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Beschäftigungslosigkeit

Die Ausübung einer oder mehrerer Erwerbstätigkeiten schließt Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn deren Arbeitszeit -insgesamt - weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Personen mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Wochenstunden werden also als arbeitslos gezählt, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.