Glossar

Das Glossar der Statistik der BA enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Neben allgemeinen statistischen Grundbegriffen finden Sie hier auch die spezifischen Fachbegriffe der jeweiligen Fachstatistik.

Folgeförderungsquote

Die Folgeförderungsquote bildet ab, wie viele Teilnehmenden nach einer Förderung eine weitere - ergänzende oder aufbauende - Förderung erhalten. Sie wird aus der Anzahl an Teilnehmenden, die am Verbleibsintervall-Ende an einer weiteren Förderung teilnehmen, bezogen auf alle beendete Förderungen insgesamt berechnet.

Förderstatistik

Die Erhebung der Förderdaten erfolgt auf Grundlage der §§ 280, 281 und 283 SGB III und § 53 SGB II. Die Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und den Regeln der statistischen Geheimhaltung. Sie basieren auf zahlungsbegründenden Verwaltungsdaten.
Die Förderstatistik weist den Umfang von Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§§ 16 ff. SGB II) nach. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt.
Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt in der Regel vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird.
Siehe auch Kurzinformation zu Förderstatistik (PDF, 161KB)

Frauenförderquote (Frauenförderung)

Freiwilligendienste

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Freiwilligendiensten umfassen Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Fremd- und Selbstförderung

Als Fremd- und Selbstförderungen gelten Weiterbildungen, die durch Dritte, Arbeitgeber oder Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Nichtarbeitsuchende selbst finanziert werden. Dazu zählen von anderen Reha-Trägern (nicht BA) geförderte Maßnahmen (Qualifizierungsmaßnahmen, Umschulungen etc.) ebenso wie selbstfinanzierte Meisterlehrgänge und fremdfinanzierte Bildungsmaßnahmen, wie beispielsweise berufsbezogene Sprachförderungen (ESF, DeuFöV) oder Integrationskurse.

Fremdfinanzierte Förderungen

Fremdfinanzierte Förderungen werden nicht aus dem SGB-III-Eingliederungstitel bzw. den SGB-II-Eingliederungsleistungen finanziert. Es handelt es sich um Bundes- oder Länderprogramme wie zum Beispiel „Perspektive 50 Plus“, ausschließlich durch den europäischen Sozialfonds finanzierte Programme wie „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ sowie übrige fremdfinanzierte XSozial-Förderungen.
Siehe auch Sonderprogramme.

Führungsfunktion