Statistische Geheimhaltung - Grundlagen

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit basieren überwiegend auf:

  • den Geschäftsdaten, die bei der Durchführung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II und III in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern anfallen
  • auf Daten der Arbeitgeber aus den Melde- und Anzeigeverfahren.

Bei der Erstellung einer Statistik geht es in der Regel um die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, auch wenn das Interesse der Statistik dabei nicht dem Bürger als Individuum, sondern nur als "Merkmalsträger" innerhalb der statistischen Grundgesamtheit gilt.

Für die Statistik der BA gilt der Grundsatz der Statistischen Geheimhaltung gemäß § 281 Abs. 3 SGB III in Verbindung mit § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG). Darüber hinaus orientiert sich die Statistik der BA an den Regeln der Verordnung EG Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und an der Datenschutzgrundverordnung.

Wir haben für Sie eine ausführliche Beschreibung der rechtlichen Grundlagen, der fachlichen Regeln und der Verfahren der statistischen Geheimhaltung zusammengestellt.