Arbeitslosigkeit

Grundlage für die Arbeitslosenstatistik ist die Definition der Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch

In einer ersten Annäherung an den Wortlaut ist arbeitslos, wer keine bezahlte Arbeit hat. Allerdings gelten nicht alle erwachsenen Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, als arbeitslos. So werden z.B. Schüler und Studenten, Frauen und Männer, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen, sowie Rentner und Pensionäre nicht als Arbeitslose angesehen. Von Arbeitslosigkeit spricht man umgangssprachlich  erst dann, wenn sie unfreiwillig ist und die betroffenen Personen entsprechend bereit sind, Arbeit aufzunehmen bzw. ihre Arbeitskraft anbieten. In den Resolutionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Verordnungen der Europäischen Union und dem Sozialgesetzbuch (SGB) in Deutschland werden drei Kriterien genannt, die Arbeitslose erfüllen müssen: sie müssen ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen.

Die Arbeitslosigkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert ist. Dort heißt es im § 16 Absatz 1 SGB III:

Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Im Abs. 2 heißt es dann außerdem: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Der Arbeitslosenbegriff wird im Sozialgesetzbuch III weiter präzisiert. Dabei sind insbesondere folgende Vorgaben wichtig:

Diese Begriffe werden im Glossar erläutert.

Auf Arbeitslosengeld II-Bezieher wird nach § 53a Absatz 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III sinngemäß angewendet. Die Betreuung und Arbeitslosmeldung erfolgt in einem Jobcenter. In § 53a Absatz 2 SGB II ist als Ausnahme geregelt, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben dann nicht als arbeitslos gelten, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist.

Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht als arbeitslos geführt werden:

  1. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
  2. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.

Unterbeschäftigung

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt sind.

Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet:

  1. Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung (am ersten Arbeitsmarkt) in einer Volkswirtschaft gegeben.
  2. Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert.

Die Unterbeschäftigung setzt sich zusammen aus drei Personengruppen:

  1. den Arbeitslosen nach § 16 SGB III,
  2. Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und
  3. Personen in bestimmten Sonderstatus (vor allem kurzfristig erkrankte Personen).

Die Unterbeschäftigung wird nach der individuellen Situation der Personen differenziert. Die individuelle Betroffenheit in der Unterbeschäftigung reicht von Personen, die arbeitslos nach § 16 SGB III sind, bis zu Maßnahmeteilnehmer, die weit weg vom Arbeitslosenstatus nach § 16 Abs. 1 SGB III sind. Personen fern vom Arbeitslosenstatus haben ihr Beschäftigungsproblem individuell weitgehend gelöst. Sie stehen aber für Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, arbeitslos wären. In der nachfolgenden Übersicht werden die Komponenten der Unterbeschäftigung und die ihnen aktuell zugeordneten arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Sonderstatus zusammengefasst dargestellt.

Tabellarische Darstellung der Komponenten der Unterbeschäftigung

Maßgebend für die Zuordnung zur Unterbeschäftigung ist die gesamtwirtschaftlich entlastende Wirkung während der Förderung oder der Verweilzeit in einem Sonderstatus. Zwei Wirkungsrichtungen werden unterschieden:

  1. Arbeitslosigkeit wird reduziert, weil die Förderung das effektive Arbeitskräfteangebot verringert: dies gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen und vorruhestandsähnliche Regelungen.
  2. Arbeitslosigkeit wird reduziert, weil zusätzliche Beschäftigung geschaffen bzw. Beschäftigung stabilisiert wird: das gilt für Beschäftigungschaffende Maßnahmen, den Beschäftigungszuschuss, die Kurzarbeit und Förderung der Selbständigkeit.

 

Die Einführung der Unterbeschäftigungsrechnung wurde beschrieben in dem Methodenbericht "Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung" (PDF, 359KB) vom Mai 2009 und die erste Anpassung in dem Methodenbericht "Weiterentwicklung des Messkonzepts der Unterbeschäftigung" (PDF, 691KB) vom Mai 2011.

Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization - ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.

In beiden Statistiken gelten jene Personen als arbeitslos oder erwerbslos, die ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. Dass trotzdem die Arbeitslosigkeit der SGB-Arbeitsmarktstatistik höher ausfällt als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts folgt daraus, dass die Begriffsmerkmale unterschiedlich definiert und mit verschiedenen Methoden erhoben werden.

In folgenden Punkten gibt es Unterschiede:

Zusammenfassend ergeben sich folgende grundlegende Unterschiede:

  • Die ILO-Erwerbsstatistik hat eine eher ökonomische Sichtweise. Sie unterscheidet trennscharf zwischen Erwerbstätigen und Erwerbslosen und bildet umfassend die Personen ab, die aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie nimmt dabei auch die Suche nach geringfügigen Arbeitsplätzen mit in den Blick und erfasst auch die Personen, die sich nicht arbeitslos melden. Die ILO-Erwerbsstatistik ist für internationale Vergleiche unentbehrlich, weil die Daten nach einem international einheitlichen Konzept erhoben werden.
  • Die SGB-Arbeitsmarktstatistik nimmt stärker eine sozialpolitische Perspektive ein. Anders als in der ILO-Erwerbsstatistik werden auch die Personen als arbeitslos erfasst, die eine nur geringfügige Beschäftigung ausüben. Zudem sind in der SGB-Arbeitsmarktstatistik auch Personen enthalten, die Arbeit wollen, aber zuletzt keine konkreten Suchschritte unternommen haben.

In beiden Messkonzepten werden Personen unter bestimmten Bedingungen nicht als arbeitslos gezählt, obwohl sie – im allgemeinen und nicht im aktiven Sinne – auf der Suche nach einer regulären Beschäftigung sind und in diesem Sinne noch ein „Problem am Arbeitsmarkt“ haben. Dazu gehören in beiden Konzepten z.B. Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und in Qualifizierungsmaßnahmen, die zwar die Arbeitslosenkriterien nicht erfüllen, aber nicht die individuell erstrebte reguläre Beschäftigung ausüben. Die systematische Erweiterung des Arbeitslosenbegriffs zum Begriff der Unterbeschäftigung erfasst diese Problemlagen mit.

Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff Unterbeschäftigung von der Statistik der BA anders definiert ist als im ILO-Konzept. Unterbeschäftigung im ILO-Konzept ist das partielle Fehlen von Arbeit und damit Unterbeschäftigte eine Untergruppe der Erwerbstätigen. Als Unterbeschäftigte werden im ILO-Konzept Erwerbstätige gezählt, die zeitlich mehr arbeiten wollen, also zum Beispiel ein geringfügig Beschäftigter, der eine Vollzeitstelle anstrebt.