin eine Arbeit suchen, beispielsweise eine besser bezahlte oder unbefristete Beschäftigung. Derartige Zeiten sind Bestandteil der gemessenen Dauer der Arbeitsuche.

Statistische Zahlen zu Arbeitslosen werden häufig auch in Klassen nach dem Merkmal der Dauer der Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Im Fokus steht vor allem die Gruppe der Langzeitarbeitslosen, also Arbeitslose, die ein Jahr lang oder länger arbeitslos sind. Der Umfang dieser Personengruppe beläuft sich im Jahresdurchschnitt 2022 auf rund 920.000.

Bei der Interpretation ist die Bindung der gemessenen Dauer der Arbeitslosigkeit an die teilweise enge Definition der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Die verwendete Definition ist aber im Zeitablauf und für alle Regionen gleich, so dass mit den vorliegenden Daten regionale Vergleiche und die Betrachtung von Entwicklungen möglich sind.

Weiterführende Informationen zu Dauern in der integrierten Arbeitslosenstatistik.

Müssen Jobsuchende arbeitslos sein?

Häufig ist im Zusammenhang mit der Nennung der Arbeitslosenzahlen von Jobsuchenden die Rede. Dieser umgangssprachliche Begriff ist in Bezug auf die Arbeitslosenzahlen nicht ganz treffend. Arbeitslose sind Personen ohne Arbeit, die arbeiten dürfen, können und wollen, Arbeit suchen und deswegen bei einer Agentur für Arbeit bzw. einem Träger der Grundsicherung als Arbeitslose gemeldet sind. Man spricht deswegen auch von registrierter Arbeitslosigkeit. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren das 2,4 Millionen Personen. Näher kommt man dem Begriff "Jobsuchende" mit der in der Statistik der BA ausgewiesenen Größe der (registrierten) Arbeitsuchenden. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren das 4,2 Millionen Personen. Diese können nach arbeitslosen und nicht-arbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden werden. Nicht-arbeitslose Arbeitsuchende erfüllen die gleichen Kriterien wie die Arbeitslosen, müssen aber nicht "ohne Arbeit" sein. Sie können durchaus aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus eine andere Arbeit suchen. Sie können aber auch Teilnehmende an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme sein.

Genaue Begriffsdefinitionen finden Sie im Internetangebot der Statistik im Glossar.

Speziell zum Konzept der Unterbeschäftigung finden Sie einen ausführlichen Methodenbericht mit dem Titel Umfassende Arbeitsmarktstatistik - Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Was ist die Unterbeschäftigung und wie setzt sie sich zusammen?

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bildet regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung über die Unterbeschäftigung die Entlastung durch Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik ab. Nachfolgend sollen die verschiedenen Begriffe und Konzepte kurz erläutert werden.

Die Unterbeschäftigung setzt sich aus drei Personengruppen zusammen:

  1. den Arbeitslosen nach § 16 SGB III,
  2. Teilnehmende an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und
  3. Personen in bestimmten Sonderstatus, beispielsweise kurzfristig erkrankte Personen.

Die Unterbeschäftigung wird nach der individuellen Situation der Personen differenziert. Die individuelle Betroffenheit in der Unterbeschäftigung reicht von Personen, die arbeitslos nach § 16 SGB III sind, bis zu Teilnehmenden an Maßnahmen, die weit weg vom Arbeitslosenstatus nach § 16 Abs. 1 SGB III sind. Personen fern vom Arbeitslosenstatus haben ihr Beschäftigungsproblem individuell weitgehend gelöst. Sie stehen aber für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, arbeitslos wären. In der nachfolgenden Übersicht werden die Komponenten der Unterbeschäftigung und die ihnen aktuell zugeordneten arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Sonderstatus zusammengefasst dargestellt.

Tabellarische Darstellung der Komponenten der Unterbeschäftigung

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde.

Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen soll der Entstehung von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden. Die Entlastungswirkung ist dagegen nur ein zeitlich befristeter Effekt von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, der für die Unterbeschäftigungsrechnung relevant ist.

Die Entlastungsrechnung ist als pragmatische Näherungslösung zu verstehen. Es werden zwei Wirkungskanäle unterschieden: Zunächst wird Arbeitslosigkeit reduziert, weil die Förderung das effektive Arbeitskräfteangebot verringert. Das gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen und vorruhestandsähnliche Regelungen. Während der Teilnahme an einer dieser Maßnahmen steht die betreffende Person dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus wird Arbeitslosigkeit reduziert, weil zusätzliche Beschäftigung geschaffen bzw. Beschäftigung stabilisiert wird. Dies gilt für Beschäftigung schaffende Maßnahmen, den Beschäftigungszuschuss, die Kurzarbeit und die Förderung der Selbständigkeit.

Die genaue Berechnung der Unterbeschäftigung sowie die Beschreibung der verwendeten Größen finden Sie in den Methodenberichten zur Unterbeschäftigung:

Entsprechende Auswertungen finden Sie in der monatlich zum Veröffentlichungstermin erscheinenden Tabelle Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.
Darüber hinaus stehen Ihnen Daten und Informationen zur Förderung und beruflichen Rehabilitation zur Verfügung.

Was sind die Unterschiede zwischen der Arbeitslosenquote und der Unterbeschäftigungsquote?

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet monatlich über den Bestand, den Zugang und den Abgang an Arbeitslosen. Die Bestandsgrößen werden dabei in absoluten Zahlen und als Quoten (Arbeitslosenquoten) dargestellt. Die berechneten Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.

Ergänzend zur Arbeitslosigkeit wird über Unterbeschäftigung berichtet. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch über die Personen statistisch berichtet, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es ist davon auszugehen, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die registrierte Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde.

Ergänzend und analog zu der monatlichen Arbeitslosenquote wird auf Basis der für den Monat gültigen Bezugsgröße die monatlich berichtete Unterbeschäftigungsquote berechnet. Die Unterbeschäftigungsquote wird mit einem "Nenner" berechnet, der als "erweiterte Bezugsgröße" bezeichnet wird.

Nachstehend finden Sie ausführliche Informationen zur:

Was sagt die "vorgesehene verbleidende Dauer" in der Arbeitsmarktstatistik aus?

Die "vorgesehene verbleibende Dauer" schreibt das Dauerkonzept in der Arbeitsmarktstatistik (siehe auch Dauer der Arbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 1 SGB III) inhaltlich konsequent fort und stellt dabei die Frage in den Mittelpunkt, warum eine Person zum statistischen Stichtag nicht arbeitslos ist und wie lange sie dem Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht zur Verfügung steht.

In diesem Zusammenhang lassen sich beispielsweise Fragestellungen aus der Praxis nachgehen, wie lange nichtarbeitslos Arbeitsuchende voraussichtlich noch an einem Integrations- oder Sprachkurs teilnehmen werden.

Wie wird die "vorgesehene verbleibende Dauer" ermittelt?
Ausgangspunkt für deren Ermittlung ist neben der oben beschriebenen Personengruppe die "statusrelevante Lebenslage" der Person. Zur Ermittlung der statusrelevanten Lebenslage werden erwerbsbiographische Informationen (sog. Lebenslauf- und Maßnahme-Einträge) verwendet, die im operativen Vermittlungssystem der Agenturen und Jobcenter erfasst sind. Meldet sich beispielsweise eine Person nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend, weil ihr Arbeitsverhältnis zeitnah endet, gilt sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses als nichtarbeitslos arbeitsuchend. Anhand der statusrelevanten Lebenslage ist erkennbar, dass die Person in Erwerbstätigkeit ist. Für den in der statusrelevanten Lebenslage hinterlegten Lebenslauf- bzw. Maßnahme-Eintrag wird die vorgesehene verbleibende Dauer für den Bestand der nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden ermittelt. Dabei wird der aktuell betrachtete Stichtag vom künftigen Ende-Datum des entsprechenden Eintrags subtrahiert und die Dauer in Tagen ermittelt, d. h. es gilt:

Vorgesehene verbleibende Dauer (in Tagen) = [Ende-Datum] - [Stichtag x]

Welche Besonderheiten gilt es bei der Interpretation dieser Daten ggf. zusätzlich zu beachten?
Bei offenen bzw. unbefristeten Einträgen - es liegt kein Ende-Datum vor - nimmt der Datensatz den Maximalwert "10.192 Tage und darüber" an und wird der Dauerklasse "2 Jahre und länger" zugeordnet. Falls der Lebenslauf- bzw. Maßnahmeeintrag für die Person zum aktuellen Stichtag endet, wird als vorgesehene verbleibende Dauer der Wert "0 Tage" ausgewiesen.

Welche Aggregationsebenen stehen für statistische Auswertungen zur Verfügung?
Für statistische Auswertungen stehen neben der taggenauen Ermittlungsebene die zwei Aggregationsebenen "Dauer in Monaten" und "Dauer in Klassen" bereit.

Kann dieses Merkmal für alle Lebenslauftypen statistisch ausgewertet werden?
Aussagen zur vorgesehenen verbleibenden Dauer sind nur für Personen mit einem Lebenslauf der Kategorien "Erwerbstätigkeit" oder "Ausbildung" möglich, nicht jedoch für Personen, die der Kategorie "Nichterwerbstätigkeit" zugeordnet wurden, weil sie beispielsweise zum Stichtag arbeitsunfähig sind.

Für welchen Berichtszeitraum können entsprechende Anfragen ausgewertet werden?
Statistische Auswertungen, u.a. für Arbeitsagenturen und Jobcenter, sind ab Berichtsmonat November 2016 möglich.

Weiterführende Informationen zum Thema "Vorgesehene verbleibende Dauer" erhalten Sie von Ihrem zuständigen Statistik-Service.

Warum werden Arbeitslose im Rechtskreis SGB II auch für Agenturbezirke ausgewiesen?

Mit der Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Die Statistiken basierten zuvor allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Somit konnte die Arbeitsmarktstatistik aus einer Hand über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Agenturbezirken berichten.

Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen jedoch nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Seitdem treten mit den Jobcentern nach dem SGB II weitere Akteure auf dem Arbeitsmarkt auf. Um die Vollständigkeit zu gewährleisten, ist es notwendig, für den räumlichen Bezirk der Arbeitsagenturen auch über die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II zu berichten.

Durch die Kombination von Informationen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III über Arbeitslose wurde eine integrierte Statistik geschaffen, die auch für das Gebiet des jeweiligen Agenturbezirks ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit aufzeigt.

Entsprechende Auswertungen finden Sie in der monatlich zum Veröffentlichungstermin erscheinenden Tabelle Arbeitslose nach Rechtskreisen - Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen) in Tabelle 6 "Bestand an Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten nach Agenturen für Arbeit" auf dem Arbeitsblatt 55.
Ergänzende Hintergrundinformationen zur integrierten Arbeitslosenstatistik sind in dem Methodenbericht Integrierte Arbeitslosenstatistik enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit?

Die Begriffe "Arbeitslosigkeit" und "Erwerbslosigkeit" stellen auf eine vorübergehende und unfreiwillige Beschäftigungslosigkeit ab und werden mitunter synonym gebraucht, obgleich sie sich deutlich voneinander unterscheiden.

In beiden Fällen müssen Personen Willens und in der Lage sein, eine neue Beschäftigung zu suchen und auch anzutreten, damit sie als arbeits- bzw. erwerbslos angesehen werden.

Hinsichtlich Art und Umfang von Beschäftigungslosigkeit, aktiver Suche und Verfügbarkeit werden jedoch unterschiedliche Festlegungen getroffen. Auch die einbezogenen Altersgruppen differieren. Zudem wird die Anzahl der jeweils von Arbeits- und Erwerbslosigkeit betroffenen Personen unterschiedlich ermittelt: Daten zur Arbeitslosigkeit werden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben und berichtet. Sie werden aus den operativen Daten der Arbeitsagenturen und Jobcenter gewonnen. Es handelt sich um eine Vollerhebung.

Die Quelle der Erwerbslosendaten ist die Arbeitskräfteerhebung, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist (Stichprobenbefragung der Bevölkerung). Erhebung und Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit werden vom Statistischen Bundesamt (Destatis) verantwortet.

Arbeitslosigkeit ist gesetzlich definiert im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Personen sind arbeitslos, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Vorübergehende Beschäftigungslosigkeit (Tätigkeiten mit einem Gesamtumfang von unter 15 Wochenstunden wie z.B. Minijobs oder auf selbstständiger Basis stehen dem nicht entgegen)
  • Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Arbeitslosmeldung (Registrierung) bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
  • Verfügbarkeit für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
  • Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze

Die Definition von Arbeitslosigkeit ist Veränderungen im Zeitverlauf unterworfen, die aus Gesetzesänderungen resultieren. So ist seit dem Januar 2004 beispielsweise festgelegt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten.

Die Definition von Erwerbslosigkeit folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organisation (Internationale Arbeitsorganisation - ILO). Die ILO-Festlegung ist durch die Europäische Union (EU) in Hinblick auf das erwerbsfähige Alter konkretisiert worden. Personen sind erwerbslos, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Fehlende Erwerbstätigkeit (der zeitliche Umfang ist unerheblich)
  • Aktive Suche nach einer Erwerbstätigkeit in den letzten vier Wochen vor der Befragung
  • Innerhalb von zwei Wochen muss eine neue Arbeit aufgenommen werden können
  • Alter von 15 bis unter 75 Jahren

Es bedarf keiner Meldung in einer Agentur für Arbeit oder in einem Jobcenter.

Die Definition von Erwerbslosigkeit ist im Zeitverlauf konstant.

Beide Konzepte berücksichtigen Personengruppen, die im jeweils anderen Konzept nicht einbezogen werden. Aufgrund der Definition von "Arbeitslosigkeit" in der deutschen Sozialgesetzgebung sind entsprechende Daten nur innerhalb Deutschlands vergleichbar. Mit dem ILO-Konzept zur "Erwerbslosigkeit" hingegen sind Beurteilungen über Ländergrenzen hinaus nach einem einheitlichen Maßstab möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie unter den im Folgenden zusammengestellten Links:

Was versteht man unter Langzeitarbeitslosigkeit?

Die Dauer der Arbeitslosigkeit misst, dem Leitgedanken des § 18 Abs. 1 SGB III folgend, die Zeitspanne zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und statistischem Stichtag.

Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr (hier: 364 Tage) und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren.

Bei der Messung der Arbeitslosigkeitsdauer werden Unterbrechungen wegen Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder – soweit sechs Wochen nicht überschritten werden – einer Erkrankung, sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit sowie sonstiger Gründe nicht berücksichtigt. Es handelt sich um unschädliche Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, das heißt für die Zeit der (unschädlichen) Unterbrechung wird die Arbeitslosigkeit zwar beendet, bei erneutem Zugang beginnt jedoch keine neue Arbeitslosigkeitsperiode im Sinne der Dauerberechnung. Die Dauer wird einschließlich der Unterbrechungszeiten weitergezählt.

Eine im Hinblick auf die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer schädliche Unterbrechung liegt dann vor, wenn die arbeitslose Person eine Beschäftigung von 15 Wochenstunden und mehr aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), für mehr als sechs Wochen nichterwerbstätig abgemeldet oder arbeitsunfähig ist, oder an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnimmt. Die Dauermessung fängt bei erneuter Arbeitslosigkeit von vorne an.

Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.

Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden, indem man die Selbständigen und die mithelfenden Familienangehörigen einbezieht oder nicht. Entsprechend werden zwei unterschiedliche Arbeitslosenquoten ermittelt:

  • Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
  • Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen.

In der Arbeitsmarktstatistik (und damit auch in den Medien) wird üblicherweise die Quote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen dargestellt. Im Zähler des Bruchs steht dabei die Zahl der registrierten Arbeitslosen, im Nenner die Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Diese "Nennergröße" der Arbeitslosenquote wird auch als Bezugsgröße bezeichnet. Die Zahl der Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (Arbeitslosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Deshalb beruht die Datenquelle der aktuellen Bezugsgröße überwiegend auf Daten des jeweiligen Vorjahres.

Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Einzelkomponenten sind:

Abhängige zivile Erwerbspersonen:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • ausschließlich geringfügig Beschäftigte
  • Personen in AGH (Mehraufwandsvariante)
  • Beamte
  • auspendelnde Grenzarbeitnehmer
  • Arbeitslose

Alle zivilen Erwerbspersonen:

  • abhängige zivile Erwerbspersonen (siehe oben)
  • Selbständige und mithelfende Familienangehörige

Die Unterbeschäftigungsquote wird ähnlich wie die Arbeitslosenquote berechnet. Allerdings werden hier (wie bei der Unterbeschäftigung selbst) in der Bezugsgröße zusätzliche Personengruppen berücksichtigt, z.B. Personen in bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

Ausführliche Erläuterungen zur Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote.