Glossar

Das Glossar der Statistik der BA enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Neben allgemeinen statistischen Grundbegriffen finden Sie hier auch die spezifischen Fachbegriffe der jeweiligen Fachstatistik.

Wartezeit

Liegen in einer Statistik die Daten am aktuellen Rand nicht vollständig vor, so wird dort die Datenbasis von statistischen Auswertungen monatlich zum Stichtag nach einer festgelegten Wartezeit gebildet. Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Erfassung aller Fälle vorliegt. In der Grundsicherungsstatistik SGB II wird üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten verwendet. Werden Vorgänge nach der entsprechenden Wartezeit erfasst, so werden diese nicht mehr berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auch im folgendem Video.

WeGebAU

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Aelterer in Unternehmen
Siehe Sonderprogramme

Weiterbildungsprämie

Mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) wurden ab 01.08.2016 Weiterbildungsprämien von 1000 Euro für erfolgreiche Zwischenprüfungen bzw. 1500 Euro für erfolgreiche Abschlussprüfungen eingeführt. Die Prämien sollen vor allem die Motivation und das Durchhaltevermögen der Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss stärken.

Weitere Zahlungsansprüche

Unter den weiteren Zahlungsansprüchen werden in der Berichterstattung die Zahlungsansprüche folgender Leistungsarten zusammengefasst:

Werkstatt für behinderte Menschen

Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben bzw. Integration. Die Bezeichnung, häufig auch mit WfbM abgekürzt, ist seit dem 01.07.2001 durch das „Neunte Buch“ im Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verbindlich.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und ähnlichen Einrichtungen umfassen

  • behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
  • behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind und
  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben.

Wiedereingliederung

Wirtschaftsgruppe des Gründungsbetriebs bei Förderung der Selbständigkeit

Die Wirtschaftsgruppe des Gründungsbetriebes gibt an, in welcher Wirtschaftsgruppe (3-Steller) sich Gründungszuschuss-Empfänger selbständig gemacht haben.
Zum Ausweis der Statistik nach Wirtschaftszweigen dient die Klassifikation der Wirtschaftszweige (aktuell die sogenannte WZ 2008). Die Gruppierung erfolgt auf fünf Ebenen, beginnend mit den Wirtschaftsabschnitten (1-Steller), dann die Wirtschaftsabteilungen (2-Steller), die Wirtschaftsgruppen (3-Steller) und die Wirtschaftsklassen (4-Steller), bis hin zu den Wirtschaftsunterklassen (5-Steller).

Wirtschaftszweig

Als Wirtschaftszweig oder Branche bezeichnet man üblicherweise eine Zusammenfassung von Unternehmen bzw. Betrieben, die sich hinsichtlich der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, des Herstellungsverfahrens oder der hergestellten Produkte ähneln.
Siehe auch Klassifikation der Wirtschaftszweige
Siehe auch Video „Branchen versus Berufe

Wohnort

Wohnort bezeichnet die Regionaleinheit, in der die Beschäftigten wohnen, unabhängig davon wo sie arbeiten.