Glossar

Das Glossar der Statistik der BA enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Neben allgemeinen statistischen Grundbegriffen finden Sie hier auch die spezifischen Fachbegriffe der jeweiligen Fachstatistik.

Zahlungsanspruch

Der Zahlungsanspruch stellt den Betrag dar, der den Personen für SGB-II-Leistungen zusteht und der tatsächlich der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird.
Ausgangspunkt für die Berechnung des Zahlungsanspruchs ist der individuelle Bedarf. Dieser wird um ggf. vorhandenes Einkommen reduziert und hieraus zunächst der Leistungsanspruch errechnet. Werden vom Jobcenter Leistungsminderungen ausgesprochen, so mindern diese den Leistungsanspruch. Der um den Minderungsbetrag reduzierte Leistungsanspruch ist der Zahlungsanspruch. Kosten der Unterkunft werden seit der Einführung des Bürgergeldgesetzes (2023) nicht mehr gemindert.

Zeitreihe

Als eine Zeitreihe wird eine zeitlich geordnete Folge statistischer Maßzahlen bezeichnet. Handelt es sich bei den Zeitreihenwerten um Bestandsgrößen, werden sie Zeitpunkten zugeordnet. Sind die Maßzahlen dagegen Bewegungsgrößen, sind die zugrunde liegenden Einheiten Zeiträume.

Quelle: Buttler, G.; Fickel, N. (2002): Einführung in die Statistik, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, S. 213.

Zielberuf

Auswertungen zu Arbeitslosen und Arbeitsuchenden geben Auskunft über den angestrebten Zielberuf bzw. -berufsgattung (Hauptberufswunsch) des Arbeitsuchenden (unabhängig von der absolvierten Ausbildung und dem tatsächlichen Beruf (Einmündungsberuf) bei Abgang aus Arbeitslosigkeit).
Bei gemeldeten Arbeitsstellen erfolgt die Kategorisierung nach dem vom Arbeitgeber gewünschten Hauptberuf.

Zugang

Siehe Bewegungen

Zugang in Regelleistungsbezug

Ein Zugang in Regelleistungsbezug liegt vor, wenn eine Person den Regelleistungsbezug beginnt. Kurzzeitige Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs von bis zu sieben Tagen werden in der Standardberichterstattung nicht als Unterbrechung gewertet und somit statistisch nicht als Abgang und erneuter Zugang gezählt.

Zugangsrate Arbeitslose

Zusatzleistung Schule

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhielten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro. Diese Leistung wurde zum 01.01.2011 durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelöst.

Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Bis zum 31.12.2010 bestand ein Anspruch auf einen befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 24 SGB II (alte Fassung). Dieser ist zum 01.01.2011 entfallen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen sind die Stellen, welche die Durchführung der Berufsausbildung überwachen und diese durch die Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden unterstützen. Sie sind u. a. auch für die Erteilung der Ausbildungsberechtigung zuständig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind in der Regel die Kammern/Innungen damit beauftragt.

Zweiter Arbeitsmarkt

Unter Beschäftigungsaufnahmen am zweiten Arbeitsmarkt werden Abgänge aus Arbeitslosigkeit in

  • Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante),
  • Bürgerarbeit (4. Stufe, bis 2014),
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen,
  • Bundesprogramm soziale Teilhabe (2016 bis 2018)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle gem. § 16i SGB II (ab 2019) oder
  • früher auch: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (bis 2010), Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen (bis 2010), Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante, bis 2011) sowie Personal-Service-Agenturen (bis 2010)

subsumiert.
Alle anderen beschäftigungsrelevanten Förderarten (z. B. Eingliederungszuschuss) werden als Abgang in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Die Abgrenzung gilt für Zugänge analog.