Regelbedarf

Im Leistungssystem SGB II deckt der Regelbedarf die Bedürfnisse ab, die ein Mensch im täglichen Leben hat. Dazu gehören insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ohne die auf die Erzeugung von Warmwasser und Heizung entfallenden Anteile sowie in vertret-barem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als Pauschalbetrag angesetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Person und nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Jährlich findet eine Anpassung der Höhe des Regelbedarfs statt.