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Spätaussiedler

Als Spätaussiedler zählen alle Personen, die Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes sind und deren Einreise in die Bundesrepublik, vom Beginn des Erhebungsjahres gerechnet, höchstens 5 Jahre zurückliegt. Das bedeutet für statistische Erhebungen im Jahr 2005, dass das Aussiedlungsgebiet nach dem 31.12.1999 verlassen wurde.
(Stand 06/2006)