Inhalt
Berechnung von Arbeitslosenquoten und Bezugsgrößen
Berechnung von Arbeitslosenquoten und Bezugsgrößen
Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Arbeitslos sind nach dem Sozialgesetzbuch Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das 15 Wochenstunden und mehr umfasst, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung zur Verfügung stehen und sich dort persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden. Insofern werden zwei unterschiedliche Arbeitslosenquoten ermittelt:
- Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen:
Alle zivilen Erwerbstätigen (alle ziv. ET) sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Die Quote errechnet sich entsprechend als

Quoten auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen sind seit 1994 auch für Länder verfügbar, seit 1997 für Arbeitsämter bzw. Arbeitsagenturen und ihre Geschäftsstellen. Entsprechende Quoten für Männer und Frauen gibt es seit 1995, allerdings nur für das Bundesgebiet und die Bundesländer. - Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen:
Der Nenner enthält nur die abhängigen zivilen Erwerbstätigen (abh. ziv. ET), d.h. die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten, Personen in Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandvariante), Beamten (ohne Soldaten) und Grenzpendlern. Daraus errechnet sich:

Diese Art der Quotenberechnung hat in Deutschland die längere Tradition. Aus datentechnischen Gründen bezogen sich bis Berichtsmonat Dezember 2008 tiefer strukturierte Arbeitslosenquoten (z.B. nach Geschlecht oder Alter) regelmäßig nur auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen.
Wichtiger Hinweis: Da mittlerweile aufgrund einer verbesserten Datenlage die statistischen Ergebnisse über alle zivilen Erwerbspersonen wesentlich differenzierter vorliegen (Geschlecht, Altersgruppen, Deutsche/Ausländer, regionale Gliederung) wird beginnend ab dem Berichtsmonat Januar 2009 die statistische Berichterstattung grundsätzlich auf die Darstellung der „Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen“ umgestellt. Damit wird eine hinsichtlich der Nennergröße konsistente und damit vergleichbare Darstellung der Arbeitslosenquoten von der globalen Bundesgebietsquote bis hin zu tief strukturieren Arbeitslosenquoten erreicht.
Die differenzierten statistischen Ergebnisse über alle zivilen Erwerbspersonen liegen rückwirkend ab Berichtsmonat Mai 2007 vor. Zur Vermeidung einer unterjährigen Umstellung und zum Zwecke der Darstellung von Vorjahresvergleichen erfolgt die Umstellung aber erst zum Berichtsmonat Januar 2009.
Die Zahl der Erwerbspersonen bzw. die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert, und zwar regional gegliedert bis auf die Kreisebene. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Für 2011 erfolgte die Aktualisierung ab Berichtsmonat Mai; den Bezugsgrößen liegt der Gebietsstand des jeweiligen Berichtsmonats zugrunde.
Für die Berechnung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote werden für den Zähler die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl und für den Nenner die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße ermittelt. In die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße gehen jeweils die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Arbeitslosenquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße für 2011 setzt sich deshalb aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: zu 4/12 aus der Bezugsgröße für 2010 (von Januar bis April 2011) und zu 8/12 aus der Bezugsgröße für 2011 (Mai bis Dezember 2011).
Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (u. a. Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Grenzgängerstatistik und Mikrozensus) zugegriffen, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Deshalb beruht die Bezugsbasis z. B. für 2011 überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2010. Für eine einheitliche Berechnung der Bezugsgrößen bis auf Kreisebene muss der Aktualitätsverlust in Kauf genommen werden. Für eine aktuelle Beurteilung der Entwicklung der Erwerbstätigkeit können die Schätzungen des Statistischen Bundesamtes oder die Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit zur sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung herangezogen werden.
Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Eckwerte für die aktualisierten Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquoten im Jahre 2011 können der Dokumentation "Bezugsgröße 2011" entnommen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit berichtet ergänzend zur Arbeitslosigkeit über die Unterbeschäftigung. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Die Unterbeschäftigung wird in absoluter Zahl und als Quote veröffentlicht. Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräfteangebots. Die Unterbeschäftigungsquote wird mit einem Nenner berechnet, der als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet wird. Die erweiterte Bezugsgröße umfasst alle zivilen Erwerbspersonen plus Teilnehmer an entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die keine Erwerbstätigkeit fördern, und Personen, die sich in einem Sonderstatus befinden. Die Begründung liegt darin, dass die Erweiterung zur Unterbeschäftigung auch eine Erweiterung des Arbeitsangebotes bzw. der Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Unterbeschäftigung) um die Personen notwendig macht, die in der Unterbeschäftigung, aber noch nicht in der Bezugsgröße enthalten sind. Personen, die an entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, die die Erwerbstätigkeit fördern, sind als Erwerbstätige schon in der Bezugsgröße erfasst.
Die Quote berechnet sich wie folgt:

Analog zu den Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquote, wird die Bezugsgröße für die Berechnung der Unterbeschäftigungsquote einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai. Mit der Bereitstellung der erweiterten Bezugsgröße 2011 wurde das Datenaufbereitungsverfahren umgestellt. Aus verarbeitungstechnischen Gründen können in diesem Verfahren noch nicht alle Komponenten der Unterbeschäftigung in der Bezugsgröße berücksichtigt werden. Rückwirkend musste aus diesem Grund auch die erweiterte Bezugsgröße 2010 verändert werden.
Bei der Berechnung der jahresdurchschnittlichen Unterbeschäftigungsquote werden für den Zähler die jahresdurchschnittliche Unterbeschäftigung und für den Nenner die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße ermittelt. In die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße gehen jeweils die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Unterbeschäftigungsquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße für 2011 setzt sich deshalb aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: zu 4/12 aus der Bezugsgröße für 2010 (von Januar bis April 2010) und zu 8/12 aus der Bezugsgröße für 2011 (Mai bis Dezember 2010).
Beim Vergleich von Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote ist zu beachten, dass sich die jeweiligen Nenner bzw. Bezugsgrößen unterscheiden. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenquote nicht als anteilige Teilquote der Unterbeschäftigungsquote dargestellt werden kann.
Weitere Erläuterungen und die Eckwerte für die Bezugsgrößen können der Dokumentation „Bezugsgröße 2011“ entnommen werden. Das Konzept der Unterbeschäftigung ist ausführlich beschrieben in den Methodenberichten „Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung“ und „Weiterentwicklung des Messkonzepts der Unterbeschäftigung“.
Angaben über registrierte Arbeitslose und Arbeitslosenquoten sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Definitionen und Erhebungen von "Arbeitslosigkeit" für zwischenstaatliche Vergleiche nur sehr eingeschränkt nutzbar. Vom Statistischen Bundesamt werden deshalb monatlich die Zahl der Erwerbslosen und die Erwerbslosenquote nach den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung der EU erhoben, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist. Dabei sind die Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept nicht einfach eine Teilmenge der Arbeitslosen nach den Begriffsbestimmungen des SGB. Jedes Konzept erfasst in erheblichem Maße auch Personen, die vom anderen Konzept nicht berücksichtigt werden. Die Unterschiede folgen aus verschiedenen Erhebungsmethoden (Stichprobenbefragung der Bevölkerung versus Meldung bei einer Agentur oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit (z. B. liegt nach dem SGB Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem ILO-Konzept schon eine Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet; im Einzelnen vergleiche Hartmann/Riede: Erwerbslosigkeit nach dem Labour-Force-Konzept, Arbeitslosigkeit nach dem SGB: Gemeinsamkeiten und Unterschiede).


Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Methodenbericht: Erweiterung der Berichterstattung über Arbeitslosenquote 
Detaillierte Übersichten Arbeitsmarkt