Methodische Hinweise zum Ausbildungsmarkt

Hier finden Sie alle für den Ausbildungsmarkt relevanten methodischen Hinweise.

Statistiken über den Ausbildungsmarkt

Kurzbeschreibung

Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über

Sowohl die AA als auch die JC in gemeinsamen Einrichtungen (gE) und in alleiniger kommunaler Trägerschaft (zkT) führen Ausbildungsvermittlung nach § 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) durch. Träger der Grundsicherung können diese Aufgabe durch die AA wahrnehmen lassen (§ 16 Abs. 4 SGB II).

Grundgesamtheit

Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über Bewerberinnen und Bewerber, die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen, und über Berufsausbildungsstellen für nach dem BBiG anerkannte Ausbildungsberufe. Das BBiG gilt auch für die Berufe der Handwerksordnung.

Die statistische Berichterstattung konzentriert sich damit auf das zahlenmäßig bedeutsamste Segment des Ausbildungsmarktes: die BBiG-Berufe. Hierbei handelt es sich üblicherweise um duale Ausbildungen, d. h. Ausbildungen, die parallel in Betrieb und Berufsschule stattfinden.

Dazu gehören auch:

  • Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchführen
  • Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (z. B. für sozialbenachteiligte junge Menschen)
  • Ausbildungen im Rahmen eines dualen, ausbildungsintegrierenden Studiums oder einer Abiturientenausbildung, die den Abschluss einer Berufsausbildung nach dem BBiG beinhaltet

Nicht enthalten sind:

  • Ausbildungen im öffentlich-rechtlichen Diensverhältnis (z. B. Beamtin/Beamter)
  • Ausbildungen in nicht anerkannten Ausbildungsberufen
  • schulische Ausbildungen
  • duale, praxisintegrierende Studiengänge

Die Berichterstattung unterscheidet zwischen drei Ausbildungsarten:

  • Duale Berufsausbildungen führen zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Abiturientenausbildungen ermöglichen neben dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch einen weiteren Abschluss, z. B. Handelsfachwirtin/Handelsfachwirt. Sie setzen die (Fach-)Hochschulreife voraus.
  • Duales Studium: Die ausbildungsintegrierende Studienform schließt eine Berufsausbildung systematisch mit ein.

Berichtsjahr

Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Die Ausbildungsmarktstatistik weist Bewerberinnen und Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen aus, die bei den AA und JC mit dem Ziel der Ausbildungsaufnahme im Berichtsjahr gemeldet sind. Die Monatswerte sind immer kumulierte Daten seit Beginn des Berichtsjahres. Damit bleibt jede/r Bewerberin/Bewerber bzw. jede Berufsausbildungsstelle, die während des Berichtsjahres einmal gemeldet war, statistisch bis zum Ende des Berichtsjahres in der Grundgesamtheit enthalten (Prinzip der Anwesenheitsgesamtheit), auch wenn der Vermittlungsauftrag bereits beendet wurde.

Für den Nachvermittlungszeitraum nach Ende des Berichtsjahres, also zu Beginn des neuen Berichtsjahres, liefert die Ausbildungsmarktstatistik Daten zum sogenannten 5. Quartal. Dies sind Bewerberinnen und Bewerber bzw. Berufsausbildungsstellen, deren gewünschter Ausbildungsbeginn zwischen 01.10. und 31.12. liegt. Bewerberinnen und Bewerber, die im 5. Quartal eine Ausbildungsstelle suchen, haben im vorangegangenen Berichtsjahr nicht die gewünschte Ausbildungsstelle gefunden oder sich kurzfristig zur Suche entschlossen. Dies gilt auch für die Berufsausbildungsstellen: Sie waren zum 30.09. unbesetzt oder sind zum Beispiel kurzfristig (wieder) frei geworden.

Üblicherweise beginnen Ausbildungen im August oder September. Deshalb bildet die Ausbildungsmarktstatistik Bewerberinnen/Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen zusätzlich als Teilgruppen mit einem gewünschten Ausbildungsbeginn von Januar bis September ab. Der gewünschte Beginn liegt hier von vornherein nach dem 31.12. oder er lag ursprünglich zwischen 01.10. und 31.12. und wurde in das neue Kalenderjahr verschoben.

Erhebungszeitpunkt

Die Daten werden monatlich mit Bezug auf einen bestimmten Stichtag aufbereitet. Dieser entspricht dem allgemeinen Stichtag der Arbeitsmarktstatistik zur Mitte des Kalendermonats. Eine Ausnahme bildet der Zähltag zum Ende des Berichtsjahres im Berichtsmonat September, der 30. September.

Regionale Zuordnung

Berufsausbildungsstellen sind seit dem Berichtsjahr 2005/2006 nach dem Arbeitsort abgebildet, zuvor nach dem Ort der betreuenden Dienststelle. Für Bewerberinnen und Bewerber richtet sich die Ortsangabe seit September 2003 nach dem Wohnort. Die kleinsten berichtsfähigen Gebietseinheiten sind Kreise bzw. BA-Geschäftsstellen.

Bewerberinnen und Bewerber

Gemeldete Bewerberinnen/Bewerber für Berufsausbildungsstellen sind gemeldete Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Seit dem Berichtsjahr 2008/2009 fließen in die Statistiken zu Bewerberinnen und Bewerbern die Daten der JC zkT ein.

Status der Ausbildungssuche

Die Ausbildungsstellenvermittlung richtet ihre Aktivitäten darauf aus, bis zum 30. September möglichst für alle Bewerberinnen und Bewerber eine Einmündung in eine Ausbildungsstelle oder in eine Alternative zur Berufsausbildung zu erreichen. Auch danach werden die Vermittlungsbemühungen für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber fortgesetzt (s. auch Abschnitt zum „5. Quartal“ unter „Berichtsjahr“).

Die vier Status der Ausbildungsuche zeigen den Vermittlungsstand der Bewerberinnen und Bewerber am jeweiligen Stichtag in Hinblick auf den 30. September:

  • Einmündende Bewerberinnen/Bewerber nehmen im Laufe des Berichtsjahres oder später eine Ausbildung auf.
  • Andere ehemalige Bewerberinnen/Bewerber fragen keine weitere aktive Hilfe bei der Ausbildungssuche nach, ohne dass der Grund explizit bekannt sein muss.
  • Bewerberinnen/Bewerber mit Alternative sind weiter auf Ausbildungsuche, obwohl sie bereits eine alternative Möglichkeit zur Ausbildung haben oder eine laufende Berufsausbildung fortsetzen. Zu den Alternativen gehören z. B. Schulbildung, Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung oder freiwillige Dienste (wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr).
  • Unversorgte Bewerberinnen/Bewerber sind Ausbildungsuchende, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine Alternative zur Ausbildung bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen weiter laufen.

Die Status informieren auch darüber, ob die Bewerberinnen/Bewerber noch auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Andere ehemalige Bewerberinnen/Bewerber sind nicht mehr suchend, Bewerberinnen/Bewerber mit Alternative und unversorgte Bewerberinnen/Bewerber sind noch suchend.

Personen, die in Ausbildung verbleiben, führen eine vor dem aktuellen Berichtsjahr begonnene Ausbildung fort und

  • wünschen keine weitere Hilfe bei der Ausbildungssuche (andere ehemalige) oder
  • sind weiter auf Ausbildungssuche (mit Alternative).

Zum Berichtsjahresende berichtet die Ausbildungsmarktstatistik auch darüber, ob andere ehemalige und unversorgte Bewerberinnen/Bewerbern am 30. September arbeitslos sind.

Altbewerberinnen und Altbewerberinnen und Altbewerber waren bereits in einem der letzten fünf Berichtsjahre vor dem aktuellen Berichtsjahr als Bewerberin/Bewerber für Berufsausbildungsstellen oder andere Ausbildungen gemeldet. Sie können also auch eine schulische oder öffentlich-rechtliche Ausbildung oder eine Ausbildung in einem nicht anerkannten Beruf gesucht haben. Bei Bewerberinnen und Bewerbern im aktuellen Berichtsjahr in einer Agentur für Arbeit oder gemeinsamen Einrichtungen fließen nur frühere Meldungen bei AA und gE ein, bei aktuellen Bewerberinnen und Bewerbern bei einem zugelassenen kommunalen Träger hingegen nur frühere Meldungen bei zkT.

Berufsausbildungsstellen

Gemeldete Berufsausbildungsstellen sind alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBiG.

Für die Berufsausbildungsstellen muss ein Vermittlungsauftrag und für den ausbildenden Betrieb eine Ausbildungsberechtigung der zuständigen Stelle vorliegen.

Betriebliche Berufsausbildungsstellen sind in Betrieben durchgeführte Berufsausbildungen. Im Gegensatz dazu bieten selbständige, nicht einem Betrieb angegliederte Bildungseinrichtungen außerbetriebliche Berufsausbildungsstellen an. Das können sein: Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufsfortbildungswerke, Berufsbildungszentren, Rehabilitationszentren und reine Ausbildungsbetriebe. Zu den außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen zählen u. a. Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen nach § 117 SGB III.

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen sind alle betrieblichen Berufsausbildungsstellen, die zum jeweiligen Stichtag noch offen sind und für die weiterhin ein Vermittlungsauftrag besteht.

Zu- und Abgänge von Berufsausbildungsstellen werden als Bewegungskennzahlen nach einer eigenen Berechnungslogik ermittelt. Ihre Gesamtzahl kann von der Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen abweichen, denn bei den Zu- und Abgängen kann es zu Mehrfachnennungen kommen. Dies liegt beispielsweise an Stellen, die besetzt waren und wieder zur Verfügung stehen, weil der Ausbildungsvertrag gelöst wurde. Auch das vorübergehende Fehlen der Ausbildungsberechtigung kann zu einem Abgang und einem erneuten Zugang führen.

Für Deutschland gilt: Zugänge – Abgänge = unbesetzte Berufsausbildungsstellen. Auf andere Regionen muss diese Gleichung nicht zutreffen, weil sich zum Beispiel Arbeitsorte ändern können.

Die Angaben zu den Berufsausbildungsstellen enthalten nicht die von den zugelassenen kommunalen Trägern gelieferten Daten. Nach Einschätzung der Statistik der BA dürften bei den zkT nur wenige ungeförderte Ausbildungsstellen nach dem Berufsbildungsgesetz gemeldet sein, die nicht gleichzeitig bei den Agenturen für Arbeit oder den gemeinsamen Einrichtungen erfasst sind. Deshalb wird der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber einschließlich zkT die Zahl der Berufsausbildungsstellen ohne zkT gegenübergestellt.

Einschaltungsgrad

Der Einschaltungsgrad bei gemeldeten Bewerberinnen/Bewerbern und Ausbildungsstellen wird – gemessen an Gesamtangebot und Gesamtnachfrage – als sehr hoch eingeschätzt. Ein nicht bezifferbarer Teil der Inanspruchnahme durch Betriebe und Jugendliche – insbesondere der freiwilligen Inanspruchnahme nach dem SGB III – richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen auf dem Ausbildungsmarkt. Bei wachsendem Nachfrageüberhang nutzen Ausbildungsbetriebe die Ausbildungsvermittlung seltener und später, die Jugendlichen jedoch häufiger und früher. Bei einem Angebotsüberhang verhält es sich umgekehrt. Daher sind direkte Rückschlüsse auf die absoluten Zahlen von Gesamtangebot und Gesamtnachfrage nicht möglich.

Zeitliche Vergleichbarkeit

bis September 2024
Die Zahl der außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen ist bis zum Berichtsjahr 2023/24 in unterschiedlicher Höhe unterzeichnet. Vergleiche mit früheren Jahren sind deshalb nicht aussagekräftig.

Oktober 2023
Aktualisierung der anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Ausbildungsmarktstatistik berichtet über Bewerberinnen und Bewerber, die einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG wünschen, sowie über Berufsausbildungsstellen für nach dem BBiG anerkannte Ausbildungsberufe. Die berufsfachliche Zuordnung von Ausbildungsberufen zu den anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG wurde nun aktualisiert. Dies gilt für Berichtsmonate ab Oktober 2023. Hätte die neue Zuordnung schon im Berichtsjahr 2022/23 gegolten, hätte die Ausbildungsmarktstatistik etwa 0,2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber sowie etwa 0,4 Prozent weniger Berufsausbildungsstellen ausgewiesen. Die bereits veröffentlichten Daten werden nicht revidiert.

Juni 2022
Revision der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
Die Statistik war untererfasst und wurde rückwirkend ab dem Berichtsjahr 2006/2007 korrigiert. Insbesondere werden nun Berufsausbildungsstellen, deren Ausbildungsbeginn vom aktuellen auf das nächste Berichtsjahr verschoben wurde, in beiden Berichtsjahren gezählt. Durch die Revision erhöhte sich die Zahl der Stellen in den Berichtsjahren 2006/07 bis 2019/20 deutschlandweit zwischen 0,7 und 1,1 Prozent und im Berichtsjahr 2020/21 um 2,2 Prozent. Statistische Ergebnisse zu unbesetzten Berufsausbildungsstellen waren von der Revision nicht betroffen; s. a. Methodenbericht „Revision der Statistik über Berufsausbildungsstellen 2022“.

April 2022
Erfassung der besetzten außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen verbessert
Durch die Verbesserung im operativen Verfahren der BA ergibt sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der nachweisbaren außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen. Dieser ist technisch bedingt und beruht nicht auf einer tatsächlichen Ausweitung von Förderungen; s. a. Kurzinfo „Abbildung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in den BA-Statistiken“.

April 2021
Änderungen erfasster Berufe im Zusammenhang mit dualem Studium
Mit Wirkung zum Berichtsmonat April 2021 wurde bei einigen Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen und bei einigen Berufsausbildungsstellen der operativ erfasste gewünschte Beruf vor der statistischen Verarbeitung zu einem Beruf geändert, der kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist. Dadurch fallen Bewerberinnen und Bewerber und Ausbildungsstellen aus der Grundgesamtheit der Ausbildungsmarktstatistik heraus. Grund für diese der Statistik vorgelagerte technische Änderung ist ein Versionswechsel im operativen Fachverfahren der BA, der die Erfassung von Ausbildungsberufen eines dualen Studiums ermöglicht. Bei Auswertungen nach regionaler und beruflicher Gliederung kann dies im Vormonatsvergleich zu einem Rückgang der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen bzw. Berufsausbildungsstellen führen.

Januar 2021
Einführung der KldB 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Einmal im Jahr wird in der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) die Zuordnung von Einzelberufen unter berufskundlichen Aspekten überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei werden Einzelberufe anderen Berufsgattungen (KldB 2010-5-Steller) zugeordnet. Nach fast zehnjährigem Einsatz wurde zudem die KldB 2010 selbst überarbeitet und eine neue Version „Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020“ erstellt. Sie führt zwei neue Berufsuntergruppen (KldB 2010-4-Steller) und 14 neue Berufsgattungen (KldB 2010-5-Steller) ein. Zudem sind eine Berufsuntergruppe und eine Berufsgattung innerhalb der Systematik umgezogen. Eine Berufsuntergruppe und eine Berufsgattung wurden umbenannt.  Ab dem Berichtsmonat Januar 2021 wurden Bewerberinnen/Bewerber sowie Berufsausbildungsstellen entsprechend neu zugeordnet. Die Änderungen erfolgten unterhalb der Ebene der Berufsgruppe (KldB 2010-3-Steller). Rückwirkende Änderungen für die Berichtsmonate vor Januar 2021 fanden nicht statt. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik im Methodenbericht „Einführung der Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020“.

Informationen zu wichtigen Änderungen vor 2020 finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik im Logbuch zu Änderungen und Neuerungen der Statistik der BA.

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen zur Ausbildungsmarktstatistik finden Sie im Internetangebot der BA-Statistik:

Übersichtliche Grafiken und Eckwerte für Ihre Region bietet das interaktive Angebot zum Ausbildungsmarkt.

Übergang von Bewerberinnen und Bewerbern in Ausbildung

Die Statistik informiert über

Die Datengrundlage bilden Ausbildungsmarkt- und Beschäftigungsstatistik.

Das Berichtsjahr der Ausbildungsmarktstatistik beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Die Monatswerte sind immer kumulierte Daten seit Beginn des Berichtsjahres. Für Aussagen über das gesamte Berichtsjahr eignet sich somit der Stichtag 30. September.

Der Übergang der Bewerberinnen und Bewerber in Ausbildung basiert daher auf den Daten der Ausbildungsmarktstatistik zum Berichtsjahresende am 30. September. Informationen aus der Beschäftigungsstatistik werden zu bestimmten Zeitpunkten nach diesem Stichtag zugespielt: 3, 12, 24 und 36 Monate nach Berichtsjahresende.

In Auswertungen zum Übergang sind Kombinationen der Merkmale der Ausbildungsmarktstatistik mit ausgewählten Merkmalen der Beschäftigungsstatistik möglich. Diese sind beispielsweise:

  • der Beschäftigungsstatus, u. a. sozialversicherungspflichtige Ausbildung,
  • der tatsächliche Ausbildungsberuf (KldB 2010) und
  • der Ort der Ausbildung, wodurch sich eine Mobilitätsquote berechnen lässt.

Zeitliche Vergleichbarkeit

März 2024: Die Daten der Beschäftigungsstatistik wurden im Dezember 2023 partiell revidiert. Auswertungen zum Übergang von Bewerberinnen und Bewerbern basieren ab März 2024 auf den revidierten Daten. Die quantitativen Auswirkungen sind gering. Die bereits veröffentlichten Daten werden nicht revidiert.

Detaillierte Informationen finden Sie im Methodenbericht „Übergang gemeldeter Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen in sozialversicherungspflichtige Ausbildung“.

Allgemeine Informationen zur Ausbildungsmarktstatistik sind in unserem Internetangebot abrufbar:

Übersichtliche Grafiken und Eckwerte für Ihre Region bietet das interaktive Angebot zum Ausbildungsmarkt.