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Stille Reserve
Das Arbeitskräfteangebot (Erwerbspersonenpotenzial) setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen (Beschäftigten), den Arbeitslosen (Erwerbslosen) und der sogenannten Stillen Reserve. Zur Stillen Reserve gehören insbesondere:
- Personen, die beschäftigungslos sowie verfügbar sind und Arbeit suchen, ohne als Arbeitslose registriert zu sein,
- Personen, die die Arbeitsuche entmutigt aufgegeben haben, aber bei guter Arbeitsmarktlage Arbeitsplätze nachfragen würden,
- Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in Warteschleifen des Bildungs- und Ausbildungssystems und
- Personen, die aus Arbeitsmarktgründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
Man unterscheidet Stille Reserve in Maßnahmen und Stille Reserve im engeren Sinne. Die Stille Reserve in Maßnahmen umfasst Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Während Erwerbstätige, Arbeitslose und die Stille Reserve in Maßnahmen in amtlichen Statistiken erfasst werden, muss die Stille Reserve im engeren Sinne geschätzt werden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Methoden. So wird die Stille Reserve mit Hilfe ökonometrischer Modelle ermittelt; diesen Ansatz verfolgt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Oder die Stille Reserve wird anhand von Bevölkerungsbefragungen geschätzt.
(Stand 06/2006)


Statistik der Bundesagentur für Arbeit