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Beschäftigungslosigkeit
Die Ausübung einer oder mehrerer Erwerbstätigkeiten schließt Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn deren Arbeitszeit -insgesamt - weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Personen mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Wochenstunden werden also als arbeitslos gezählt, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.


Statistik der Bundesagentur für Arbeit