Datenquellen

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit basieren überwiegend auf Geschäftsdaten. Im Rechtskreis SGB II gibt es jedoch eine Besonderheit.

Die Daten fallen bei der Aufgabenerfüllung der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter nach dem SGB III und dem SGB II an. Weitere Quellen sind die Meldungen der Betriebe über ihre Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger (DEÜV-Meldungen) und die Meldungen von Verleihbetrieben (Zeitarbeitsfirmen) über ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem AÜG. Die Statistiken basieren stets auf Vollerhebungen.

Die Daten gelangen über verschiedene IT-Verfahren zum Fachbereich Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit (Statistik der BA), der sie anschließend aufbereitet. Die monatlichen Einzelinformationen fließen dabei in so genannte statistische Konten. Auf deren Grundlage können Bestände, Zu- und Abgänge, Dauern, Leistungshöhen und viele andere statistische Messgrößen ermittelt werden. Die Werte liegen regional tief gegliedert und nach vielfältigen soziodemografischen und erwerbsbiografischen Merkmalen vor.

Seit 2005 gilt das SGB II. Das neue Sozialgesetzbuch legte Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und führte zur Gründung der Jobcenter. Seitdem speisen sich die Daten zu Arbeitsuchenden aus zwei Datenquellen: aus den zentralen Verfahren der BA und den kommunalen Verfahren. Die BA kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach, über die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berichten.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter "Gesetze und Verordnungen".

Die Arbeitslosenstatistik beispielsweise entsteht aus Verwaltungsdaten der Agenturen für Arbeit nach dem SGB III und der Jobcenter nach dem SGB II. Die SGB II-Statistiken (= Grundsicherungsstatistik) entstehen ausschließlich aus den Verwaltungsdaten der Jobcenter.

Etwa drei Viertel der Jobcenter sind "gemeinsame Einrichtungen" (gE). Hier setzen die jeweiligen Kommunen und Arbeitsagenturen die Aufgaben des SGB II gemeinsam um (§ 44b SGB II). In etwa einem Viertel der Jobcenter kümmern sich die Kommunen in Eigenregie darum (§ 6a SGB II) und heißen dann "zugelassene kommunale Träger" (zkT).

Die gemeinsamen Einrichtungen und die Agenturen für Arbeit speichern die für ihre Aufgabenerledigung erforderlichen Daten in einer gemeinsamen operativen Datengrundlage, den zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit. Hieraus erhält die Statistik die erforderlichen Daten. Die zkT verwenden jeder für sich eigene Datengrundlagen in eigenen, dezentralen IT-Verfahren.

Um den unterschiedlichen Datenquellen der Jobcenter gerecht zu werden, erarbeitete die Statistik der BA gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände den Datenstandard XSozial-BA-SGB II.

Darüber liefern die zkT die erforderlichen Daten über Arbeitsmarkt, Förderung und Grundsicherung an die Statistik der BA.

Aus den Daten der zentralen IT-Verfahren der BA und den Lieferungen der zkT erstellt die Statistik der BA statistische Messungen in gleicher Weise. Das folgende Schaubild zeigt die unterschiedlichen Datenquellen der Statistik der BA.

Die Grafik veranschaulicht die Datenquellen der Statistik der BA