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Statistische Berichterstattung vor und nach der Neuabgrenzung der Agenturbezirke
In den vergangenen Monaten wurden rund zwei Drittel der Agenturen für Arbeit (AA) im Gebietszuschnitt geändert.
Dadurch erhalten die einzelnen Arbeitsagenturen eine kreisscharfe Gebietsabgrenzung, d.h. jedes Agenturgebiet umfasst jetzt – anders als bisher – genau einen oder mehrere Kreise (ausgenommen das Land Berlin mit weiterhin drei Agenturen). Diese Neuabgrenzung wurde in drei Wellen umgesetzt: zum 1.7.2012, zum 1.10.2012 und zum 1.1.2013. Der Neuzuschnitt der Agenturgebiete wurde auf unterschiedliche Art und Weise realisiert: Zum einen haben Agenturen Teile ihres jetzigen Gebietes an andere Agenturen abgegeben bzw. Gebietsteile von anderen Agenturen aufgenommen, zum anderen wurden ganze Agenturen fusioniert und einige wenige Agenturen wurden neu gegründet. Die Zahl der Agenturbezirke ist damit von 178 auf 156 gesunken. Dabei bleibt das Dienstleistungsangebot für Kunden mit einer weitaus größeren Anzahl an lokalen Dienststellen unberührt.
- Übersicht der Änderungen zum ersten Umsetzungszeitpunkt (01.07.2012) (
Excel, 130 KB) - Kartographische Übersicht der Änderungen zum ersten Umsetzungszeitpunkt (01.07.2012) (
Excel, 2 MB) - Übersicht der Änderungen zum zweiten Umsetzungszeitpunkt (01.10.2012) (
Excel, 183 KB) - Kartographische Übersicht der Änderungen zum zweiten Umsetzungszeitpunkt (01.10.2012) (
Excel, 7 MB) - Übersicht der Änderungen zum dritten Umsetzungszeitpunkt (01.01.2013) (
Excel, 134 KB) - Kartographische Übersicht der Änderungen zum dritten Umsetzungszeitpunkt (01.01.2012) (
Excel, 3 MB)
In der Phase der Neuabgrenzung der Agenturbezirke erweitert die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ihre Berichterstattung, um größtmögliche Transparenz bei der Nutzung von statistischen Produkten zu gewährleisten.


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Statistik der Bundesagentur für Arbeit