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Auswirkungen der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai auf den Arbeitsmarkt

Ab dem 1. Mai 2011 gilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2004. Auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit ist eine erste Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat.

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