Methodische Hinweise zu übergreifenden Themen

Hier finden Sie alle zu übergreifenden Themen relevanten methodischen Hinweise.

Aggregat "Kritische Infrastruktur"

Auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 2008)

Kurzbeschreibung

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden1).

Die vorliegende Aggregatbeschreibung orientiert sich zum einen an der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegebenen Übersicht zu den Sektoren und Branchen der „Kritischen Infrastruktur“2) und zum anderen an der Konkretisierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze für das Kurzarbeitergeld herausgegeben wurde3).

Grundsätzlich wird bei diesem Aggregat von einer kurzfristigen, wenige Wochen andauernden Beeinträchtigung ausgegangen. Somit beinhaltet das Aggregat Kernbereiche, welche bei länger währender Beeinträchtigung erweitert werden müssten (bspw. um den Bereich Erziehung und Unterricht).

Die Kritische Infrastruktur wurde in Sektoren und Teilsektoren gegliedert, denen einzelne Wirtschaftsabschnitte/-abteilungen/-gruppen/-klassen und -unterklassen der WZ 2008 zugeordnet wurden. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass einzelne Gliederungsebenen mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten zusammenfassen können und dass u. U. nicht alle Tätigkeiten der Kritischen Infrastruktur angehören. Außerdem kann es vorkommen, dass die für die eindeutige Bestimmung einzelner Branchen zu einem Sektor erforderliche Gliederungstiefe in der WZ 2008 nicht vorhanden ist (z. B. Wirtschaftsabschnitt „O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung Sozialversicherung“), was zu einer Überzeichnung in Teilbereichen führen kann.

Der Sektor „Reparatur und Instandhaltung der Kritischen Infrastruktur“ wurde zusätzlich aufgenommen, da die dort erbrachten Güter und Dienstleistungen mehreren Sektoren zugeordnet werden können.

Grundsätzlich werden nur die Sektoren und die Zusammenfassungen zu den Teilsektoren der „Kritischen Infrastruktur“ berichtet.

1) https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/einfuehrung_node.html

2) https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html

3) https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/liste-systemrelevante-bereiche.html

Zusammensetzung

Sektor Energie

Teilsektor Gewinnung und Verarbeitung von Öl und Gas

06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
091 Erbr. v. Dl. für die Gew. von Erdöl und Erdgas
192 Mineralölverarbeitung

Teilsektor Energieversorgung

D Energieversorgung

Teilsektor Handel mit Mineralölerzeugnissen und Motorenkraftstoffen

46712 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen
473 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)

Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

Teilsektor Telekommunikation

61 Telekommunikation

Teilsektor Datenverarbeitung und -speicherung

6203 Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Sektor Transport und Verkehr

Teilsektor Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

49 Landverkehr u. Transp. i. Rohrfernleitungen (ohne 49392 Omnibus-Gelegenheitsverkehr)

Teilsektor Schifffahrt

50 Schifffahrt

Teilsektor Luftfahrt

51 Luftfahrt

Sektor Logistik

Teilsektor Lagerei inkl. Abfüllen und Verpacken

52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
8292 Abfüllen und Verpacken

Teilsektor Post-, Kurier- und Expressdienste

53 Post-, Kurier- und Expressdienste

Sektor Gesundheit

Teilsektor Herstellung von pharmazeut., orthopädischen und medizinischen Produkten; Hygieneartikel

202 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
2041 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
32501 Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g.
32502 Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen

Teilsektor Groß- und Einzelhandel mit pharmazeutischen, orthopädischen und medizinischen Produkten

4646 Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
4773 Apotheken
4774 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln

Teilsektor Krankenhäuser und Hochschulkliniken

86101 Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
86102 Hochschulkliniken

Teilsektor Arzt- und Facharztpraxen sowie sonstige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

8621 Arztpraxen für Allgemeinmedizin
8622 Facharztpraxen
86909 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Teilsektor Heime und ambulante soziale Dienste

87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
88101 Ambulante soziale Dienste

Sektor Wasser und Entsorgung

Teilsektor Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

36 Wasserversorgung
37 Abwasserentsorgung

Teilsektor Sammlung und Beseitigung von Abfällen und Umweltverschmutzungen

381 Sammlung von Abfällen
382 Abfallbehandlung und -beseitigung
39 Beseitig. v.UW-Verschm. u.sonst.Entsorg.

Sektor Ernährung

Teilsektor Landwirtschaft und Fischerei

011 Anbau einjähriger Pflanzen
012 Anbau mehrjähriger Pflanzen
014 Tierhaltung (ohne 0143/0144 Haltung von Pferden, Eseln und Kamelen)
015 Gemischte Landwirtschaft
016 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen
03 Fischerei und Aquakultur

Teilsektor Herstellung von Nahrungsmitteln, Erfrischungsgetr. u. Gew. v. Mineralwasser

10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
1107 Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer

Teilsektor Großhandel mit Rohstoffen, Nahrungsmitteln u. lebenden Tieren

4621 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
4623 Großhandel mit lebenden Tieren
463 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren 
469 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Teilsektor Einzelhandel mit Nahrungsmitteln u. Getränken

4711 Einzelh. m. Waren verschied. Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
472 Einzelh. m. Nahrungsm. usw.
4781 Einzelh. m. Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten

Sektor Finanz- und Versicherungswesen

Teilsektor Erbringung von Finanzdienstleistungen

64 Erbringung von Finanzdienstleistungen

Teilsektor Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

Teilsektor mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Sektor Staat und Verwaltung

O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

Sektor Medien

Teilsektor Herstellung und Vertrieb von Printmedien (inkl. Onlinemedien)

181 Herstellung von Druckerzeugnissen
46494 Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
47621 Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen
5813 Verlegen von Zeitungen

Teilsektor Rundfunk

59201 Tonstudios und Herstellung von Hörfunkbeiträgen
60 Rundfunkveranstalter

Teilsektor Lieferung von Nachrichten und Bildmaterial

6391 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
90035 Selbstständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen

Sektor Reparatur und Instandhaltung der Kritischen Infrastruktur

3312 Reparatur von Maschinen
3313 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten
3314 Reparatur von elektrischen Ausrüstungen
3315 Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Booten und Yachten
3316 Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen
3317 Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a. n. g.
45201 Lackieren von Kraftwagen
45203 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger (ohne Lackierung und Autowäsche)
45204 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (ohne Lackierung und Autowäsche)
951 Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

Anforderungsniveau eines Berufes

Die „Klassifikation der Berufe 2010“ strukturiert und gruppiert die in Deutschland üblichen Berufsbezeichnungen anhand ihrer Ähnlichkeit über ein hierarchisch aufsteigendes, numerisches System in fünf Ebenen. Neben der „Berufsfachlichkeit“ als strukturgebender Dimension auf den ersten vier Aggregationsebenen weist die KldB 2010 auf Ebene der Berufsgattungen (5. Stelle der KldB 2010) die Dimension „Anforderungsniveau“ aus.

Das Anforderungsniveau beschreibt die Komplexität einer beruflich ausgeübten Tätigkeit. Sie ist immer für einen bestimmten Beruf typisch und außerdem unabhängig von der formalen Qualifikation einer Person. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung.

Das Anforderungsniveau wird in folgende vier Ausprägungsstufen unterteilt:

Anforderungsniveau 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten

Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten

Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten

Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten

Nähere Informationen, systematische Übersichten und Dokumentationen zur Entwicklung und Ausprägung des Anforderungsniveaus finden Sie im Internet unter KldB 2010.

Übersicht und Beispielzuordnungen von Berufen
Anforderungsniveau der KldB 2010Beispiel für formale QualifikationBeispielberufe mit Zuordnung
1
„Helfer“
Helfer- und Anlerntätigkeiten
Helfer82101:
- Altenpflegehelfer/in
- Helfer/in - Altenpflege/Persönliche Assistenz
- Altenpflegehelfer/in
- …
83111:
Kindergartenhelfer/in
- …
Beamte einfacher Dienst
1-jährige Berufsausbildung
2
„Fachkraft“
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Fachkräfte29222:
- Bäcker/in
- Patissier/Patissière
- Süßwarentechnologe/-technologin
- ...
83112:
- Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in
- …
Beamte mittlerer Dienst
Ausbildung behinderter Menschen (mind. 2-jährig) nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO
3
„Spezialist“
komplexe Spezialistentätigkeiten
Meister, Techniker43353:
- Datenbankadministrator/in
- Data-Warehouse-Analyst/in
- ...
24593:
- Uhrmachermeister/in
- ...
61213:
- Fachwirt/in - Außenwirtschaft/B. Prof. Foreign Trade
- Betriebswirt/in (Fachschule/Ausbildung) - Außenwirtschaft
- …
Kaufmännische Fortbildungen u. ä. Weiterbildungen
Beamte gehobener Dienst
Bachelor
4
„Experte“
hoch komplexe Tätigkeiten
Studienberufe (mind. 4-jährig)73204:
- Verwaltungsangestellte/r - höherer Dienst
- Beamter/Beamtin in der Kommunalverwaltung (höherer Dienst)
- Verwaltungswissenschaftler/in
- …
Beamte höherer Dienst

Anhebung der Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze stellt den Zeitpunkt dar, ab dem für eine Person kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen nach dem SGB III bzw. SGB II besteht und stattdessen unter den Anspruchsvoraussetzungen des SGB VI die Regelaltersrente geleistet wird. Bisher lag die Grenze bei 65 Jahren.

Am 20.04.2007 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ beschlossen. Dieses sieht eine sukzessive Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Ab 01.01.2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen (Regelaltersgrenze: 65 Jahre und 1 Monat). Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren.

IAB-Substituierbarkeitspotenzial 2022

Kurzbeschreibung

Zur Bestimmung des Substituierbarkeitspotenzials hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Tätigkeiten eines jeden Berufs betrachtet und analysiert, welcher Anteil der Einzeltätigkeiten, die typischerweise im Rahmen eines bestimmten Berufes zu erledigen sind, schon heute durch Computer oder computergesteuerte Maschinen erledigt werden könnte. Daraus ergibt sich ein niedriges, mittleres oder hohes Substituierbarkeitspotenzial des jeweiligen Berufs.
Die Kennzahl soll helfen, den aktuellen Stand der Digitalisierung sowie deren zukünftige Auswirkungen und Herausforderungen am Arbeitsmarkt besser einschätzen zu können.
Für Auswertungen wird das Substituierbarkeitspotenzial 2022 verwendet.

Wie wird das Substituierbarkeitspotenzial berechnet?

Ausgangspunkt für die Berechnung des Substituierbarkeitspotenzials sind die berufskundlichen Informationen der Expertendatenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit, die auch zur Berufsberatung und -vermittlung genutzt wird.
Für knapp 4.000 Einzelberufe wurde geprüft, ob die für die Berufsausübung zwingend erforderlichen Kernanforderungen Routine-Tätigkeiten oder Nicht-Routine-Tätigkeiten darstellen und entsprechend nach aktueller Experteneinschätzung durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzt werden können oder nicht.
Das Substituierbarkeitspotenzial wird dann als gleichgewichteter Anteil der IT-technisch ersetzbaren Tätigkeiten an allen Kernanforderungen eines Berufes errechnet.

Gibt das Substituierbarkeitspotenzial an, welche Berufe zukünftig durch Computer ersetzt werden?

Nein, diese Aussage kann aus verschiedenen Gründen nicht getroffen werden:

  • Beim Substituierbarkeitspotenzial wird die Ersetzbarkeit von einzelnen Tätigkeiten im Rahmen eines Berufs, nicht der Berufe insgesamt, betrachtet. Viele Berufe werden sich voraussichtlich durch die fortschreitende Digitalisierung in ihrer Zusammensetzung und Ausgestaltung verändern. Ob Berufe aufgrund der Entwicklung tatsächlich gänzlich verschwinden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
  • Durch die IT-technische Ersetzbarkeit von beruflichen Einzelanforderungen wird keine Prognose für die Zukunft erstellt. Es wird lediglich das aktuell mögliche Potenzial der Ersetzbarkeit dargestellt.
  • Aus der technischen Möglichkeit einer Rationalisierungsmaßnahme allein kann noch nicht auf ihre tatsächliche Realisierung geschlossen werden. Hierbei spielen auch deren Kosten und Nutzen/Einsparpotenziale eine entscheidende Rolle.
  • Die Digitalisierung kann nicht nur zu einem geringeren Arbeitskräftebedarf in einzelnen Berufsfeldern führen, sondern durch die Kostenreduzierung auch zu einer Erhöhung der (sektoralen und/oder gesamtwirtschaftlichen) Nachfrage. Der Nettoeffekt auf die berufsspezifische Arbeitsnachfrage ist schwer einzuschätzen.

Gibt es regionale Unterschiede im Substituierbarkeitspotenzial?

Nein, die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung können in ganz Deutschland als annähernd gleich eingeschätzt werden. Daher unterscheiden sich die Substituierbarkeitspotenziale auf Ebene der Einzelberufe nicht.
Allerdings gibt es Unterschiede in den regionalen Wirtschaftsstrukturen und in der berufsfachlichen Zusammensetzung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, so dass die Substituierbarkeitspotenziale von Berufsaggregaten oder für lokale Arbeitsmärkte regional differieren können.
Bei der Aktualisierung der Substituierbarkeitspotenziale für die technologischen Möglichkeiten im Jahr 2022 zeigt sich, dass in Deutschland durchschnittlich 38 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Beruf arbeiten, in dem mindestens 70 Prozent der Tätigkeiten automatisiert erledigt werden könnten. Dabei weisen nach wie vor das Saarland (41,8 Prozent), Baden-Württemberg (41,3 Prozent) und Thüringen (40,6 Prozent) die höchsten Anteile an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen mit einem solch hohen Substituierbarkeitspotenzial auf. In Berlin (26,8 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (30,0 Prozent), Hamburg (33,2 Prozent), Brandenburg (33,6 Prozent), Schleswig-Holstein (34,1 Prozent) und Sachsen-Anhalt (34,9 Prozent) ist dieser Anteil am niedrigsten.

Die Berichterstattung beschränkt sich, analog zur interaktiven Statistik „Strukturwandel nach Berufen“, auf folgende Indikatoren:

Weiterführende Informationen sowie die interaktive Statistik „Strukturwandel nach Berufen“ finden Sie im Internet.

Aktuelle Publikationen des IAB zum Substituierbarkeitspotenzial:

Begriffserläuterungen zum IAB-Substituierbarkeitspotenzial

Anforderungsniveau

Das Anforderungsniveau gibt Hinweise auf die Komplexität der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist immer für einen bestimmten Beruf typisch und außerdem unabhängig von der formalen Qualifikation einer Person. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung.
Es werden vier Anforderungsniveaus unterschieden: 1 – Helfer und Anlerntätigkeiten (Helfer), keine berufliche Ausbildung oder eine einjährige Berufsausbildung, 2 – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten (Fachkraft), mindestens zweijährige Berufsausbildung, 3 – komplexe Spezialistentätigkeiten (Spezialist), Meister- oder Technikerausbildung, Bachelor, 4 – hoch komplexe Tätigkeiten (Experte), mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.
In der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) wird die Dimension über die 5. Stelle der zugeordneten Klassifikationskennziffer abgelesen. Beispiel: Der Einzelberuf „Bäcker/in" wird der Berufsgattung 29222 zugewiesen und hat damit das Anforderungsniveau 2.

Arbeitslose (= arbeitslose Arbeitsuchende)

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Arbeitsstellen, sozialversicherungspflichtig

Sozialversicherungspflichtigen Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen mit einem Auftrag zur Besetzung gemeldet werden.

Berufliche Tätigkeit

In der Beschäftigungsstatistik wird die ausgeübte berufliche Tätigkeit anhand der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) systematisch gruppiert. Entsprechend der zugrunde gelegten Berufsdefinition strukturiert die KldB 2010 Berufe anhand von zwei Dimensionen: Berufsfachlichkeit und Komplexität der beruflichen Tätigkeiten (siehe auch Anforderungsniveau). Dabei ist zwischen der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit einerseits und dem jeweiligen Berufsabschluss zu unterscheiden. Grundlage für die berufliche Tätigkeit ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Berufssegment

Um die tatsächliche berufsfachliche Segmentierung des Arbeitsmarktes in Deutschland abzubilden, wurden zusätzlich zu den Berufsbereichen und Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) 14 „Berufssegmente" geschaffen, die als Aggregate auf den Berufshauptgruppen (2-Steller) der KldB 2010 aufgebaut sind. Die KldB 2010 besteht auf der ersten Ebene der Klassifikationshierarchie aus zehn Berufsbereichen und auf der zweiten Ebene aus 37 Berufshauptgruppen. Die Berufshauptgruppen (2-Steller) sind für statistische Übersichten häufig zu differenziert, während die Berufsbereiche (1-Steller) lediglich einen guten thematischen Überblick bieten und keine analytische Kategorie darstellen.
Siehe auch Systematik und Verzeichnisse der KldB 2010 => Berufssektoren und -segmente

Dienstleistungsberufe

Kennzeichnend für Dienstleistungsberufe ist, dass diese an oder mit der Person bzw. für Unternehmen erbracht werden oder auf den Schutz und die Sicherheit von Personen, Werten und Objekten, den Transport von Personen und Gütern oder das Reinigen von Gebäuden und Haushalten gerichtet sind. Dienstleistungsberufe setzen sich aus den Berufssektoren „Personenbezogene Dienstleistungsberufe“, den „Kaufmännischen und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufen“, den „IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen“ sowie den „Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen“ zusammen. Als zentrales Abgrenzungskriterium wurde die berufsfachliche Nähe der Berufshauptgruppen verwendet.
Siehe auch Systematik und Verzeichnisse der KldB 2010 => Berufssektoren und -segmente

IAB-Arbeitsmarktregionen

Bei den IAB-Arbeitsmarktregionen handelt es sich um 50 kreisscharf abgegrenzte Gebiete, die jeweils räumlich zusammenhängend sind und das Gebiet Deutschlands vollständig abdecken. Diese Arbeitsmarktregionen zeichnen sich durch hohe Pendlerverflechtungen innerhalb der Arbeitsmarktregion und geringe Pendlerverflechtungen mit anderen Arbeitsmarktregionen aus, so dass die meisten Beschäftigten innerhalb der Arbeitsmarktregion wohnen und arbeiten. Für arbeitsmarktanalytische Zwecke wie die Gegenüberstellung von Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage sind derartige Arbeitsmarktregionen besser geeignet als rein administrative Verwaltungseinheiten wie Kreise.

Klassengrenzen

Für eine übersichtliche, schnelle und sachgerechte räumlich differenzierte Darstellung ist es häufig sinnvoll, Variablen mit sehr vielen Ausprägungen zu klassifizieren, d. h. mehrere Werte zu einem Wertebereich zusammenzufassen. Klassen sind disjunkte, d. h. nicht überlappende, aneinandergrenzende Intervalle von Merkmalswerten, die durch eine untere und eine obere Klassengrenze begrenzt und eindeutig festgelegt sind. Die Wahl der Klassen und ihrer Grenzen hängt weitgehend von inhaltlichen Kriterien ab. Zu kleine Intervalle beeinträchtigen die Übersichtlichkeit, zu große Intervalle führen zu erheblichen Informationsverlusten. Für die in der Visualisierung dargestellten Karten wurde eine Einteilung in vier Klassen mit einer gleichen Klassenbreite gewählt.

Klassifikation der Berufe (KldB 2010)

Die aktuelle Berufslandschaft in Deutschland wird anhand der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 in systematischer Gruppierung abgebildet. Entsprechend der zugrunde gelegten Berufsdefinition strukturiert die KldB 2010 Berufe anhand von zwei Dimensionen: Berufsfachlichkeit und Komplexität der beruflichen Tätigkeiten (siehe auch Anforderungsniveau). Die KldB 2010 besteht auf der ersten Ebene der Klassifikationshierarchie aus zehn Berufsbereichen und auf der zweiten Ebene aus 37 Berufshauptgruppen. Die Berufshauptgruppen (2-Steller) sind für statistische Übersichten häufig zu differenziert, während die Berufsbereiche (1-Steller) lediglich einen guten thematischen Überblick bieten und keine analytische Kategorie darstellen.
Die Angabe des Berufs oder der beruflichen Tätigkeit ist in allen Statistiken und Erhebungen zum Arbeitsmarkt oder zur sozioökonomischen Lage in Deutschland unverzichtbar. Der Beruf ist weiterhin ein dominierender Aspekt in der Beschreibung von Ausgleichprozessen am Arbeitsmarkt. Auch in der Vermittlungsarbeit der Arbeitsverwaltung hat die Angabe des Berufs eine zentrale Bedeutung. Eine Berufsklassifikation schafft für die Vermittlung die Möglichkeit, über sinnvolle und praxisgerechte Zusammenfassungen von ähnlichen beruflichen Tätigkeiten zu verfügen.
Sie wird für die Verschlüsselung von Bewerber- und Stellenangeboten, für die Statistik über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie für die Beschäftigungsstatistik verwendet und findet darüber hinaus in den Wirtschaftsstatistiken der Länder und des Bundes sowie der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Eingang.
Die aktuelle KldB 2010 löst Vorgängerversionen ab. Für längerfristige Vergleiche gibt es Umsteigeschlüssel. Eine bruchfreie Anschlüsselung ist aber nicht immer eindeutig möglich.

Produktionsberufe

Den Berufen der Berufssegmente „Land-, Forst- und Gartenbauberufe“, „Fertigungsberufe“, „Fertigungstechnische Berufe“ und „Bau- und Ausbauberufe“ ist gemeinsam, dass sie auf die Herstellung von Produkten ausgerichtet sind. Aus diesem Grund wurden diese Berufssegmente zu einem Berufssektor zusammengefasst und „Produktionsberufe“ genannt. Als zentrales Abgrenzungskriterium wurde die berufsfachliche Nähe der Berufshauptgruppen verwendet.
Siehe auch Systematik und Verzeichnisse der KldB 2010 => Berufssektoren und -segmente

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversicherungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Geringfügig Beschäftigte zählen nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind. Unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Beamte, Richter und Soldaten zählen ebenso nicht zu dieser Gruppe. Die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beruht auf den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne einzelne Personengruppen (sogenannte Kerngruppe-Entgelt)

Die sogenannte Kerngruppe-Entgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfasst ausschließlich Personengruppen, deren Entgelt und damit deren Arbeitskosten sich an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit ihrer Arbeitsleistung orientieren und nicht durch besondere (gesetzliche) Regelungen zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten bestimmt werden. Die Abgrenzung erfolgt analog zur Entgelt-Statistik, umfasst allerdings auch Teilzeit-Beschäftigte, die in der Entgelt-Statistik lediglich aus Normierungsgründen (gleiche Arbeitszeit) ausgeschlossen sind.
Die Kerngruppe der Entgeltstatistik sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nicht hierin enthalten sind Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Praktikanten, Werkstudenten, mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft, Personen mit vermuteter Beschäftigung, Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Seeleute in Altersteilzeit, Beschäftigte (Haushaltsscheck), Hausgewerbetreibende, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen, Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind, und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Substituierbarkeitspotenzial

Zur Bestimmung des Substituierbarkeitspotenzials hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Aufgaben eines jeden Berufs betrachtet und ermittelt, welcher Anteil der Einzelaufgaben, die typischerweise im Rahmen eines bestimmten Berufes zu erledigen sind, schon heute durch Computer oder computergesteuerte Maschinen erledigt werden könnte.
Die Kennzahl soll helfen, den aktuellen Stand der Digitalisierung sowie deren zukünftige Auswirkungen und Herausforderungen am Arbeitsmarkt besser einschätzen zu können.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (bzw. der Arbeitslosen/gemeldeten Stellen) nach ihrer beruflichen Tätigkeit werden für die Klassen mit einem hohen (über 70 %), mittleren (über 30 % bis 70 %) und niedrigen (bis 30 %) Substituierbarkeitspotenzial ausgewiesen.
Siehe auch Methodische Hinweise zum IAB Substituierbarkeitspotenzial 2019

Klassifikation der Berufe

Kurzbeschreibung

Um die Vielfalt der Berufe in Deutschland abbilden zu können, werden diese systematisch gruppiert. Die aktuell gültige Klassifikation der Berufe 2010“ (KldB 2010) ist als hierarchische Klassifikation mit fünf numerisch codierten Gliederungsebenen aufgebaut. Die Gliederung der KldB 2010 richtet sich nach zwei Dimensionen. Die strukturgebende Dimension ist die so genannte „Berufsfachlichkeit“. Das bedeutet, die Berufe sind in den obersten vier Ebenen anhand ihrer Ähnlichkeit der sie auszeichnenden Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten gruppiert. Auf der untersten Ebene erfolgt eine weitere Untergliederung anhand der zweiten Dimension – dem „Anforderungsniveau“. Das Anforderungsniveau bezieht sich auf die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit und wird in vier Komplexitätsgraden – von 1 „Helfer- und Anlerntätigkeiten“ bis 4 „hoch komplexe Tätigkeiten“ – erfasst. Das Anforderungsniveau kann als eigenständiges Merkmal ausgewertet werden. Das MerkmalAnforderungsniveau“ wird in einem eigenen methodischen Hinweis beschrieben.

Methodischer Hinweis „Anforderungsniveau eines Berufes“

Aktualisierung der KldB 2010 und der Einzelberufe

Jeder Einzelberuf ist genau einer Berufsgattung der KldB (5-Steller) zugeordnet. Diese Zuordnung ist in der Berufedatenbank der BA hinterlegt. Berufe und die dafür erforderlichen Kompetenzen wandeln sich jedoch im Laufe der Zeit. Dies kann einerseits zur Entstehung von neuen Berufen führen. Andererseits kann die Neuzuordnung bereits vorhandener Berufe notwendig werden. Um sicherzustellen, dass die Berufsklassifikation und die Zuordnungen noch den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, müssen diese in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Entsprechend lassen sich zwei Arten von Änderungen unterscheiden: 

  1. Aktualisierung der Einzelberufe
    Neuaufnahmen und Umbenennungen von Einzelberufen können in der Berufedatenbank der BA nahezu täglich vorgenommen werden. Neuzuordnungen von Berufen zu einer anderen, passenderen Berufsgattung in der KldB erfolgen hingegen nur einmal im Jahr – sofern die berufsfachliche Notwendigkeit gegeben ist. In der Regel handelt es sich hierbei um eine geringe Anzahl von Einzelfällen. Die Ausnahme bilden Neuzuordnungen im Zuge der Überarbeitung der Berufsklassifikation – wie zuletzt bei der überarbeiteten Fassung 2020. Hier kam es zu einer größeren Anzahl von Neuzuordnungen. Die Neuzuordnungen von Einzelberufen werden üblicherweise zum Berichtsmonat Januar in den Arbeitsmarktstatistiken umgesetzt.
    Bei der Aktualisierung werden nicht nur die Einzelberufe berücksichtigt, die in den Vermittlungs- und Beratungssystemen in den Agenturen für Arbeit und bei den Trägern der Grundsicherung zur Erfassung von Berufen zur Verfügung stehen. Es gibt vielmehr weitere Tätigkeitsbezeichnungen, die zur Gesamtberufeliste der BA gehören und zur Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels für die Meldungen zur Sozialversicherung benötigt werden. Und es gibt alte Ausbildungen, die noch in bestimmten Kontexten zur Erfassung verwendet werden (z. B. um eine früher abgeschlossene Ausbildung zu erfassen). Beide Gruppen werden bei der Aktualisierung ebenfalls berücksichtigt.
  2. Aktualisierung der Systematik der KldB 2010
    In einem Zeitabstand von fünf bis zehn Jahren wird die Struktur der KldB 2010 überprüft und bei Bedarf angepasst. Die erstmalige Überarbeitung der KldB 2010 erfolgte im Jahr 2020. Die „KldB 2010 – überarbeitete Fassung 2020“ wurde mit Wirkung zum Januar 2021 die in den Arbeitsmarktstatistiken eingeführt.

Darstellung der Klassifikation der Berufe im Internet der Statistik der BA

Darstellung des Aktualisierungsprozesses der KldB 2010 und der Einzelberufe

Methodenbericht zur überarbeiteten Fassung 2020 der Kldb 2010

Zeitliche Vergleichbarkeit

Sowohl die Neuzuordnung von Einzelberufen als auch die Aktualisierung der Struktur der KldB 2010 haben Auswirkungen auf die statistischen Ergebnisse der Fachstatistiken. Die betroffenen statistischen Einheiten (Arbeitslose, Arbeitsstellen, Beschäftigte usw.) wechseln im Zuge der Umstellung zu einer anderen Berufsgattung. Dies kann auf bestimmten Ebenen der Berufsklassifikation zu signifikanten Änderungen in der Verteilung führen.
Die statistischen Einheiten werden jeweils ab dem Berichtsmonat Januar den neuen Berufsgattungen zugeordnet, eine rückwirkende Änderung der Zuordnungen erfolgt nicht. Die statistische Berichterstattung orientiert sich an den Gültigkeitszeiträumen der Berufsklassifikation(en).
Die Aktualisierungen in der Systematik können zu Zeitreihenbrüchen führen, die bei der Interpretation der Ergebnisse im Zeitreihenvergleich zu beachten sind. Die Auswirkungen einer Umstellung variieren je nach Gliederungsebene der Klassifikation. Bei statistischen Ergebnissen z. B. nach der Berufsgruppe (3-Steller) wirken sich Änderungen innerhalb der gleichen Berufsgruppe nicht aus.

Gültigkeit der Klassifikationen und Verfügbarkeit von Daten

Gültigkeitszeiträume der Klassifikationen:

Abweichend von den grundlegenden Festlegungen zur Gültigkeit weicht die Verfügbarkeit von Daten nach der KldB 2010 in den Fachstatistiken davon ab. Daten nach der KldB 2010 – erste Fassung stehen in den Fachstatistiken für folgende Berichtsmonate zur Verfügung:

  • Arbeitslosenstatistik: Arbeitslose von Januar 2007, Arbeitsuchende von Januar 2008 bis Dezember 2020
  • Statistik über gemeldete Arbeitsstellen: von Januar 2007 bis Dezember 2020
  • Ausbildungsmarktstatistik: von Oktober 2008 bis Dezember 2020
  • Beschäftigungsstatistik: von Oktober 2012 bis Dezember 2020
  • Förderstatistik: Zugänge von Januar 2009; Bestände von Januar 2010 bis September 2020

Daten nach der KldB 2010 – überarbeitete Fassung stehen in den Fachstatistiken für folgende Berichtsmonate zur Verfügung:

  • Arbeitslosenstatistik: ab Januar 2021
  • Statistik über gemeldete Arbeitsstellen: ab Januar 2021
  • Ausbildungsmarktstatistik: ab Januar 2021
  • Beschäftigungsstatistik: ab Januar 2021
  • Förderstatistik: ab Oktober 2020

Weitere Informationen zur Verfügbarkeit von Merkmalen in den einzelnen Fachstatistiken finden Sie im Qualitätsbericht der jeweiligen Fachstatistik.

Qualitätsberichte der Statistik der BA

Vergleichbarkeit KldB 2010 und KldB 1988

Zwischen der KldB 1988 und der KldB 2010 bestehen sehr große Unterschiede, was die zeitliche Vergleichbarkeit von Ergebnissen deutlich einschränkt. Zwar gibt es Umsteigeschlüssel zwischen KldB 1988 und KldB 2010, jedoch basiert die KldB 2010 auf teilweise völlig neuen Strukturprinzipien – in Anlehnung an die internationale Berufsklassifikation ISCO.

Umsteigeschlüssel zur KldB 2010

Änderungen der Zuordnung der Einzelberufe zur KldB 2010 und der Struktur der KldB 2010 mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Zeitreihen der Arbeitsmarktstatistiken

Im Folgenden werden Änderungen der Zuordnung der Einzelberufe zur KldB 2010 und der Struktur der KldB 2010 chronologisch dargestellt, die zu relevanten Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistiken geführt haben.

Januar 2021: Überarbeitung der KldB 2010 und Änderung der Zuordnung einzelner Berufe zu den Berufsgattungen der KldB 2010
Mit Wirkung zum Januar 2021 wurde eine erstmalige Überarbeitung der KldB 2010 umgesetzt. Bei den Änderungen handelt es sich nicht um einen tiefen Eingriff in die Struktur, sondern nur um punktuelle Anpassungen. Mit der neuen Fassung wurden zwei neue Berufsuntergruppen (4-Steller) und 14 neue Berufsgattungen (5-Steller) geschaffen, zudem wurde eine Berufsuntergruppe und eine Berufsgattung innerhalb der Systematik umgezogen. Gleichzeitig wurden rund 100 Tätigkeiten und rund 60 Ausbildungen einer anderen Berufsgattung neu zugeordnet. Bei rund 40 Tätigkeitspositionen und rund 20 Ausbildungspositionen verändert sich ausschließlich das Anforderungsniveau (ohne Berücksichtigung der weiteren Tätigkeitsbezeichnungen und der alten Ausbildungen).
Auf der Ebene von Berufsgattungen (5-Steller) bewirkte die Umstellung zum Teil erhebliche Effekte in der Arbeitslosenstatistik, der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen sowie der Ausbildungsmarktstatistik. So ist für die neue Berufsgattung „Berufe in der Haus- und Familienpflege – Helfer- und Anlerntätigkeiten (83141)“ für den Bestand an Arbeitslosen beispielsweise ein monatlicher Neuzuwachs von 23.500 im Jahresdurchschnitt 2020 zu beobachten, ein ähnlicher Rückgang in der Berufsgattung „Haus- und Familienpflege – Fachkraft (83142)“ ebenfalls. Diese Effekte sind hauptsächlich auf die Neuzuordnung einzelner Berufe zurückzuführen. Auch beim Anforderungsniveau ergeben sich Unterschiede in der Verteilung der statistischen Einheiten (Arbeitslose, gemeldete Arbeitsstellen, Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen, Berufsausbildungsstellen) auf die Anforderungsniveaus. Diese und weitere Auswirkungen dieser Änderungen auf die Arbeitsmarktstatistiken sind in dem Methodenbericht zur Einführung der überarbeiteten Fassung der KldB 2010 beschrieben.

Methodenbericht zur überarbeiteten Fassung 2020 der KldB 2010

Januar 2020: Änderungen der Zuordnung der Einzelberufe zur KldB 2010
Im Rahmen der Änderung der Zuordnung der Einzelberufe mit Wirkung zum Januar 2020 wurde unter anderem das Anforderungsniveau einiger Einzelberufe von „2 („Fachkraft“) auf 1 („Helfer“) geändert. Betroffen waren die Berufsuntergruppen „Berufe im Objekt-, Werte-, Personenschutz (5311)“, „Berufe im Hotelservice (6322)“ und „Berufe im Gastronomieservice (o. S.) (6330)“.
Diese Änderungen hatten Auswirkungen auf die Ergebnisse der Arbeitslosenstatistik und der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen. Durch die Änderung beim vom Arbeitsuchenden angestrebten Zielberuf bzw. der gewünschten beruflichen Tätigkeit hat sich die Anzahl der arbeitslosen Fachkräfte deutschlandweit um rund 110.000 gegenüber Dezember 2019 verringert, die Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen für Fachkräfte um rund 15.000; die Anzahl der arbeitslosen Helfer bzw. gemeldeten Arbeitsstellen für Helfer hat sich im gleichen Umfang erhöht. Nähere Informationen finden Sie in der Kurzinformation „Besonderheiten bei statistischen Daten nach Anforderungsniveaus und Berufen“ .

April 2011: Einführung der KldB 2010 in die Arbeitsmarktstatistiken
Die Umstellung der statistischen Berichterstattung der Statistik der BA erfolgte stufenweise, siehe Methodenbericht zur Einführung der KldB 2010 in die Arbeitsmarkstatistik.

Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 4 SGB III

Kurzbeschreibung

In § 281 Abs. 4 SGB III hat der Gesetzgeber die Bundesagentur für Arbeit beauftragt, den Migrationshintergrund in den Arbeitsmarktstatistiken der BA zu berücksichtigen und die hierfür erforderlichen Merkmale zu erheben. Um den Informationsbedarf zu decken, wird seit dem Jahr 2011 in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern die Erhebung der erforderlichen Daten durchgeführt. Seit Ende 2012 werden im Rahmen einer quartalsweisen Publikation statistische Ergebnisse für die Arbeitslosenstatistik, die Grundsicherungsstatistik, die Statistik über Leistungen nach dem SGB III, die Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die Statistik zum Ausbildungsmarkt veröffentlicht. Die regionalen Auswertungsmöglichkeiten erstrecken sich bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.

Der Begriff „Migrationshintergrund“ fasst facettenreiche soziale Phänomene zusammen. Zur Vermeidung sinnentstellender verkürzter Darstellungen wird der Migrationshintergrund in der Statistik immer in seinem vollen Merkmalsspektrum und mit Hinweisen auf die Repräsentativität publiziert und nicht als dichotomes ja/nein-Merkmal.

 

Definition

Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt:

Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn

  1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
  3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach § 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

  

Migrationsstatus

Aus den Angaben der Befragten lässt  sich jeder Person ein Migrationsstatus zuordnen. In der statistischen Darstellung werden folgende Gruppen unterschieden:

  1. Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung
  2. Ausländer mit eigener Migrationserfahrung
  3. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, darunter: Aussiedler/Spätaussiedler
  4. Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung mit Migrationshintergrund, der sich aus der Zuwanderung der Eltern ableitet
  5. Deutsche ohne Migrationshintergrund

Weiterführende Informationen zur Definition und Abgrenzung des Merkmals Migrationshintergrund finden sich in den Methodenberichten der Statistik der BA „Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Grundlagen der Erhebung“ (PDF, 434KB) oder „Arbeitslose mit Migrationshintergrund“ (PDF, 1MB) .

  

Erhebungstechnische Besonderheiten und Risiken für die Qualität der Ergebnisse

Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung an, sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden. Die Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) nennt als Gesamtheit der zu befragenden Personen alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund, das über mehrere Teilfragen ermittelt wird, können sich Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten ergeben. Gründe hierfür sind:

Fehlende Vollständigkeit der Erhebung: Ein Großteil der zu befragenden Personen wurde inzwischen befragt, der Anteil der Befragten fällt regional jedoch unterschiedlich aus.

Freiwilligkeit der Erhebung – keine Teilnahme an der Befragung (Non-Response): Die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung kann sich auf die Ergebnisse auswirken, wenn die Zustimmung oder Ablehnung der Teilnahme mit Ausprägungen des Merkmals Migrationshintergrund korreliert.

Freiwilligkeit der Beantwortung einzelner Fragen (Item-Non-Response): Werden einzelne Fragen des Fragebogens nicht beantwortet, kann dies zu verzerrten Ergebnissen führen, wenn die Gründe hierfür mit Ausprägungen des Migrationshintergrundes zusammenhängen.

Einmaligkeit der Befragung: Die Befragten sollen nur einmalig befragt werden. Veränderungen des Migrationsstatus einer Person können wegen der Einmaligkeit der Befragung statistisch meist nicht nachvollzogen werden.

Fehlen von Nachweisen: Da keine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben stattfindet, können bewusst oder unbewusst falsche Angaben von den Befragten gemacht werden.

Fehlender operativer und fachlicher Bezug zur Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung: Die Erhebung erfolgt zu rein statistischen Zwecken. Aus den Angaben der Befragten ergeben sich keine rechtlichen Konsequenzen oder Leistungen für die Befragten und die erhebenden Stellen dürfen die erhobenen Daten nicht nutzen.

Weiterführende Informationen finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA „Arbeitslose mit Migrationshintergrund“ (PDF, 1MB).
  

Veröffentlichungskriterien des Migrationshintergrundes (ohne Hochrechnung)

Die oben genannten Einschränkungen können Einfluss auf die Repräsentativität der Ergebnisse haben. Aus diesem Grund werden nicht alle Ergebnisse veröffentlicht. Darüber hinaus unterliegen manche Ergebnisse einer höheren Unsicherheit und werden deshalb nur geklammert dargestellt. Dabei werden verschiedene Kriterien angewendet. Die Beurteilung der Kriterien findet getrennt für jedes Themengebiet und für jede Agentur für Arbeit und jedes Jobcenter als jeweils erhebende Einheit statt. Sind Kriterien nicht erfüllt, wird das Ergebnis des betroffenen Kreises entsprechend gekennzeichnet oder nicht veröffentlicht. Die Kriterien kommen auch für regionale Aggregate (Deutschland, Ost- und Westdeutschland und alle Bundesländer) zur Anwendung.

Kriterium 1: Vollständigkeit der Befragung

Das Kriterium der Vollständigkeit gibt an, wie groß der Anteil der Personen ist, zu dem bereits Befragungsdaten zum Migrationshintergrund gemeldet wurden. Je höher der Vollständigkeitsgrad ist, desto gesicherter ist das Ergebnis. Je niedriger der Vollständigkeitsgrad ist, desto größer ist das Risiko, dass zufällige Effekte das Ergebnis verzerren. Auch das Risiko systematischer Effekte steigt, da der Befragungsprozess nicht als Zufallsstichprobe realisiert ist.

Für alle in diesem Heft dargestellten Gruppen wird erwartet, dass grundsätzlich für alle Personen Befragungsversuche stattfinden müssen:

Aufgrund von Fluktuationen und unterschiedlicher Erreichbarkeit einzelner Gruppen der Befragten wird eine Vollständigkeit von 100 % nur selten erreicht. Wurden weniger als 80 % einer Personengruppe befragt, wird das Ergebnis nicht veröffentlicht.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach §§ 81 ff SGB III ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Betriebe bei qualifikatorischen Anpassungen zu unterstützen. Mit Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes (§ 81 und § 82 SGB III i. V. m. § 16 SGB II) zum 1. Januar 2019 wurde die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung insbesondere von Beschäftigten erweitert. Die Beschäftigtenqualifizierung ist in beiden Rechtskreisen vorgesehen, der Schwerpunkt liegt jedoch im Rechtskreis SGB III.

Beschäftigte fallen grundsätzlich nicht unter die nach § 2 MighEV zu befragenden Personen, was im Vergleich mit der Gesamtzahl der Teilnehmenden an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu einem unterdurchschnittlichen Anteil an Befragten für diese Personengruppe führt. Um die Auswertbarkeit und Vergleichbarkeit der FbW-Daten, insbesondere für Agenturen für Arbeit mit einem relativ hohen Anteil von Beschäftigten in Qualifizierungsmaßnahmen, trotzdem herstellen zu können, werden Förderungen von Beschäftigten in die vorliegende Auswertung nicht einbezogen.

Kriterium 2: Fehlerhafte Daten

In (wenigen) Einzelfällen wurden von Agenturen oder Jobcentern fehlerhafte Daten zum Migrationshintergrund an die Statistik der BA gemeldet oder es fand eine selektive Befragung einzelner Personengruppen statt. In diesen Fällen wird das Ergebnis nicht veröffentlicht und die Daten fließen nicht in Ergebnisse des Bundes und der Bundesländer ein.

Kriterium 3: Besetzungszahlen

Bei geringen Besetzungszahlen einer Merkmalskategorie steigt das Risiko von zufälligen Fehlern, wenn nicht alle Personen der Merkmalskategorie verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund gemacht haben. Besetzungszahlen unter 25 in einer Zelle der Publikationstabellen werden aufgrund der erhöhten Unsicherheit der Ergebnisse deshalb gekennzeichnet.

Kriterium 4: Teilnahme an der Befragung

Das Kriterium der Teilnahme gibt an, wie groß der Anteil der Befragten ist, bei denen der Migrationsstatus ermittelt werden kann, im Verhältnis zu allen Befragten. Bei einer geringen Teilnahme an der Befragung erhöht sich die Unsicherheit der Ergebnisse, da das Risiko von verzerrenden Effekten steigt.

Die Teilnahme an der Befragung fällt bei den erhebenden Einheiten unterschiedlich aus. Organisation und Durchführung der Erhebung spielen dabei eine wichtige Rolle. Machen weniger als 50 % der Befragten verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund, werden die Ergebnisse gekennzeichnet.

Kriterium 5: Ausschöpfungsquoten bei Deutschen und Ausländern

Die Ausschöpfungsquote gibt den Anteil der Personen an, bei denen der Migrationsstatus ermittelt werden kann, im Verhältnis zur Gesamtheit der zu befragenden Personen. Die Ausschöpfungsquoten sollten bei unterschiedlichen Personengruppen möglichst gleich groß sein. Unterscheiden sich die Ausschöpfungsquoten bei unterschiedlichen Personengruppen stark voneinander, könnten die Ergebnisse verzerrt sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Personengruppen hinsichtlich des Migrationsstatus stark voneinander unterscheiden.

Das Merkmal Staatsangehörigkeit (Deutsche/Ausländer), das im operativen Prozess ohnehin erhoben wird, hängt eng mit dem Migrationsstatus zusammen. Je stärker sich die Ausschöpfungsquote der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausschöpfungsquote der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterscheidet, desto größer ist das Risiko, dass die Ergebnisse systematisch verzerrt sind. Bei einer Differenz von mehr als 15 Prozentpunkten wird das Ergebnis gekennzeichnet.

Überblickstabellen zu den Veröffentlichungskriterien, getrennt nach Agenturen für Arbeit und Jobcenter, finden Sie hier (zip, 3MB).

 

Darstellung des Migrationshintergrundes

In der Publikation wird neben den Gesamtwerten der dargestellten Gruppen die Anzahl der Personen nach der differenzierten Merkmalsdimension des Migrationshintergrundes ausgewiesen. Die Zahlen zum Migrationshintergrund enthalten dabei nur diejenigen Personen, die bei der Befragung verwertbare Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der jeweils in Spalte 1 dargestellten Gruppe findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Die folgende Darstellung soll dies verdeutlichen:

Grafik: Befragung zum Migrationshintergrund von Personen

Einführung eines Hochrechnungsverfahrens

Um die Defizite in der Erhebung auszugleichen und die damit verbundenen Risiken für die statistische Berichterstattung über die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die Zahl der Arbeitslosen nach deren Migrationshintergrund zu reduzieren, wurde im Mai 2020 für die beiden statistischen Größen ein Hochrechnungsverfahren eingeführt und die Berichterstattung mit hochgerechneten Ergebnissen im August 2020 in einem gesonderten Tabellenheft aufgenommen.

Weiterführende Informationen finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA „Migrationshintergrund - Einführung eines Hochrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Antwortausfällen“.

Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 4 SGB III mit Hochrechnung

Kurzbeschreibung

In § 281 Abs. 4 SGB III hat der Gesetzgeber die Bundesagentur für Arbeit beauftragt, den Migrationshintergrund in den Arbeitsmarktstatistiken der BA zu berücksichtigen und die hierfür erforderlichen Merkmale zu erheben. Um den Informationsbedarf zu decken, wird seit dem Jahr 2011 in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern die Erhebung der erforderlichen Daten durchgeführt. Seit Ende 2012 werden im Rahmen einer quartalsweisen Publikation statistische Ergebnisse für die Arbeitslosenstatistik, die Grundsicherungsstatistik, die Statistik über Leistungen nach dem SGB III, die Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die Statistik zum Ausbildungsmarkt veröffentlicht. Die regionalen Auswertungsmöglichkeiten erstrecken sich bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.

Der Begriff „Migrationshintergrund“ fasst facettenreiche soziale Phänomene zusammen. Zur Vermeidung sinnentstellender verkürzter Darstellungen wird der Migrationshintergrund in der Statistik immer in seinem vollen Merkmalsspektrum und mit Hinweisen auf die Repräsentativität publiziert und nicht als dichotomes ja/nein-Merkmal.

 

Definition

Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt:

Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn

  1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
  3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach § 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Migrationsstatus

Aus den Angaben der Befragten lässt  sich jeder Person ein Migrationsstatus zuordnen. In der statistischen Darstellung werden folgende Gruppen unterschieden:

  1. Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung
  2. Ausländer mit eigener Migrationserfahrung
  3. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, darunter: Aussiedler/Spätaussiedler
  4. Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung mit Migrationshintergrund, der sich aus der Zuwanderung der Eltern ableitet
  5. Deutsche ohne Migrationshintergrund

Weiterführende Informationen zur Definition und Abgrenzung des Merkmals Migrationshintergrund finden sich in den Methodenberichten der Statistik der BA „Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Grundlagen der Erhebung“ (PDF, 434KB) oder „Arbeitslose mit Migrationshintergrund“ (PDF, 1MB) .

  

Erhebungstechnische Besonderheiten und Risiken für die Qualität der Ergebnisse

Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung an, sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden. Die Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) nennt als Gesamtheit der zu befragenden Personen alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merkmals Migrationshintergrund, das über mehrere Teilfragen ermittelt wird, können sich Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten ergeben. Gründe hierfür sind:

Fehlende Vollständigkeit der Erhebung: Ein Großteil der zu befragenden Personen wurde inzwischen befragt, der Anteil der Befragten fällt regional jedoch unterschiedlich aus.

Freiwilligkeit der Erhebung – keine Teilnahme an der Befragung (Non-Response): Die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung kann sich auf die Ergebnisse auswirken, wenn die Zustimmung oder Ablehnung der Teilnahme mit Ausprägungen des Merkmals Migrationshintergrund korreliert.

Freiwilligkeit der Beantwortung einzelner Fragen (Item-Non-Response): Werden einzelne Fragen des Fragebogens nicht beantwortet, kann dies zu verzerrten Ergebnissen führen, wenn die Gründe hierfür mit Ausprägungen des Migrationshintergrundes zusammenhängen.

Einmaligkeit der Befragung: Die Befragten sollen nur einmalig befragt werden. Veränderungen des Migrationsstatus einer Person können wegen der Einmaligkeit der Befragung statistisch meist nicht nachvollzogen werden.

Fehlen von Nachweisen: Da keine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben stattfindet, können bewusst oder unbewusst falsche Angaben von den Befragten gemacht werden.

Fehlender operativer und fachlicher Bezug zur Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung: Die Erhebung erfolgt zu rein statistischen Zwecken. Aus den Angaben der Befragten ergeben sich keine rechtlichen Konsequenzen oder Leistungen für die Befragten und die erhebenden Stellen dürfen die erhobenen Daten nicht nutzen.

Weiterführende Informationen finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA „Arbeitslose mit Migrationshintergrund“ (PDF, 1MB).
  

Hochrechnung des Merkmales Migrationshintergrundes

Die oben genannten Einschränkungen können Einfluss auf die Repräsentativität der Ergebnisse haben. Aus diesem Grund werden für Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Daten zum Migrationshintergrund hochgerechnet. Wenn die Datenbasis eine Hochrechnung nicht zulässt, dann wird das Ergebnis des betroffenen Kreises nicht veröffentlicht. Mittels eines zusätzlichen Hochrechnungsfaktors können für regionale Aggregate (Deutschland, Ost- und Westdeutschland und alle Bundesländer) Ergebnisse trotz der möglichen Einschränkungen auf Kreisebene veröffentlicht werden.

Allgemein

Aufgrund der freiwilligen Teilnahme an der Befragung und der damit verbundenen Antwortausfälle sind die antwortenden Personen nur eine Stichprobe der gesamten Personen, über die die Statistik der BA berichtet.
Damit die Statistik der BA dem mit der Einführung der Erhebung verbundenen Ziel, aussagekräftige und detaillierte statistische Daten zum Migrationshintergrund bereitzustellen, besser nachkommen kann, wird eine Hochrechnung für dieses Merkmal und deren Ausprägungen eingeführt. Mit diesem Verfahren kann für die Grundgesamtheit der Personen eine belastbare Aussage zum Migrationshintergrund getroffen werden. Es handelt sich dabei um eine gebundene Hochrechnung, bei der weitere Informationen hinzugezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine höhere Präzision bei der Ergebnisermittlung. Die zusätzlichen Informationen und die Komplexität der Hochrechnung sind so gewählt, dass die Hochrechnung mit der monatlichen Bereitstellung statistischer Daten durchgeführt werden kann.

Gebundene Hochrechnung

Bei der gebundenen Hochrechnung wird über ein Gewichtungsverfahren das Befragungsergebnis an vorher festgelegte Merkmalskombinationen der Grundgesamtheit (Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im SGB II) angeglichen. Für jede dieser Merkmalskombinationen wird dann die freie Hochrechnung als Teil der gebundenen Hochrechnung eingesetzt. Bei der Wahl der für die Gewichtung zu berücksichtigenden Merkmale werden die Erkenntnisse zu den Ausfallstrukturen der Befragung genutzt. Bekannte Verzerrungen im Befragungsergebnis werden im Nachhinein über ein Gewichtungsverfahren ausgeglichen. Hierbei wird geprüft, ob die Verteilung bestimmter Merkmalskombinationen im Befragungsergebnis der Verteilung in der Grundgesamtheit entspricht. Da dies in der Regel nicht der Fall ist, wird durch die Gewichtung der befragten Merkmalsträger im hochgerechneten Ergebnis dieselbe Verteilung erreicht wie in der Grundgesamtheit.
Durch die Gewichtung der Merkmalsträger verändert sich im hochgerechneten Ergebnis für die Grundgesamtheit auch die Verteilung des Merkmals Migrationshintergrund. Man erhält dadurch für alle Ausprägungen des Migrationsstatus ein hochgerechnetes Ergebnis.
Für die Hochrechnung werden die Merkmale zur Gruppenbildung so ausgewählt, dass sie mit dem Merkmal Migrationshintergrund korrelieren und innerhalb der Fachstatistiken der Bundesagentur für Arbeit monatlich zur Verfügung stehen.

Einfließende Variablen

Die folgenden Merkmale fließen in die Hochrechnung ein:

  • Berichtsmonat, d. h. die Hochrechnungsfaktoren werden für jeden Monat separat ermittelt
  • Alter (in 10-Jahres-Klassen)
  • Politische Gebietsstruktur (Kreise und kreisfreie Städte); ausgenommen Berlin, hier wird auf der Gebietsebene der Berliner Jobcenter ermittelt
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit (deutsch; nicht deutsch)
  • Unterscheidung nach dem Rechtskreis SGB II bzw. SGB III (bei Arbeitslosen)
  • Langzeitarbeitslosigkeit Ja/Nein (bei Arbeitslosen)
  • Langzeitleistungsbezug SGB II Ja/Nein (bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im SGB II)

Unterschied zwischen Kreis- und Bundeslandebene

Systematische Fehler wie z. B. Falschaussagen, widersprüchliche Angaben oder fehlerhafte Datenlieferungen kann das Hochrechnungsverfahren nicht beheben. Die erhobenen Antworten sind die Grundlagen der Hochrechnung.
Aus diesem Grund werden Kreise, welche systematische Fehler aufweisen, von der Hochrechnung ausgeschlossen und es werden keine Daten zum Migrationshintergrund in der entsprechenden Region ausgewiesen.
Dieses Vorgehen hat auch Auswirkung auf die Ermittlung von Ergebnissen auf Bundeslandebene. Ein einfaches Addieren der veröffentlichten Kreisergebnisse würde eine Unterzeichnung der Daten auf Bundeslandebene bedeuten, weil die Daten der nicht veröffentlichen Kreise fehlen würden. Um trotzdem vollständige und plausible Ergebnisse auf Bundeslandebene veröffentlichen zu können, wird eine gesonderte Hochrechnung für diese Gebietsstruktur eingeführt. Diese Erweiterung besteht aus einem Korrekturfaktor für das jeweilige Bundesland, welcher die Daten der nicht veröffentlichten Regionen ersetzt.
Für Deutschland beziehungsweise die Ausprägungen Ost/West werden die Bundeslandwerte aufsummiert.
Auf diese Art und Weise wird auch vorgegangen, wenn die Grundgrößen (Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II) in einzelnen Regionen wegen Unplausibilität nicht genutzt werden können und selbst geschätzt werden müssen.

Einschränkungen

Zeitreihen und interregionaler Vergleich

Es gibt beim Vergleich zwischen den Hochrechnungsergebnissen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Besonderheit zu beachten:
Bei der Auswertung nach Gebietsstrukturen, insbesondere bei intertemporalen Vergleichen, kann es zu Abweichungen mit den Hochrechnungsergebnissen kommen. Bei der Hochrechnung des Migrationshintergrundes werden jeden Monat die Daten des jeweils aktuellen Berichtsmonats nach dem aktuell gültigen Kreisgebiet ermittelt; sie werden jedoch nicht für zurückliegende Monate und veränderte Gebietsstrukturen neu ermittelt. Die Hochrechnungsfaktoren sind somit für den gesamten Kreis des jeweiligen Berichtsmonats gültig. Wenn es im Laufe der Zeit zu Änderungen von Gebietsstrukturen kommt, z. B. auf Ebene der Kreise, dann kommt es mit der Auswertung zurückliegender Daten nach der neuen Kreisstruktur (fiktive Gebietsstruktur) zu Abweichungen zwischen den Hochrechnungsergebnissen und den sonstigen Veröffentlichungen für Arbeitslose und ELB. Der einstige Hochrechnungsfaktor aus dem ehemaligen Gebiet wird in das neue Gebiet übernommen und wird dort mitberücksichtigt. Die damals berechneten Hochrechnungsfaktoren passen aber nicht mehr genau zu den aktuellen Gebietsstrukturen. Bei Zeitreihen oder Zeitpunktvergleichen, insbesondere auf Ebene der Kreise, sollte daher immer berücksichtigt werden, ob es im Untersuchungszeitraum zu Gebietsstandsänderungen gekommen ist.

Rundung

Für die Veröffentlichung wird die sichtbare Zahl auf eine ganze Zahl (Personenanzahl) kaufmännisch gerundet. Im Hintergrund wird mit der ungerundeten Zahl weitergerechnet. Wenn die gerundete Zahl an Personen aufsummiert wird, kann es zu Abweichungen zur Summe der ungerundeten Zahlen kommen, je nachdem wie oft auf- bzw. abgerundet werden muss.

Merkmale, die nicht in die Hochrechnung einfließen

Für Ausprägungen von Merkmalen, die nicht in der Hochrechnung berücksichtigt werden, liegt in der Regel keine Gleichverteilung innerhalb der betrachteten Gruppe vor. Damit kommt es bei den Auswertungen zu abweichenden Ergebnissen zwischen der Summe der Ausprägungen des Merkmales mit den hochgerechneten Daten zum Migrationshintergrund und der Summe ohne Berücksichtigung des Migrationshintergrundes.

Weiterführende Informationen finden sich im Methodenbericht der Statistik der BA „Migrationshintergrund - Einführung eines Hochrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Antwortausfällen“.