Inhalt
Niedriglohnbereich
Geringverdiener und Niedriglöhne sind in den letzten Jahren ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Um den Niedriglohnbereich abzugrenzen, muss zunächst definiert werden, wer als Geringverdiener zählt. In Anlehnung an die "Organisation for Economic, Cooperation and Development (OECD)" gilt hier als Geringverdiener, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle).


Statistik der Bundesagentur für Arbeit