Glossar

Das Glossar der Statistik der BA enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Neben allgemeinen statistischen Grundbegriffen finden Sie hier auch die spezifischen Fachbegriffe der jeweiligen Fachstatistik.

Jobcenter

Jobcenter sind lokale Behörden im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt in Deutschland, die Leistungsberechtigte (LB) nach dem SGB II betreuen. Aufgaben der Jobcenter sind, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des Förderns und Forderns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.
Mit Jobcenter wird sowohl der zugelassene kommunale Träger (zkT) nach § 6a SGB II als auch die gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b SGB II bezeichnet.
Die häufigste Trägerform ist die gemeinsame Einrichtung, in der Bundesagentur und kreisfreie Städte sowie Kreise im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 44b SGB II innerhalb derselben Behörde miteinander kooperieren.
Zugelassene kommunale Träger nehmen die Aufgaben des SGB II in alleiniger Verantwortung wahr.
Bis Dezember 2011 gab es zusätzlich Träger mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw). Hier nahmen die Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 SGB II (Agentur für Arbeit und kommunaler Träger) ihre jeweiligen Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr.