Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter statistik.arbeitsagentur.de veröffentlichten Webseiten.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die Webseiten unter statistik.arbeitsagentur.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV 2.0-Tests, die im Rahmen der Weiterentwicklung an jeweiligen Teilbereichen des Internetauftritts kontinuierlich durchgeführt werden.
Die Webseiten sind mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Bundesagentur für Arbeit ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:
Viele Elemente, insbesondere Download-Dateien im Microsoft-Excel-Format, konnten wir aufgrund des beträchtlichen Aufwandes noch nicht barrierefrei gestalten. Stoßen Sie auf eine Barriere, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49 (0)911/179-3632. Wir werden Ihnen dann Ihren Bedürfnissen entsprechend die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen.
Diese Erklärung wurde am 05.09.2022 aktualisiert.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten oder mobilen Anwendungen melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular .
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon.
Leichte Sprache
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de