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Bezugsgröße

Die BA berichtet monatlich über den Bestand, den Zugang und den Abgang an Arbeitslosen. Die Bestandsgrößen werden dabei in absoluten Zahlen und als Quoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (bzw. auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen) der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Die „Nennergröße“ der Arbeitslosenquote wird als Bezugsgröße bezeichnet.

Die Zahl der Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (Arbeitslosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Deshalb beruht die Datenquelle der Bezugsgröße z. B. für 2011 überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2010.
Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Einzelkomponenten sind:

Abhängige zivile Erwerbspersonen:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1)
  • Personen in AGH (Mehraufwandsvariante) 2)
  • Beamte
  • Auspendelnde Grenzarbeitnehmer 3)
  • Arbeitslose

Alle zivilen Erwerbspersonen:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1)
  • Personen in AGH (Mehraufwandsvariante) 2)
  • Beamte
  • Auspendelnde Grenzarbeitnehmer 3)
  • Arbeitslose
  • Selbstständige und mithelfende Familienangehörige

1) Bereinigt um die Zahl der Personen, die gleichzeitig arbeitslos gemeldet sind.
2) Bis einschließlich BZG 2010 ohne Personen in AGH bei zugelassenen kommunalen Trägern. Ab BZG 2011 mit Personen in AGH bei zugelassenen kommunalen Trägern.
3) Hinweis zu den auspendelnden Grenzarbeitnehmern in der Bezugsgröße 2011:

In die Bezugsgröße werden Daten über Grenzpendler einbezogen. Die Daten über Grenzpendler nach Luxemburg werden von der luxemburgischen Sozialversicherungsaufsicht („Inspection générale de la Sécurité Sociale“) auf Gemeindeebene bereitgestellt. Auf der gleichen Regionalebene liefert der Landkreis Waldshut in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik der Schweiz Grenzpendler aus den Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut in die Schweiz zu. Über 60 Prozent der Grenzpendler liegen somit regional tief gegliedert vor und können auf Gemeindeebene in die Bezugsgröße einbezogen werden. Eckzahlen über Grenzpendler nach Dänemark, in die Niederlande, nach Belgien, nach Frankreich und nach Österreich werden der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamtes entnommen und gemäß der Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die grenznahen Kreise aufgeteilt und mit dem ebenfalls für die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen angewandten Schätzverfahren auf die Strukturen (Geschlecht, Alter und Nationalität) und auf Gemeinde- und Ortsebene (letzteres ausschließlich zum Nachvollziehen von Gebietsstandsänderungen) heruntergebrochen. Eckzahlen über Grenzpendler in die Schweiz – ausgenommen die o. g. drei Landkreise – werden einer jeweils aktuellen Statistik des Bundesamtes für Statistik der Schweiz nach Kreisen entnommen bzw. fortgeschrieben und entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren heruntergebrochen.

Verwendung der Bezugsgrößen und der Komponenten:

Die Bezugsgrößen bilden Berechnungsgrößen zur Bildung der Arbeitslosenquoten. Sie sind deshalb zweckgebunden und stellen keine gesonderten statistischen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit dar. Die Daten über geringfügig Beschäftigte, Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Grenzpendler werden nur zur Ermittlung der Bezugsgrößen aufbereitet (z. B. werden geringfügig Beschäftigte vermindert um Überschneidungsfälle mit Arbeitslosigkeit) bzw. regionalisiert (Beamte, Selbstständige, Grenzpendler). Aus diesem Grund dürfen die Komponenten der Bezugsgröße (speziell: Daten über Beamte, Selbstständige und Grenzpendler) außerhalb dieses Bezuges nicht veröffentlicht werden.
(Stand 08/2011)