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Altersabgrenzung (Arbeitslosigkeit)
Die Arbeitslosigkeit endet mit Überschreiten der Regelaltersgrenze.
- Bis Dezember 2011 lag die Grenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Ab Januar 2012 erhöht sich die Grenze sukzessive bis auf die Vollendung des 67. Lebensjahres.


Statistik der Bundesagentur für Arbeit