Arbeitslosenquoten

Berechnung von Arbeitslosenquoten und deren Bezugsgrößen

Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.

Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden. Insofern werden zwei unterschiedliche Arbeitslosenquoten ermittelt:

  1. Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen:
    Alle zivilen Erwerbstätigen (alle ziv. ET) sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Die Quote errechnet sich entsprechend als

    `"Arbeitslosenquote (auf Basis aller ziv. EP)" = ("Arbeitslose")/("alle ziv. ET"+"Arbeitslose") * 100`

    Quoten auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen sind seit 1994 auch für Länder verfügbar, seit 1997 für Arbeitsämter bzw. Arbeitsagenturen und ihre Geschäftsstellen. Entsprechende Quoten für Männer und Frauen gibt es seit 1995, allerdings nur für das Bundesgebiet und die Bundesländer.

  2. Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen:
    Der Nenner enthält nur die abhängigen zivilen Erwerbstätigen (abh. ziv. ET), d.h. die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten, Personen in Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandvariante), Beamten (ohne Soldaten) und Grenzpendlern. Daraus errechnet sich:

    `"Arbeitslosenquote (auf der Basis der abh. ziv. EP)" = ("Arbeitslose")/("abh. ziv. ET"+"Arbeitslose") * 100`

    Diese Art der Quotenberechnung hat in Deutschland die längere Tradition. Aus datentechnischen Gründen bezogen sich bis Berichtsmonat Dezember 2008 tiefer strukturierte Arbeitslosenquoten (z.B. nach Geschlecht oder Alter) regelmäßig nur auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen.

Die Zahl der Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert, und zwar regional gegliedert bis auf die Kreisebene. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Den Bezugsgrößen liegt der Gebietsstand des jeweiligen Berichtsmonats zugrunde.

Die Bezugsgrößen werden einheitlich für die Berechnung von Arbeitslosenquoten für das Merkmalsspektrum Alter (in 5-Jahresschritten), Geschlecht (Männer/Frauen), Nationalität (Deutsche/Ausländer) und Qualifikation (ohne Berufsausbildung/mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung/mit Hochschulausbildung) gebildet. Die Berechnung qualifikationsspezifischer Arbeitslosenquoten wird in einem Methodenbericht (PDF, 912KB) beschrieben.

Für die Berechnung einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote wird neben der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl (Zähler) die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße (Nenner) ermittelt. In die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße gehen die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Arbeitslosenquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße eines Jahres setzt sich somit aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: Bei einer üblichen Aktualisierung der Bezugsgröße zum Mai eines Jahres zu 4/12 (Januar bis April) aus der Bezugsgröße des Vorjahres und zu 8/12 (Mai bis Dezember) aus der Bezugsgröße des betrachteten Jahres.

Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden die Personengruppen „Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen“ sowie „Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ analog dem Vorgehen im Vorjahr nicht in die Berechnung der Bezugsgröße zur Berechnung der Arbeitslosenquote mit einbezogen. Diese Personengruppen sind zwar sozialversicherungspflichtig beschäftigt, arbeiten aber in einem besonderen Beschäftigungssegment, das genau für sie geschaffen wurde. Behinderte Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, erfüllen insbesondere nicht das Arbeitslosenkriterium der Verfügbarkeit, weil sie eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht bzw. noch nicht ausüben können. Diese Personen sind dementsprechend auch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung.

Die geringfügig Beschäftigten werden zur Ermittlung der Bezugsgröße um die Anzahl an Personen, die gleichzeitig arbeitslos sind, bereinigt. Dadurch werden Doppelzählungen vermieden.

Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Eckwerte für die Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquoten und weitere Informationen können dem Unterpunkt "Dokumentation" entnommen werden.

Informationen zur Arbeitslosigkeit finden Sie unter dem Menüpunkt "Arbeitslosigkeit".

Unterbeschäftigungsquoten

Berechnung von Unterbeschäftigungsquoten und den erweiterten Bezugsgrößen

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet ergänzend zur Arbeitslosenquote über die Unterbeschäftigungsquote. Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräfteangebots. Sie errechnet sich wie folgt:

`"Unterbeschäftigungsquote (auf Basis der erweiterten ziv. EP)" = ("Unterbeschäftigte")/("erweiterte Bezugsgröße aller ziv. EP") * 100`


Die Berechnung des Zählers der Unterbeschäftigungsquote wird unter Unterbeschäftigung“ beschrieben.


Die Unterbeschäftigungsquote wird mit einem Nenner berechnet, der als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet wird. Die "erweiterte Bezugsgröße" setzt sich aktuell aus folgenden Komponenten zusammen:

  • alle zivilen Erwerbspersonen (entspricht der Bezugsgröße der Arbeitslosenquote)
  • Teilnehmer an Aktivierung und beruflicher Eingliederung
  • Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben)
  • Fremdförderung
  • Personen, die wegen 53a Abs. 2 SGB II nicht arbeitslos zählen
  • Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit


Die Erweiterung der Arbeitslosigkeit zur Unterbeschäftigung macht auch eine Erweiterung der Bezugsgröße um die Personen notwendig, die in der Unterbeschäftigung, aber noch nicht in der Bezugsgröße enthalten sind.

Analog zu den Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquote, wird die Bezugsgröße für die Berechnung der Unterbeschäftigungsquote einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai.

Bei der Berechnung der jahresdurchschnittlichen Unterbeschäftigungsquote wird neben der jahresdurchschnittlichen Unterbeschäftigung (Zähler) die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße (Nenner) ermittelt. In die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße gehen jeweils die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Unterbeschäftigungsquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße eines Jahres setzt sich deshalb aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: Bei einer üblichen Aktualisierung der Bezugsgröße zum Mai eines Jahres zu 4/12 (Januar bis April) aus der Bezugsgröße des Vorjahres und zu 8/12 (Mai bis Dezember) aus der Bezugsgröße des betrachteten Jahres.

Beim Vergleich von Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote ist zu beachten, dass sich die jeweiligen Nenner bzw. Bezugsgrößen unterscheiden. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenquote nicht als anteilige Teilquote der Unterbeschäftigungsquote dargestellt werden kann.

Erläuterungen zur erweiterten Bezugsgröße können dem Unterpunkt "Dokumentation" entnommen werden.

Informationen zur Unterbeschäftigung finden Sie unter dem Menüpunkt "Unterbeschäftigung".