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Arbeitsvermittlungen

Eine Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) liegt immer dann vor, wenn nach Auswahl und Vorschlag durch den Arbeitsvermittler ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im In- oder Ausland oder ein Heimarbeitsverhältnis zustande kommt.
Die „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ erfüllt folgende Kriterien:

  • dem Arbeitsvermittler/Fallmanager liegt ein Stellenangebot vor, das der BA durch den Arbeitgeber gemeldet wurde/das von der BA akquiriert wurde
  • der Vermittler sucht einen/mehrere passende Bewerber für diese Stelle aus
  • einer der ausgewählten Bewerber erhält den Zuschlag für dieses Stellenangebot und schließt einen Arbeitsvertrag ab (Beschäftigungsverhältnis kommt zustande)

Als Vermittlungen gelten auch Zuweisungen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen, Personal-Service-Agenturen, Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante), Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante).
(Stand 07/2009)