Inhalt
Arbeitsuchende
Personen, die
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen
- sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben
- die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen
Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben (§ 15 SGB III).
(Stand 11/2011)


Statistik der Bundesagentur für Arbeit